Berufskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, die die Interessen der Gesellschaft bzw. der Bevölkerung zu deren Wohl stellvertretend für den Staat wahrnehmen. Die Berufsangehörigen wiederum verpflichten sich, ihre Aufgaben gewissenhaft und verantwortungsvoll zu erfüllen. Das grundsätzliche Ziel einer Pflegekammer ist daher die Sicherstellung einer sachgerechten, professionellen Pflege für die Bürgerinnen und Bürger entsprechend aktueller pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse. Die Pflegekammer hat die Aufgabe, die beruflichen Belange der Pflegenden zu fördern und unter Beachtung der Interessen der Bevölkerung zu überwachen.
Verkammerte Berufe werden in der Öffentlichkeit und im politischen Raum verstärkt wahrgenommen. Dies erhöht die Wertschätzung des Berufs und macht pflegerische Expertise in der Politikberatung und Gesetzgebung verfügbar. Die Verkammerung fördert die berufliche Identität des Pflegeberufs.
Ein Hinweis noch zu den Begrifflichkeiten: In der derzeitigen Etablierungsphase werden die Begriffe „Pflegekammer“ und „Pflegeberufekammer“ - so auch auf dieser Seite - synonym verwendet. In der aktuellen Berichterstattung wird häufiger der Begriff „Pflegekammer“ genutzt, der DBfK hat sich aber klar zur Bezeichnung „Pflegeberufekammer“ positioniert – schließlich handelt es sich um die Kammer für die PflegeBERUFE.
Position des DBfK zur Errichtung einer Bundespflegeberufekammer
Der Staat überträgt einen Teil seiner Regelungsaufgaben der Berufsgruppe (Selbstverwaltung). Die Pflegekammer wird gegründet, indem sich alle Pflegefachpersonen mit staatlich anerkannter Ausbildung zusammenschließen. Es entsteht eine „Körperschaft des öffentlichen Rechts“, denn es werden hoheitliche Aufgaben übernommen.
Die Gründung ist wie bei anderen Berufskammern nur auf Länderebene möglich. Die Pflegekammer gehört zu den Heilberufekammern, wie z. B. Ärzte- oder Psychotherapeutenkammer. Damit sie ihre Aufgaben erfüllen kann, sind die Berufsangehörigen zur Mitgliedschaft verpflichtet - sie werden registriert - und zahlen in der Regel nach Einkommen gestaffelte Mitgliedsbeiträge.
Das heißt, dass alle professionell Pflegenden eines Bundeslandes in einer Organisation erfasst werden: eine Voraussetzung für eine demokratische Meinungsbildung in den Pflegeberufen.
Die Pflegekammer wird die mit Abstand größte Heilberufekammer in Deutschland werden. Das verschafft Einfluss im Gesundheitssystem!
Eine Pflegekammer beschleunigt Professionalisierungsprozesse, indem ihr rechtlich die Autonomie zugestanden wird, Kompetenzprofile auch unter dem Aspekt von Vorrang- und Vorbehaltsaufgaben für klar definierte Bereiche zu bestimmen. Dies ist von besonderer Bedeutung, da gegenwärtig Ziele und Aufgaben der Pflege durch die Politik festgelegt werden, ohne dass berufsfachliche Instanzen zur Beratung der Politik zur Verfügung stehen bzw. überhaupt zu Rate gezogen werden. Das Recht, die eigenen beruflichen Inhalte zu definieren und weiter zu entwickeln, ist für andere Heilberufe wie z.B. Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Apotheker:innen oder Psychotherapeut:innen schließlich auch selbstverständlich.
