Neuer Prüfleitfaden für stationäre Einrichtungen liegt vor
Prüfbericht wird veröffentlicht
Der neue Prüfleitfaden für Einrichtungen der Pflege und Behindertenhilfe in Bayern liegt jetzt vor. Seit August 2008 gilt in Bayern das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz. Ergänzend dazu ist der Prüfleitfaden entwickelt worden. Er ist Bestandteil des Prüfhandbuchs des „Fachbereichs Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht“ (FQA), der ehemaligen Heimaufsicht. Der neue Prüfleitfaden ist auch für die Träger von Einrichtungen, für HeimleiterInnen und MitarbeiterInnen relevant, weil er die Eckpunkte der Einrichtungsbegehungen offenlegt. Das Bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz sieht außerdem vor, dass die Prüfberichte ab spätestens 1. Januar 2011 veröffentlicht werden. Der Prüfleitfaden ist im Internet unter www.stmas.bayern.de/pflege/pruefung/ abrufbar.