60 Pflegestützpunkte in Bayern geplant
Pflegestützpunkte nach § 92c SGB XI werden in Bayern ab sofort eingerichtet, hieß es in der jüngsten Sitzung des Bayerischen Landespflegeausschusses von Seiten des Sozialministeriums. Bis Ende 2010 sollen demnach in Bayern bis zu 60 Pflegestützpunkten entstehen. Die hierzu notwendige Rahmenvereinbarung wird zwischen den Kranken-und Pflegekassen in Bayern und den kommunalen Spitzenverbänden geschlossen.
Die Pflegestützpunkte sollen in bestehende Strukturen, das heißt, in Fachstellen für pflegende Angehörige eingebunden werden. Die Leistungen der Pflegestützpunkte sollen wettbewerbsneutral erbracht werden, Bürgerinnen und Bürger können sie kostenfrei in Anspruch nehmen. Die Aufgaben der Beratung in den Pflegestützpunkten umfassen unter anderem die Auskunft und Beratung zu Rechten und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch und zur Auswahl und Inanspruchnahme von Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangeboten. Ferner soll die wohnortnahe Versorgung und Betreuung koordiniert werden. Entscheidungen über die Gewährung von Leistungen werden nicht in den Pflegestützpunkten getroffen, sondern obliegen weiterhin den Kranken- und Pflegekassen selbst.