Dieses Seminar wendet sich an Pflegefachkräfte, Pflegeberaterinnen und -berater, sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pflegediensten und sozialen Einrichtungen, die sich mit den rechtlichen Grundlagen und der praktischen Umsetzung von Pflegeberatungen gemäß §37.3 und §45 SGB XI auseinandersetzen möchten.
Unser Seminar bietet einen umfassenden Einblick in die rechtlichen Grundlagen und praktischen Anforderungen der Pflegeberatung gemäß den Paragraphen 37.3 und 45 SGB XI. Die Teilnehmenden erlernen, wie sie:
Rechtliche Grundlagen verstehen: Eine detaillierte Einführung in die gesetzlichen Bestimmungen des §37.3 SGB XI, der Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu einer verpflichtenden Beratung in der eigenen Häuslichkeit berechtigt, sowie des §45 SGB XI, der Schulungen für pflegende Angehörige und ehrenamtlich Pflegende regelt.
Effektive Beratungsgespräche führen: Methoden und Techniken zur Durchführung empathischer und zielführender Beratungsgespräche. Vermittlung von Kompetenzen zur Bedarfsermittlung, individuellen Beratungsplanung und Unterstützung von Pflegebedürftigen sowie deren Angehörigen.
Praktische Umsetzung und Schulungsangebote: Erarbeitung von Strategien zur Entwicklung und Durchführung von Schulungsprogrammen für pflegende Angehörige und ehrenamtlich Pflegende, inklusive der Gestaltung von Informationsmaterialien und Kursen.
Nach dem Seminar werden die Teilnehmenden:
Dozent:in:
Andrea Gildehaus
Fachreferentin für Pflege | Auf- und Umbruch im Gesundheitswesen GmbH
Sie haben weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns jederzeit unter: E-Mail: bildung-suedost@dbfk.de / Telefon: (089) 179970-0
Wichtiger Hinweis zur Buchung
Wenn Ihre Einrichtung die Kosten übernimmt, geben Sie beim Buchungsprozess unter "Abweichender Rechnungsempfänger" den vollständigen Namen (inkl. Rechtsform z.B. GmbH) und eine korrekte Mailadresse für die Rechnung an.
Rücktrittsklausel
Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform. Ohne schriftliche Rücktrittserklärung werden die vollen Teilnahmegebühren in Rechnung gestellt. Bei Rücktritt innerhalb 21 Tagen bis 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn werden 30 % der Teilnahmegebühren als Bearbeitungsgebühr berechnet. Ab dem 6. Tag vor Beginn sind die vollen Teilnahmegebühren zu entrichten. Der DBfK ist berechtigt, jederzeit den Rücktritt zur Anmeldung zu erklären, wenn nach Einschätzung des DBfK eine wirtschaftliche Durchführung nicht möglich ist.