Dieses Fortbildungsangebot richtet sich an alle, die für die Abrechnung von ambulanten Leistungen zuständig sind. Wir werden anhand Ihrer Fragen die Gebührenvereinbarungen für die Pflegeeinrichtungen in privater Trägerschaft ggf. auch der Wohlfahrt, der häuslichen Krankenpflege gem. § 37 SGB V und der Pflegeversicherung gem. § 89 SGB XI, sowie deren Feinheiten unter die Lupe nehmen. Sie erfahren, wie Sie Vertragstexte lesen, korrekt abrechnen, typische Fehler vermeiden und mit Reklamationen der Kassen umgehen. Zudem gehen wir auf Rechnungen an Selbstzahler ein.
Inhalte dieser Fortbildung sind:
Referentin:
Adelina Colicelli
Pflegewissenschaftlerin mit Schwerpunkt Pflegepädagogik BScN
Referat Ambulante Pflege und Beratung
Sie haben weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns jederzeit unter: E-Mail: bildung-suedost@dbfk.de / Telefon: (089) 179970-0
Wichtiger Hinweis zur Buchung
Wenn Ihre Einrichtung die Kosten übernimmt, geben Sie beim Buchungsprozess unter "Abweichender Rechnungsempfänger" den vollständigen Namen (inkl. Rechtsform z.B. GmbH) und eine korrekte Mailadresse für die Rechnung an.
Rücktrittsklausel
Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform. Ohne schriftliche Rücktrittserklärung werden die vollen Teilnahmegebühren in Rechnung gestellt. Bei Rücktritt innerhalb 21 Tagen bis 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn werden 30 % der Teilnahmegebühren als Bearbeitungsgebühr berechnet. Ab dem 6. Tag vor Beginn sind die vollen Teilnahmegebühren zu entrichten. Der DBfK ist berechtigt, jederzeit den Rücktritt zur Anmeldung zu erklären, wenn nach Einschätzung des DBfK eine wirtschaftliche Durchführung nicht möglich ist.