Kurzinfo zur Strukturreform

Mitgliederinformation zur Strukturreform

Mit seiner Strukturreform unter dem Motto „DBfK – stark für die Zukunft“ will der DBfK den Verband für die Herausforderungen der kommenden Jahre rüsten. Wir vertrauen dabei weiterhin auf den Einfluss und die Steuerung durch die Mitglieder, die in den unterschiedlichsten Handlungsfeldern der Pflege aktiv sind. Sie sind Initiator/innen und Ziel unserer Bemühung zugleich. Unsere Arbeit rechtfertigt sich aus der Erfüllung des Auftrags der Mitglieder. Um den fachlichen Input zu erleichtern und ein ehrenamtliches Engagement im Verband attraktiv zu machen, wurde eine neue Form der Beteiligung und Entscheidungsfindung entwickelt. Die neue Plattform für eine direkte Mitwirkung unserer Mitglieder heißt „Bundesfachgruppen“.


1. Aufgaben und Arbeitsauftrag der Bundesfachgruppen

Das „Konzept für eine neue Verbandsstruktur“ beschreibt wesentliche Aufgaben und Aufträge der Bundesfachgruppen. Der DBfK gliedert sich in 1 Bundesverband und zukünftig 4 Regionalverbände mit der Rechtsform eingetragener Vereine (statt der bisherigen 9 Landesverbände). Die Regionalstruktur wird ergänzt durch eine Struktur von 12 Bundesfachgruppen, die auf Bundesebene in Form von Bundesarbeitsgemeinschaften (BAG) organisiert sind. Die Bundesfachgruppen erfüllen für den DBfK wichtige Funktionen:

  • Sie sind in ihrer Gliederung am beruflichen Alltag der Mitglieder(-gruppen) orientiert und ermöglichen deren Erfahrungsaustausch.
  • Sie wirken motivierend und identitätsstiftend.
  • Sie bilden die zentralen Zielgruppen für das Dienstleistungsangebot (Fortbildung, Erfahrungsaustausch, Informationen) des Verbandes.
  • Sie stehen für die Weiterentwicklung der fachlichen Kompetenz in den einzelnen Berufsfeldern.
  • Sie bilden das fachliche Profil und die fachliche Kompetenz des DBfK nach innen und außen.
  • Sie gewährleisten, dass Impulse aus den Arbeitsfeldern der Pflege Eingang in die Strategieentwicklung des Verbandes finden.
  • Sie ermöglichen ehrenamtliches Engagement von Menschen, die an der Weiterentwicklung der Profession interessiert sind.

Es sollen folgende Bundesfachgruppen gebildet werden (Stand März 2007):

  Bundesfachgruppen
1. Pflege im Krankenhaus
2. Pflege im Funktionsdienst
3. Pflege in der stationären Altenhilfe
4. Ambulante Pflege
5. Pflegenachwuchs
6. Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
  Bundesfachgruppen
7. Psychiatrische Pflege
8. Onkologische Pflege, Hospiz, Palliativpflege
9. Pflegemanagement
10. Pflegebildung
11. Pflegeforschung, Qualitätsmanagement
12. Prävention, Rehabilitation, Beratung

Die nachfolgende Grafik schematisiert den Aufbau der Bundesfachgruppen, Bundesarbeitsgemeinschaften bis hin zur Delegiertenversammlung:


2. Struktur und Arbeitsweise der Bundesarbeitsgemeinschaft:

Die übergreifende Arbeits- und Steuerungseinheit jeder Bundesfachgruppe ist die jeweilige Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG). Diese besteht aus 10 Mitgliedern, die durch schriftliche Abstimmung aller eingeschriebenen Mitglieder der Bundesfachgruppe gewählt werden. (Wahlvorschläge können auf der Grundlage von Anforderungsprofilen von den Mitgliedern der Bundesfachgruppe eingereicht werden.) Die BAG wählt eine/n Sprecher/in und eine entsprechende Anzahl von Delegierten aus ihren Mitgliedern. (Die/der Sprecher/in soll nicht Delegierte sein.)

