17.07.2019
Im Kabinett ist heute der Entwurf des Masernschutzgesetzes auf den Weg gebracht worden. Mit seiner Initiative will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eine Impfpflicht für bestimmte Personengruppen - darunter die Gesundheitsberufe - einführen. Dies soll den Schutz der Bevölkerung vor Maserninfektionen verstärken und Ausbrüche verhindern. Der DBfK hat zu diesen Plänen bereits in einer schriftlichen Stellungnahme und bei einer Anhörung im Ministerium Position bezogen.
Das Kabinett hat heute den Entwurf des Masernschutzgesetzes verabschiedet. Grundsätzlich begrüßt der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) die Initiative, den Schutz vor einer Maserninfektion zu verstärken, für eine höhere Durchimpfungsrate zu sorgen und Impflücken zu schließen.
„Masern sind keine leichte Infektionskrankheit; sie können zu gravierenden Komplikationen und Folgeschäden führen. Wer sich nicht impfen lässt bzw. keine Immunität hat, gefährdet sich selbst und diejenigen, die aus Alters- oder gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Das ist eine hohe Verantwortung, die ganz besonders für Beschäftigte im Gesundheitswesen gilt. Masernausbrüche werden nicht selten auch durch nicht geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verursacht“, sagt DBfK-Sprecherin Johanna Knüppel. „Ob eine allgemeine Impfpflicht – und damit immerhin ein Eingriff in Persönlichkeitsrechte - tatsächlich unmittelbar zu höheren Durchimpfungsraten in Deutschland führen wird, ist strittig. Schließlich zeigen die aktuellen Quoten keine grundsätzliche Verweigerung, aber ein fehlendes Bewusstsein, dass Schutz erst nach Durchführung der Folgeimpfung besteht. Zielgruppengenaue Informationen, vertrauensbildende Maßnahmen sowie Recall-Systeme könnten vermutlich die Impfbereitschaft deutlich verstärken.“
Auch die Infektionsrisiken durch Reisen, Migranten, Auslandspraktika usw. sollten nicht unterschätzt werden und erfordern andere Lösungsansätze. Der DBfK fordert im Hinblick auf die künftige Impfpflicht in den Gesundheitsberufen aber – und hat das auch in seiner schriftlichen Stellungnahme zum Gesetzentwurf deutlich formuliert: Mit Einführung einer Impfpflicht muss in Deutschland ein Einzelimpfstoff gegen Masern zugelassen sein – parallel zum bisher üblichen Vierfachimpfstoff. Denn sonst wird - quasi durch die Hintertür - mit dem Masernschutzgesetz auch gleich noch die Impfpflicht gegen Mumps, Röteln und Windpocken eingeführt, nur weil kein anderer Impfstoff verfügbar ist.
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