
PPR 2.0 vor dem Aus:
Die verpflichtende Anwendung soll rückgängig gemacht werden. Stattdessen soll eine unverbindliche „Generalnorm“ für eine Personalbesetzung gelten, die für eine „gute Qualität der Leistungen“ sorgen soll.
PpUG und Leistungsgruppen:
Die Sanktionslogik soll überprüft werden. Gleichzeitig soll der PpUG-Verweis als Qualitätsanforderung bei Leistungsgruppen unverzüglich gestrichen werden. Neue Empfehlungen für Mindestkriterien könnten erst ab 2028 umgesetzt werden.
Die sofortige Abschaffung des Pflegebudgets im Krankenhaus scheint nicht mehr Gegenstand der Debatten zu sein. Die PPR 2.0 soll abgeschafft werden. Stattdessen soll eine "Generalnorm" als allgemeine Pflicht für ausreichend Personal gelten. Sie hilft aber nur, wenn klar ist, was "ausreichend" konkret bedeutet. Genau dafür braucht es die PPR 2.0 und ihre Weiterentwicklung zur PPR 2.x.
Besonders kritisch ist die geplante Streichung des PpUG-Verweises bei Leistungsgruppen. Neue pflegespezifische Mindestkriterien sollen erst ab 2028 rechtstechnisch umgesetzt werden können („wird angestrebt“).
Es bleibt vorerst bestehen. Allerdings: Das Pflegebudget soll gedeckelt werden und steigende Pflegepersonalkosten nur noch teilweise refinanziert.
Weil sie nicht konkret festlegt, wie viel qualifiziertes Pflegepersonal bei welcher Anzahl an Patientinnen und Patienten und welchem Bedarf erforderlich ist. Ohne verbindliches Instrument bleibt Personalbemessung zu unbestimmt.
Sie macht den pflegerischen Versorgungsbedarf sichtbar und schafft eine Grundlage für Personalbedarf, Dienstplanung, Kontrolle und Finanzierung. Sie muss weiterentwickelt, nicht ausgebremst werden.
Die Sanktionen zu überprüfen ist richtig. Aber bestehende Verweise bei Leistungsgruppen dürfen nicht gestrichen werden, bevor neue verbindliche pflegerische Mindestkriterien gelten.
Pflegebudget erhalten und bedarfsgerecht weiterentwickeln, PPR 2.0/PPR 2.x verbindlich verankern, Tarifsteigerungen vollständig refinanzieren, keine Schutzlücke bei Leistungsgruppen und gleichberechtigte Beteiligung der Profession Pflege.
Schreib uns deine Botschaft: Was bedeuten die geplanten Kürzungen für deinen Arbeitsalltag, dein Team oder die Versorgung der Menschen, die auf Pflege angewiesen sind?
Je mehr Pflegefachpersonen sich organisieren, desto stärker wird unsere gemeinsame Stimme. Als Mitglied im DBfK setzt du dich mit uns für gute Rahmenbedingungen, professionelle Pflege und sichere Versorgung ein.
Die Bundesregierung plant Einschnitte in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung. Beide Vorhaben folgen derselben Logik: Kosten begrenzen, Vergütungen deckeln, Leistungen einschränken – und damit Druck auf Versorgung und Pflegefachpersonen erhöhen. Dagegen werden wir laut!
Bis zur geplanten Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes am 10. Juli benennt der DPR unter dem Titel „Pflege im freien Fall – Deutschland, welche Pflege willst Du?“ 10 Tage lang zentrale Kritikpunkte der aktuellen Reformpolitik. Im Fokus stehen das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und das Pflegeneuordnungsgesetz




Countdown angehalten. Zeit zum Nachdenken!