Aufgaben einer BAG:

  • Fachliche Positionierung für den Verband
  • Vorbereitende Meinungsbildung zu den Themen der Delegiertenversammlungen
  • Fachliche Beratung des Vorstandes
  • Wahl der Delegierten in die DV und einer/s ehrenamtlichen Sprecher/in
  • Organisation der fachlichen Arbeit in der Bundesfachgruppe:
    • Einrichtung von themenspezifischen, zeitlich begrenzten Projektgruppen
    • Initiieren von Fachveranstaltungen und Kongressen

Die nachfolgende Grafik schematisiert die Aufgaben der Bundesarbeitsgemeinschaften:

Hauptamtliche Unterstützung

  • Die Bundesfachgruppen und ihre BAGs werden durch hauptamtliche Mitarbeiter /innen organisatorisch/logistisch unterstützt und mit den jeweils fachspezifischen Informationen versorgt.

Aufgaben:

  • Vor- und Nachbereitung von Sitzungen der BAG
  • Sammeln und Weiterleiten von fachgruppenspezifischen Informationen
  • Kommunikation vom und in den Verband

Bedeutsam ist hier, dass die BAG sich deutlich von den bisherigen Zentralen Arbeitsgruppen (ZAG) unterscheiden. Sie sollen im Verband die inhaltliche Diskussion auf einer Ebene führen, die die berufspolitische Arbeit unterstützt. Sie haben deutlich erweiterte Kompetenzen. Die BAG sind gelenkt, verfügen über eine Binnenstruktur, sind dem Bundesvorstand gegenüber berichtspflichtig und können über das Antragsrecht Einfluss auf den Vorstand nehmen. Sie können für bestimmte Themen und Projekte Projektgruppen einrichten. Diese können ggf. mit einem Budget ausgestattet werden, das beim Bundesvorstand beantragt wird.
Es gibt keine formalisierte Beziehung zwischen Lokal-, Landes- oder Regionalebene. Auf diesen Ebenen gibt es weiterhin – von Mitgliedern oder den Regionalverbänden initiierte – Fachgruppen, die sich auf unterschiedlichste Themen und Bereiche beziehen können. Diese Gruppen können über die Strukturen der BFG oder die Geschäftsstellen mit der BAG kommunizieren.
Details für beide Bereiche regeln noch zu erstellende Arbeitsrichtlinien bzw. Geschäftsordnungen.


3. Vernetzung Bundesverband – Regionalverbände

Die zweite Säule der Strukturreform im DBfK ist die Bildung größerer Regionalverbände und die Vernetzung von Bundes- und Regionalebene. Am Ende dieses Veränderungsprozesses werden wir wie bereits erwähnt statt heute 9 Landesverbänden voraussichtlich 4 Regionalverbände haben. Damit sollen administrative Aufgaben konzentriert und mehr Ressourcen für die Mitgliederbetreuung und berufspolitische Arbeit freigesetzt werden. Oberstes Prinzip ist bei allen diesen Veränderungen, die Mitgliedernähe zu bewahren und zu verbessern.

Diese stärkere Vernetzung soll sich auch auf die Ebenen Bundesverband-Regionalverbände beziehen. Deshalb werden zukünftig die 4 Regionalvorsitzenden dem Bundesvorstand angehören und jeder Regionalvorstand mit je 3 Mitgliedern in der Delegiertenversammlung vertreten sein. Zudem haben wir einen Paragraphen in die Rahmensatzung eingefügt, der eindeutiger als bisher regelt, dass Entscheidungen des Bundesverbandes zu übergreifenden Themen bindend für die Regionalverbände sind.



Insgesamt wird der Verband mit dieser Strukturreform gestärkt und auf zukünftige Herausforderungen im Gesundheits- und Sozialwesen aufgestellt. Wir wollen mit dem Projekt ‚DBfK – stark für die Zukunft!’ den Verband getreu unserem Motto ‚DBfK – stark für die Pflege!’ gestalten. Bundes- und Landesvorstände erhoffen sich von dem neuen Angebot der Mitgliedermitwirkung eine größere Attraktivität für die Mitgliedschaft und das Ehrenamt. Durch die schlankere Struktur und die Vernetzung erwarten wir mehr Ressourcen für die Mitgliederbetreuung und die Lobbyarbeit.
Falls sie Fragen und Anregungen haben, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstellen.

Berlin, den 10. Mai 2007

Franz Wagner
Bundesgeschäftsführer
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