Sie haben sich mit Ihrem Unternehmen zur Umsetzung der Unfallverhütungsvorschriften DGVU-2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ für das zwischen der BGW dem DBfK vereinbarte BuS-Modell entschieden und sind daher verpflichtet, an der von der BGW vorgeschriebenen Unternehmerschulung teilzunehmen.
In dieser Pflichtschulung für das Alternative Betreuungsmodell BuS lernen Sie als Arbeitgeber wie Sie die gemäß DGUV Vorschrift 2 erforderlichen Maßnahmen in Sachen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz einleiten, auf ihre Wirksamkeit hin überprüfen und falls erforderlich entsprechend anpassen, damit diese den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Im Rahmen der „alternativen bedarfsorientierten Betreuung haben Sie zwar gem. §2 und §5 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt schriftlich zu bestellen, brauchen dann aber lediglich bei einem zusätzlichem Bedarf (z.B. Regeluntersuchungen G 42, Impfungen, akute Nadelstichverletzungen) oder wichtigen Änderungen im Betrieb die Leistungen Ihres bestellten Betriebsarztes oder ihrer bestellten Fachkraft für Arbeitssicherheit (oder ggf. von beiden) in Anspruch nehmen. Sie können dabei auf Herrn Schreiber zurückgreifen oder vor Ort einen Anbieter Ihrer Wahl beauftragen. Die regelmäßigen Gebühren, die bei der Regelbetreuung anfallen entfallen somit. Sie bezahlen „nur“ für die Anlässe.
Es ist reichlich Zeit für die Diskussion Ihrer Praxisfragen eingeplant.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Anmeldeformular BGW - Unternehmerschulung
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