Fortbildung Regionalverband Nordwest
Hilfsmittelverordnung durch Pflegefachpersonen - Basisseminar
Für bestimmte Hilfsmittel können seit 01. Januar 2022, um die Hilfsmittelversorgung von Menschen mit Pflegebedarf zu verbessern und zu beschleunigen, Hilfsmittelempfehlungen durch Pflegefachpersonen ausgestellt werden. Das Procedere gleicht dem einer ärztlichen Verordnung und ist in den „Richtlinien zur Empfehlung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln durch Pflegefachkräfte gemäß § 40 Absatz 6 SGB XI“ geregelt. Das Seminar vermittelt Pflegefachpersonen die notwendigen Grundlagen, Hilfsmittelempfehlungen auszustellen.
Zielgruppe:Pflegefachpersonen in der ambulanten Pflege, in der häuslichen Intensivpflege und in anerkannten Beratungsstellen nach § 37 Abs. 7 SGB XI
Inhalte:
- Die Pflege-/Hilfsmittelversorgung im Kontext des SGB V, SGB IX und SGB XI, Definitionen und Rahmenbedingungen
- Leistungspflicht der Kranken- und Pflegekassen, wer leistet was?
- Rechtliche Grundlagen zur Pflege-/Hilfsmittelempfehlung gemäß § 40 Abs. 6 SGB XI inkl. Richtlinie des GKV-SV
- Individuelle Pflege-/Hilfsmittelversorgungen empfehlen oder wie sage ich es den Leistungsträgern?
- Das Pflege-/Hilfsmittelverzeichnis und die ICF als Arbeitshilfen für die Empfehlung
- Empfehlungsfähige Pflege-/Hilfsmittel, eine kurze Übersicht und zu beachtende Besonderheiten
- Vorgehen bei anderen, nicht von der Richtlinie nach § 40 Abs. 6 SGB XI umfassten Hilfsmitteln
Es werden die Möglichkeiten aber auch die Limitationen des Systems dargestellt. Anhand von Beispielen - die gerne auch jederzeit von den Teilnehmenden eingebracht werden dürfen und können - überträgt der Referent die theoretischen Vorgaben in die Praxis. Zudem erhalten die Teilnehmenden Hilfestellung zur individuellen Formulierung und Begründung von Anträgen. Es wird der Umgang mit dem Hilfsmittelverzeichnis und dessen Bedeutung erläutert. Die in der Richtlinie nach § 40 Abs. 6 SGB XI genannten Hilfsmittel werden kurz skizziert und einige Besonderheiten dargestellt und eingeordnet. Zum Abschluss wird erklärt, wie vorzugehen ist, wenn Hilfsmittel benötigt werden, die nicht durch die Richtlinie erfasst sind.
Als Teilnehmer:in benötigen Sie:
- Einen gängigen Webbrowser (z.B. Mozilla Firefox, Google Chrome, Internet Explorer)
- Eine stabile Internetverbindung
- Mikrofon, Kamera, Lautsprecher oder Kopfhörer an Ihrem Endgerät (Desktop-PC / Laptop / Tablet / Smartphone
Die Zugangsdaten werden Ihnen spätestens ein Tag vor dem gebuchten Online-Seminar per E-Mail zugeschickt.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass während des Online-Seminares Ihre Kamera dauerhaft eingeschaltet sein muss, um Ihre Identität und Anwesenheit überprüfen zu können.
Dieses Online-Seminar findet auch im
Februar statt.
18.04.2023 09:00 Uhr - 16:00 Uhr
Norbert Kamps, freier Sachverständiger (Gutachter), Dozent, Fachautor, beratender Ingenieur für Hilfsmittelversorgung und Medizintechnik
Teilnehmer: 140,00€
Teilnehmer (DBfK-Mitglied): 120,00€
Mit meiner Anmeldung akzeptiere ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des DBfK Nordwest e.V.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben können Sie uns jederzeit kontaktieren unter:
E-Mail bildung-nordwest@dbfk.de
Telefon 0511 696844 0