02.09.2020
Was als Zeichen der Wertschätzung der Pflege gedacht war, kommt mittlerweile einem schlechten Scherz gleich: Reihenweise erhalten Antragsteller derzeit negative Bescheide, obwohl ihnen der Bayerische Corona-Pflegebonus laut Richtlinie eigentlich zusteht.
Zudem gibt es kein so genanntes Widerspruchsverfahren mehr. Wer den Ablehnungsbescheid anfechten will, muss sofort Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg einreichen. Anerkennung einer systemrelevanten Berufsgruppe sieht anders aus. Gerade die Menschen sind betroffen, die teilweise mit mangelhafter Schutzausrüstung ein hohes eigenes Risiko eingegangen sind, um Patienten/innen zu versorgen. Sie sind wütend und enttäuscht über das Vorgehen des Freistaates Bayern: „Es ist moralisch bedenklich, sich in den Medien als großzügig darzustellen und im Nachhinein den Anspruchsberechtigten die Zahlung zu verwehren“, bedauert Stefanie Renner, stv. Geschäftsführerin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe, DBfK Südost e.V. Der DBfK vermutet, dass die verfügbaren Mittel schlicht aufgebraucht sind.
Probleme gab es von Anfang an: Erst war lange nicht klar, wer genau anspruchsberechtigt ist, dann wurden im laufenden Verfahren die Formulare und die Richtlinie geändert. Dies führte zunächst dazu, dass Leistungsträger der Pflege (wie z.B. Leitungskräfte) keinen Anspruch mehr auf den Corona-Pflegebonus hatten. Jetzt erhalten auch Mitarbeiter/innen der Tagespflege und hauswirtschaftlichen Versorgung Ablehnungen. Begründung ist, dass es sich laut Richtlinie beim Bayerischen Corona-Pflegebonus um eine freiwillige Leistung der Regierung ohne Rechtsanspruch handle, die nach Haushaltslage ausgezahlt wird.
Rund 350 000 Anträge für den Pflegebonus Bayern sind bis Ende Juni beim Landesamt für Pflege eingegangen, bis Juli wurde die Hälfte ausgezahlt. „Weil scheinbar das Geld ausgeht, wird durch die Hintertüre Anspruchsberechtigten die Zahlung verwehrt. Glück hatten diejenigen, die als erste ihre Anträge eingereicht haben. Sie haben den Bonus noch erhalten“, so Renner. Der Rest wird wohl leer ausgehen, befürchtet der DBfK. Und weiter: „Öffentlich zugesicherte Leistungen nicht zu erhalten, wird weit kränkender von der Berufsgruppe wahrgenommen, als erst gar keine versprochen zu bekommen“, berichtet Renner.
Kaum jemand wird diesen komplizierten Klageweg wohl auf sich nehmen, weil der Ausgang mehr als ungewiss ist. Der Aufwand steht in keinem Verhältnis und kann den Klägern auch noch Geld kosten. Wenn der Streitwert bei 500 Euro liegt und der Kläger verliert, belaufen sich die Prozesskosten auf 105 Euro, wenn die Klage nach Beratung durch den Richter zurückgenommen wird, weil keine Aussicht auf Erfolg ist, kostet es 35 Euro. Nur wenn die Klage gewonnen wird, muss der Freistaat die Kosten tragen. Der DBfK befürchtet, dass das dazu führen wird, dass sich die Berufsgruppe einmal mehr darin bestätigt sehen, dem Pflegeberuf endgültig den Rücken zu kehren.
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