Die Bundesregierung plant mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und dem Pflegeneuordnungsgesetz Einschnitte, die beruflich Pflegende, die pflegerische und gesundheitliche Versorgung sowie Menschen mit gesundheitlichen Problemen und Unterstützungsbedarf konkret treffen.
Trifft besonders: Krankenhauspflege, häusliche Krankenpflege, psychiatrische Pflege, außerklinische Intensivpflege und pflegeintensive Verordnungen.
Was droht: gedeckelte Vergütungen, eingeschränkte Tarifrefinanzierung, ein engeres Pflegebudget, höhere Zuzahlungen und weniger Spielraum für bedarfsgerechte Personalausstattung.
Trifft besonders: stationäre und ambulante Langzeitpflege, Pflegebedürftige, An- und Zugehörige sowie Pflegeberatung.
Was droht: Aussetzung bzw. Deckelung von Tariftreue- und Entlohnungsregelungen, Leistungseinschränkungen in frühen Pflegegraden, Transformationsstellenanteile als falscher Anreiz zur Technikfinanzierung sowie unzureichend abgesicherte Pflegebegleitung.
Beim GKV-Gesetz sollen Tarifsteigerungen in Teilen nur noch begrenzt refinanziert werden.
Beim Pflegeneuordnungsgesetz droht in der Langzeitpflege die Aussetzung bzw. Deckelung zentraler Tariftreue- und Entlohnungsregelungen.
Das ist aus DBfK-Sicht ein Rückschritt für Personalbindung, Nachwuchsgewinnung und Versorgungssicherheit.
Das GKV-Gesetz verengt das Pflegebudget und schafft Refinanzierungsrisiken für qualitätsorientierten Personalaufbau, Ausfallpuffer, Springerstrukturen und neue Kompetenzprofile.
Das Pflegeneuordnungsgesetz enthält mit den Transformationsstellenanteilen eine Regelung, die unbesetzte Stellenanteile in Finanzierung für technische oder digitale Systeme übersetzen könnte. Digitalisierung ja – aber nicht als Ersatz für Pflegefachpersonen.
Im Krankenhaus droht durch gedeckelte Refinanzierung, verengte Pflegebudgets und gestrichene pflegeentlastende Maßnahmen zusätzlicher Druck auf die Personalausstattung. Das bedeutet: noch weniger Zeit für Patient:innen, mehr Belastung für Pflegefachpersonen und schlechtere Versorgung.
In der Pflegeversicherung drohen höhere Zugangshürden, weniger Unterstützung in frühen Pflegegraden und die Streichung bestimmter Verbrauchspflegehilfsmittel.
Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz wird ein neuer Leistungsanspruch "Pflegebegleitung" anstelle der bisherigen Regelungen zur Pflegeberatung eingeführt. Diese neue Pflegebegleitung kann sinnvoll sein, wenn sie Pflegebedürftige und An- und Zugehörige kontinuierlich, präventionsorientiert und fachlich begleitet. Sie darf aber nicht zu einer verwaltungsförmigen Leistungssteuerung oder zu einem Kontrollinstrument werden, sondern muss als pflegefachliche Leistung unter Verantwortung qualifizierter Pflegefachpersonen geregelt werden. Außerdem dürfen bestehende pflegefachliche Beratungsstrukturen nicht ersatzlos aus dem System gedrängt werden.
Das Bundeskabinett hat mit dem Gesetzentwurf für eine GKV-Reform drastische Kürzungen in pflegerelevanten Bereichen beschlossen. Die Bundesregierung plant unter anderem:
Mittlerweile liegen noch weitreichendere Sparpläne vor (PPR 2.0 abschaffen, nur noch unverbindliche Empfehlungen bei Personalanforderungen, neues Finanzierungskonzept für Pflege im Krankenhaus ab 2028), die einen massiven Personalabbau im Pflegedienst der Krankenhäuser befürchten lassen.
Mit dem Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz zeigt sich: Auch in der sozialen Pflegeversicherung drohen Einschnitte, die Pflegebedürftige, An- und Zugehörige und beruflich Pflegende konkret treffen. Geplant sind unter anderem:
Dadurch drohen Personalabbau, eine Lohnbremse und eine schlechtere Versorgungssituation in allen Settings und in allen Bundesländern (mehr dazu in unserem Policy Brief sowie in unseren Stellungnahmen zur GKV-Reform, zur Anhörung im Gesundheitsausschuss zur GKV-Reform am 22. Juni und zum Pflegeneuordnungsgesetz).
Wir wollen Einfluss nehmen und in den laufenden parlamentarischen Verfahren Änderungen erwirken. Deshalb werden wir gemeinsam aktiv!
7.7.2026, Hamburg: Protestaktion gegen die Sparpläne im Bereich Gesundheit und Pflege gemeinsam mit dem Marienkrankenhaus und dem Goldbach PalliativPflegeTeam:
24.06.2026, Bremen:
24.06.2026, Hannover:


10.6.2026, Hannover: Protestaktion gegen die Sparpläne im Bereich Gesundheit und Pflege gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di anlässlich der Gesundheitsministerkonferenz:


Ausschnitt aus der Protestrede von DBfK Nordwest-Geschäftsführerin Sandra Mehmecke in Hannover
10.06.2026, München:


08.06.2026, Augsburg:

>>> Schau auch hier vorbei: www.dbfk.de/deinohr
Die Delegiertenversammlung des DBfK hat die Bundesregierung und politische Entscheidungsträger:innen in einer Resolution zum Umlenken aufgefordert.
