Unternehmerschulung gemäß BuS-Rahmenvertrag zur Umsetzung der DGUV Vorschrift 2
In dieser Pflichtschulung für das Alternative Betreuungsmodell BuS lernen Sie als Arbeitgeber:in, wie Sie die gemäß DGUV Vorschrift 2 erforderlichen Maßnahmen in Sachen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz einleiten, auf ihre Wirksamkeit überprüfen und falls erforderlich entsprechend anpassen, damit diese den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Im Rahmen der „alternativen bedarfsorientierten Betreuung" haben Sie zwar gem. §2 und §5 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt schriftlich zu bestellen, brauchen dann lediglich bei einem zusätzlichem Bedarf (z.B. Regeluntersuchungen G 42, Impfungen, akute Nadelstichverletzungen) oder wichtigen Änderungen im Betrieb die Leistungen Ihres bestellten Betriebsarztes oder Ihrer bestellten Fachkraft für Arbeitssicherheit (oder ggf. von beiden) in Anspruch nehmen. Es ist reichlich Zeit für die Diskussion Ihrer Praxisfragen eingeplant.
Wichtig:
Unsere Fortbildungen finden in Online-Präsenz statt und sind auf Interaktion und Austausch ausgerichtet.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Kamera dauerhaft eingeschaltet ist, denn nur so können wir Ihnen einen Nachweis über die Teilnahme ausstellen. Danke!
Referent:
Roland Schreiber (Dipl.-Ing., M. Eng)
Benötigte Technik:
Stabile Internetverbindung
Lautsprecher/Kopfhörer sowie Mikrofon und Kamera
Endgerät (PC, Laptop, Tablet, Smartphone)
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie uns jederzeit kontaktieren unter: E-Mail: bildung-suedost@dbfk.de / Telefon: (089) 179970-0