Aufgaben, Ziele, Leistungen des DBfK

Aufgaben, Ziele, Leistungen des DBfK

Der DBfK erfüllt seinen Verbandszweck durch breit gefächerte Aktivitäten. Rahmen hierfür ist das Aktionsprogramm 2010, in dem verschiedene Ziele und Strategien entwickelt wurden. Sie werden bei Bedarf ergänzt bzw. aktualisiert und der Zielerreichungsgrad regelmäßig evaluiert.

§ 2 der Satzung: Der Verband stellt sich die Aufgabe, sich der Alten-, Kinderkranken- und Krankenpflege, der öffentlichen Gesundheitspflege und der Hilfe Bedürftiger zu widmen.
(1) Der Verband nimmt die allgemeinen aus der beruflichen Tätigkeit erwachsenden ideellen und wirtschaftlichen Interessen der Berufsangehörigen in der Alten-, Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege wahr. Die Tätigkeit des Verbandes richtet sich insbesondere auf:

  1. Vertretung der Berufsangehörigen in der Öffentlichkeit in Bezug auf die Weiterentwicklung der Pflege und der Pflegeberufe.
  2. Förderung und Vertiefung des Verständnisses für die Berufsbelange der Pflegenden u.a. bei Ministerien, Behörden, Verbänden, Organisationen, Gerichten usw.
  3. Kooperation mit sich der Pflege widmenden Verbänden oder sonstigen Vereinigungen, insbesondere dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband.
  4. Qualitätssicherung der Pflege z.B. durch Fort- und Weiterbildung.
  5. Weiterentwicklung von Pflegewissenschaft und Pflegeforschung.
  6. Entwicklung und Durchführung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für alle Berufsangehörigen.
  7. Förderung der Gesundheitserziehung und -beratung der Bevölkerung.
  8. Beratung der Berufsangehörigen in Fragen der Karriereplanung, des Arbeits-, Haftungs-, Straf- und Versicherungsrechts.
  9. Förderung der Einführung und Etablierung von pflegewissenschaftlichen Studiengängen im Hochschulbereich.
  10. Herausgabe einer Zeitschrift zur Unterrichtung der Berufsangehörigen und der interessierten Öffentlichkeit über Stand und Fortentwicklung der Alten-, Gesundheits- und Kinder-/Krankenpflege.
  11. Vertretung der Interessen der Mitglieder als Inhaber von Pflegeeinrichtungen in der Öffentlichkeit sowie gegenüber dem Gesetzgeber und den Kostenträgern auf Landes- und Bundesebene.
(2) Der Verband kann auch Träger von Einrichtungen der Krankenversorgung und Altenhilfe im Sinne der Abgabenordnung sein. Er kann insbesondere selbst gemeinnützige Körperschaften gründen, erwerben oder sich daran beteiligen und so gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung vom 01.01.1977" in der jeweils gültigen Fassung dienen.

(3) Der DBfK gehört dem International Council of Nurses (ICN) an.


Die Leistungen des DBfK für Mitglieder:

  • Beratung: schriftlich, telefonisch oder persönlich zu Pflegeproblemen, zur beruflichen Karriereplanung, Arbeitsrechts- und Tariffragen, zu Problemen aus dem Arbeitsbereich, zur beruflichen Selbständigkeit
  • Information: durch die Verbandszeitschrift Die Schwester/Der Pfleger , durch Stellungnahmen zu beruflichen Fragen, Rundschreiben, Email-Newsletter und Veranstaltungen,
  • Schulung: in Form von Fort- und Weiterbildungen, Symposien, nationalen und internationalen Kongressen
  • Beruflicher Rechtsschutz
  • Berufliche Haftpflichtversicherung

Mitgliedschaft/Stark für die Pflege