Save the Date: Am 3. Juli 2025 ist Mitgliederversammlung!

53. Mitgliederversammlung des DBfK Südost mit Wahl zum Vorstand, Vorsitz und Delegiertenamt.

Sie möchten mitentscheiden und mitgestalten? Ihre Stimme zählt! Das Wichtigste hier für Sie in Kürze:

Für die Wahl gelten die Regelungen der aktuell gültigen Wahlordnung (S. 10 bis 12 der Satzung des DBfK Südost vom 26.06.2024).

Wählen können alle, die zum Stichtag 3. April 2025 Mitglied beim DBfK Südost e.V. sind. 

Sie haben 2 Möglichkeiten, um Ihre Stimme abzugeben:

  • direkt bei der Mitgliederversammlung am 3. Juli 2025 in der Geschäftsstelle des DBfK Südost
  • per Briefwahl im Vorfeld der Mitgliederversammlung – weitere Informationen dazu in Kürze!


Nutzen Sie Ihr Wahlrecht für alle drei Wahlgänge!

  1. Die Wahl des Kandidaten bzw. der Kandidatin für den Vorstandsvorsitz. Es kann maximal eine Stimme vergeben werden.
  2. Die Wahl der Kandidaten und Kandidatinnen für die Vorstandstätigkeit: Es können maximal acht Stimmen vergeben werden, jedoch pro Kandidat:in nur eine Stimme.
  3. Die Wahl der Kandidaten und Kandidatinnen für das Delegiertenamt: Es können maximal 4 Stimmen vergeben werden, jedoch pro Kandidat:in nur eine Stimme.

Aufgaben des Vorstandes (lt. Satzung §12)

o Der Regionalvorstand führt die Geschäfte des DBfK Südost e.V. und vertritt die Interessen der Mitglieder und des Verbandes auf Regionalebene.

o Er konzentriert sich auf die strategische Ausrichtung und Weiterentwicklung des Verbandes. Er gibt sich eine Geschäftsordnung.

o Pflege der Kontakte zu den Mitgliedern und der Mitgliederuntereinander.

o Einberufung der Mitgliederversammlung.

o Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern.

o Planung von Veranstaltungen und sonstigen Maßnahmen auf Regionalebene.

o Der Regionalvorstand kann zur Wahrung regionaler und fachlicher Interessen Beisitzer berufen. Diese haben kein Stimmrecht.

o Der Regionalvorstand bestellt eine/n Regionalgeschäftsführer/in.

o Der Bundesvorstand kann dem Regionalvorstand mit dessen Einverständnis weitere Aufgaben übertragen.


Aufgaben der Delegiertenversammlung (lt. Satzung §14)

o Beschlussfassung über die berufs-, gesundheits-, sozial- und verbandspolitischen Ziele des Verbandes

o Wahl der/des Präsidentin/n und vier weiterer Mitglieder des Bundesvorstandes nach Wahlordnung

o Entgegennahme des Geschäftsberichts, der Jahresbilanz und des Haushaltsplans

o Beschlussfassung über Vorlagen des Bundesvorstandes und Anträge

o Entlastung des Bundesvorstandes

o Beschlussfassung über die Beitragsordnung für Mitglieder

o Wahl von drei Revisoren/innen und deren Stellvertreter/innen

o Beschlussfassung über Satzungsänderungen und über die Wahlordnung

o Beschlussfassung über die Verleihung einer Ehrenmitgliedschaft

o Beschlussfassung über die Geschäftsordnung der Delegiertenversammlung

o Beschlussfassung über die Auflösung des Verbandes



Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Schriftarten, Karten, Videos oder Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Weitere Informationen zu den von uns verwendeten Diensten und zum Widerruf finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.
Ihre Einwilligung dazu ist freiwillig, für die Nutzung der Webseite nicht notwendig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.