Weiterbildungsverordnung in Thüringen im Anhörungsverfahren
Karriere ohne Stolperfalle
Immer mehr Bundesländer erstellen derzeit Ordnungen und Regelungen für Weiterbildungen in den Pflegefachberufen, die an eine staatliche Anerkennung geknüpft sind. Dies geschieht momentan in Thüringen für die Weiterbildungen Praxisanleitung, Leitende Pflegefachkraft, Pflegedienstleitung, Fachpflegekraft Gerontopsychiatrie und Geriatrie, Hygienefachkraft, Hygienebeauftragte/r und Fachkraft Palliativpflege. Die Thüringer Pflege-Fachberufe-Weiterbildungsverordnung ist derzeit im Anhörungs- und Beteiligungsverfahren, an welchem der DBfK Südost beteiligt ist. Wesentlicher Kritikpunkt: Um Pflegefachkräften die berufliche Mobilität und Karrieren ohne Stolperfallen zu ermöglichen, regt der DBfK unter anderem an, Weiterbildungen, die in anderen Bundesländern zu entsprechender Berufsbezeichnung geführt haben oder nach Landesrecht oder anderen staatlichen Behörden anerkannt sind, als gleichwertig anzuerkennen. Außerdem setzt sich der DBfK dafür ein, dass für die Weiterbildungen mit pflegerelevanten Tätigkeiten, zum Beispiel Praxisanleitung, ausschließlich Pflegefachkräfte zugelassen werden können und nicht wie im Entwurf geplant, zum Beispiel ArzthelferInnen.Die komplette Stellungnahme zum Download