Nach den Corona-Absonderungsverordnungen mehrerer Bundesländer kann die Isolationspflicht für positiv getestete, jedoch symptomlose Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens ausgesetzt werden. Dies gilt, wenn andernfalls die Versorgung in der Einrichtung nicht mehr gewährleistet werden kann.
Private Pflegedienste fordern angesichts der enorm gestiegenen Energie- und Betriebskosten angemessene Finanzierung
Am 7. Juli veröffentlichte das Bundesministerium für Gesundheit die Eckpunkte zur Umsetzung der Personalbemessung PPR 2.0. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordert seit über zwei Jahren, dass die PPR 2.0 zur Personalbemessung im Krankenhaus verbindlich umgesetzt wird.
Die ersten zehn Primärversorgungszentren in Baden-Württemberg gehen an den Start. Dies gab Gesundheitsminister Manne Lucha am Wochenende in Stuttgart bekannt.
CDU und Grüne haben ihre Koalitionsvereinbarung mit dem Titel „Ideen verbinden – Chancen nutzen. Schleswig-Holstein gestalten“ veröffentlicht. In Bezug auf die berufliche Pflege bewertet der DBfK Nordwest den Vertrag als oberflächlich und im Hinblick auf die gesundheitspolitischen Herausforderungen im Land als mangelhaft.
Am gestrigen Tag haben CDU und Grüne ihre Koalitionsvereinbarung – den „Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen“ veröffentlicht. Der DBfK bewertet die für die Pflege und den Pflegeberuf relevanten Koalitionsvereinbarungen als gute Basis und zugleich Verpflichtung, in den kommenden fünf Jahren tatsächlich die Zukunft der Gesundheitsversorgung aktiv zu gestalten und die Aussagen des Vertrags zu konkretisieren und umzusetzen.
„In der Vorbereitung der Herbststrategie zum Umgang mit der COVID-19-Pandemie täten die politisch Verantwortlichen gut daran, die professionelle Pflege umfassend einzubinden.“ fordert die Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bernadette Klapper mit Verweis auf die Handlungsempfehlungen des Expert:innenrats „Pflegewissenschaft / Hebammenwissenschaft und Pandemie“ vom 23.06.2022.
Statement der DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein zu den Streiks beruflich Pflegender an den Uniklinika in Nordrhein-Westfalen:
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) kritisiert anlässlich der gerade veröffentlichten Ergebnisse der „HQGplus-Studie zu Hoch-schulischen Qualifikationen für das Gesundheitssystem“ und der ersten Sondererhebung des BIBBPflegepanels die viel zu langsame Entwicklung im Bereich der hochschulischen Qualifikationen in den Pflegeberufen in Deutschland.
Eine Übersicht des DBfK zu den geltenden Regelungen hinsichtlich der Personalbemessung im Nachtdienst in deutschen Pflegeheimen macht deutlich: Aktuell gibt es überhaupt in nur vier Bundesländern verbindliche Vorgaben für die Besetzung mit Pflegefachpersonen in den Nachtstunden. Die anderen zwölf Bundesländer lassen das ungeregelt, mit teils katastrophalen und gesundheitsgefährdenden Folgen.
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