30.07.2019
Die FDP Landtagsfraktion in Niedersachsen versucht derzeit die professionelle Pflege zu schwächen, indem sie Arbeitgeber in der Pflege aufruft, sich gegen die Interessen der bei ihnen beschäftigten Pflegefachpersonen zu positionieren, die sich um mehr Anerkennung und berufliches Selbstbestimmungsrecht bemühen.
Dazu halten die im DBfK organisierten Pflegeunternehmerinnen und Pflegeunternehmer fest, dass sich an der bereits 2015 veröffentlichten Position nichts geändert hat: „Wir sehen als Pflegeunternehmerinnen und Pflegeunternehmer durchaus den künftigen Mehrwert durch die Kammern als berufsständische Vertretung. Unser Anliegen ist es, sowohl wirtschaftlich als auch ethisch die Versorgung der uns anvertrauten Menschen bestmöglich sicherzustellen. Wir als Pflegeunternehmerinnen und Pflegeunternehmer unterstützen die Errichtung von Pflegekammern“.
Das grundsätzliche Ziel einer Pflegekammer ist die Sicherstellung einer sachgerechten, professionellen Pflege für die Bürgerinnen und Bürger entsprechend aktueller pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse. Die Pflegekammer hat die Aufgabe, die beruflichen Belange der Pflegenden zu fördern und unter Beachtung der Interessen der Bevölkerung zu überwachen. Das nützt auch den Zielen der Pflegeunternehmen.
Verkammerte Berufe werden in der Öffentlichkeit und im politischen Raum stärker wahrgenommen. Dies erhöht die Wertschätzung des Berufs und macht pflegerische Expertise in der Politikberatung und Gesetzgebung verfügbar. Die Verkammerung dient der Stiftung einer beruflichen Identität des Pflegeberufs.
Die Pflegeunternehmerinnen und Pflegeunternehmer im DBfK Nordwest e.V. sind die Mitgliedergruppen der im DBfK Nordwest e.V. organisierten ambulanten und teilstationären Pflegeeinrichtungen. Derzeit sind in den Bundesländern Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein Pflegeunternehmerinnen und Pflegeunternehmer im DBfK Nordwest e.V. organisiert.
Zur Website der Pflegeunternehmerinnen und Pflegeunternehmer www.dbfk-unternehmer.de
Zum Positionspapier der BAG Pflegeunternehmer
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