Für bestimmte Hilfsmittel können seit 01. Januar 2022, um die Hilfsmittelversorgung von Menschen mit Pflegebedarf zu verbessern und zu beschleunigen, Hilfsmittelempfehlungen durch Pflegefachpersonen ausgestellt werden. Das Procedere gleicht dem einer ärztlichen Verordnung und ist in den „Richtlinien zur Empfehlung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln durch Pflegefachkräfte gemäß § 40 Absatz 6 SGB XI“ geregelt. Die Informationsveranstaltung richtet sich insbesondere an Leitungspersonal in der ambulanten Pflege und an Inhaber:innen von nach § 37 Abs. 7 SGB XI anerkannten Beratungsstellen sowie interessierte Pflegefachpersonen.
Die Veranstaltung gibt einen Überblick über die Inhalte der Richtlinie. Ziel ist, dass die Teilnehmenden sich ein Bild von dem neuen Verfahren machen können, um innerbetrieblich die Umsetzung vorbereiten zu können.
Weiterführende Informationen erhalten Sie in dieser ganztägigen Veranstaltung Hilfsmittelverordnung durch Pflegefachpersonen - Basisseminar.
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