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Impressum
Anerkennung in der EU

Innerhalb der EU-Staaten unterliegen pflegerische Berufsabschlüsse Regelungen zur freien
Aufenthaltbestimmung und zur gegenseitigen Anerkennung beruflich erworbener Qualifikationen.
Generell kann jedoch als Anhaltspunkt gesagt werden:

  • Gesundheits- und Krankenpflegerinnen (ehemals Krankenschwester/Krankenpfleger):
    Der deutsche Berufsabschluss ist EU-weit in allen EU-Ländern anerkannt und dementsprechend
    sind auch alle EU-Abschlüsse in Deutschland anerkannt.
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen (ehemals Kinderkrankenschwester/-pfleger):
    Da es diesen Berufsabschluss im europäischen Ausland häufig nicht gibt, wird hier in den Staaten,
    die diese Ausbildung nicht kennen, eine Einzelfallprüfung durchgeführt. Ggf. muss mit einem
    Anpassungslehrgang oder einer Eignungsprüfung gerechnet werden.
  • Altenpfleger/in:
    Die Ausbildung zur Altenpflegerin ist eine deutsche Spezialität. Es ist zurzeit noch nicht geklärt, ob
    und wie eine Anerkennung des Berufsabschlusses EU-weit erfolgen kann.
  • Pflegehelfer/in:
    Für diesen Abschluss gibt es zurzeit keine Regelungen, ob und wie sie im EU-Ausland anerkannt
    werden

Bei der Anerkennnung der Berufsabschlüsse, die außerhalb der EU erworben wurden, wird es in
jedem Fall zu einer Einzelfallprüfung kommen, da zurzeit diesbezügliche zwischenstaatliche
Abkommen nicht existieren.

Download Gesetzeslage Pflegeausbildung EU Eine ausführliche Darstellung der derzeitigen Gesetzeslage finden Sie im Aufsatz von Gertrud
Stöcker, den wir als PDF-Datei zum Download zur Verfügung stellen.
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 download Tabelle EU Pflegeaubildung Eine gute Übersicht über die Pflegeausbildungen in der EU haben wir Ihnen ebenfalls als PDF-Dateizum Download zur Verfügung gestellt.
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