Ethische Prinzipien der Pflege wie die Gleichbehandlung und Nichtschädigung von Heimbewohner:innen, Patient:innen oder Klient:innen stellen Pflegefachkräfte in der Praxis manchmal vor große Herausforderungen. Die Erwartungshaltungen, Verhaltensweisen und der Anstieg chronischer Erkrankungen von Klient:innen aber auch von Angehörigen erfordern im Pflegealltag eine hohe Konfliktfähigkeit und Kommunikationssensibilität von Pflegefachkräften.
Vor diesem Hintergrund möchte das Seminar für das Thema Gewalt im Pflegealltag sensibilisieren und Grundlagenwissen dazu vermitteln.
Gewalt kann nicht nur in einer körperlichen Form, sondern auch als psychische oder sprachliche Umgangsform auftreten. Neben einer Darstellung von Gewaltformen im Pflegealltag werden deeskalierende Kommunikationsformen und Lösungsansätze zur Gewaltprävention vorgestellt.
Inhalt
Definition von Gewalt
Einflussfaktoren zur Entstehung von Gewalt
Gewaltformen
Beispiele von Gewalt anhand der AEDL´s
Deeskalierende Kommunikation
Prävention von Gewalt
Methoden
Kurzvorträge
Textanalyse
Fallbesprechungen
Eigenreflexion
Zielgruppe
Pflegefachpersonal in der stationären oder ambulanten Altenpflege
Online Seminar
Interaktive Schulung per Videokonferenz;
Teilnehmerzahl ist begrenzt;
Zwingende technische Voraussetzung
Stabile Internetverbindung; PC, Laptop oder Tablet mit funktionierender Kamera und Mikrofon (Headset wenn möglich); Einzelarbeitsplatz
Sie erhalten vor dem Seminar per Post ein Skript zugeschickt.
Referentin
Dr. phil. Regina Becker
Krankenschwester und Diplom-Pädagogin
Anerkennung
Registriert beruflich Pflegende können 8 Punkte geltend machen.
Rücktrittsklausel
Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform. Ohne schriftliche Rücktrittserklärung werden die vollen Teilnahmegebühren in Rechnung gestellt. Bei Rücktritt innerhalb 21 Tagen bis 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn werden 30 % der Teilnahmegebühren als Bearbeitungsgebühr berechnet. Ab dem 6. Tag vor Beginn sind die vollen Teilnahmegebühren zu entrichten. Der DBfK ist berechtigt, jederzeit den Rücktritt zur Anmeldung zu erklären, wenn nach Einschätzung des DBfK eine wirtschaftliche Durchführung nicht möglich ist.