Innerhalb der EU-Staaten unterliegen pflegerische Berufsabschlüsse Regelungen zur freien
Aufenthaltbestimmung und zur gegenseitigen Anerkennung beruflich erworbener Qualifikationen.
Generell kann jedoch als Anhaltspunkt gesagt werden:
- Gesundheits- und Krankenpflegerinnen (ehemals Krankenschwester/Krankenpfleger):
Der deutsche Berufsabschluss ist EU-weit in allen EU-Ländern anerkannt und dementsprechend
sind auch alle EU-Abschlüsse in Deutschland anerkannt.
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen (ehemals Kinderkrankenschwester/-pfleger):
Da es diesen Berufsabschluss im europäischen Ausland häufig nicht gibt, wird hier in den Staaten,
die diese Ausbildung nicht kennen, eine Einzelfallprüfung durchgeführt. Ggf. muss mit einem
Anpassungslehrgang oder einer Eignungsprüfung gerechnet werden.
- Altenpfleger/in:
Die Ausbildung zur Altenpflegerin ist eine deutsche Spezialität. Es ist zurzeit noch nicht geklärt, ob
und wie eine Anerkennung des Berufsabschlusses EU-weit erfolgen kann.
- Pflegehelfer/in:
Für diesen Abschluss gibt es zurzeit keine Regelungen, ob und wie sie im EU-Ausland anerkannt
werden
Bei der Anerkennnung der Berufsabschlüsse, die außerhalb der EU erworben wurden, wird es in
jedem Fall zu einer Einzelfallprüfung kommen, da zurzeit diesbezügliche zwischenstaatliche
Abkommen nicht existieren.
|