Bisherige Entwicklungen in der Berufsgeschichte der Pflege zeigen, dass sie wiederholt mit fremdbestimmenden „Enteignungs- oder Zuweisungsentwicklungen“ konfrontiert war. Solche Verschiebungen sprechen immer für einen niedrigen Professionalisierungsgrad. Ein besonderes Problem stellt die wiederholte Zuweisung von Teilverantwortung für Ausschnitte aus Handlungsketten anderer Professionen dar (z.B. die Durchführungsverantwortung für medizinische Anweisungen). Die fremdbestimmte Zuweisung solcher Aufgaben darf nicht mit Professionalisierung verwechselt werden. Das hat angesichts der Debatte um die „Übernahme ärztlicher Tätigkeiten“ – anstelle von inhaltlich fundierten und vollständigen Handlungsketten – gravierende Bedeutung für die Pflege.
Eine Pflegekammer kann diesem Vakuum von Widersprüchen und Ungereimtheiten ein Ende setzen, indem dort die Aufgabenprofile der Pflege im Sinne der Professionalisierung definiert werden, die somit verbindlich für alle Berufsausübenden sind.
Zu den Aufgaben einer Pflegekammer zählen im Zuge ihres Auftrages, Qualitätsniveaus pflegerischer Dienstleistungen inhaltlich-strukturell festzulegen, folgende Absicherungsfunktionen:
All dies schützt die Mitglieder vor unlauterem Wettbewerb oder vor fehlgesteuerten Einsätzen, es verpflichtet die Berufsangehörigen, ihr berufliches Handeln an den Grundsätzen der ethischen Leitlinien auszurichten und es schützt die pflegebedürftigen Menschen vor unsachgemäßer Pflege (auch: Anrufung Schiedsstelle, um bei Schädigungen zu einer außergerichtlichen Entscheidung zu gelangen).
Die Mitglieder der Pflegekammer sind verpflichtet, mit Fort- und Weiterbildungen ihr Wissen ständig dem neuesten Kenntnisstand anzupassen. Nur so sind sie in der Lage, den Beruf auf der Grundlage nachweisbarer bzw. überprüfbarer Kriterien und auf der Grundlage des aktuell best verfügbaren Wissens auszuüben. Versäumnisse in diesem Bereich können sanktioniert werden.
Dies setzt voraus, dass die Berufsmitglieder
So werden Verbraucher:innen vor Schädigung aufgrund unsachgemäß erbrachter pflegerischer Dienstleistungen geschützt. Weiterhin ergibt sich ein Schutz des Berufes, seines Ansehens in der Öffentlichkeit und seiner Mitglieder vor Missbrauch, Schädigung und Herabsetzung fachlicher Standards.
Die Pflegekammer setzt Kommissionen ein, die sich mit der Festlegung und Weiterentwicklung von fachlichen Standards und Qualitätskriterien in der Pflege (Makro-/Mesoebene) befassen. Diese dienen der Vereinheitlichung von Qualitätsniveaus pflegerischer Dienstleistungen, die zugleich auch deren Prüfkriterien darstellen. Mit ihrer Hilfe werden darüber hinaus Forschungsdefizite im Handlungsfeld Pflege ermittelt, die den Hochschulen als Forschungsauftrag dienen.
So wird die Pflegepraxis gegenüber der Pflegeforschung gestärkt und verpflichtet, ihr Wissen ständig dem neuesten Kenntnisstand anzupassen sowie Forschungsschwerpunkte und -themen zu beeinflussen. Zusätzlich wird die Pflegequalität gefördert und damit die Versorgungsqualität gesichert.
Die Pflegekammer erfasst Daten ihrer Mitglieder, die zur Pflegeberichterstattung auf Länder- und Bundesebene herangezogen werden. Diese erlauben dann auch Aussagen über Wanderbewegungen, Kompetenzverlagerungen, Personalsituation und Gesundheitszustand etc. unter Repräsentativitätsgesichtspunkten. Dies ist bisher nicht möglich, da es keine zentrale Registrierstelle für Pflegefachpersonen gibt, sondern lediglich unterschiedliche Institutionen, die mit unterschiedlichen Instrumenten in Teilbereichen Daten statistisch erfassen. Zukünftig hieße dies, die einheitlich gesicherten Daten mit den Entwicklungen von Pflegebedürftigkeit in der Gesellschaft zu verknüpfen.
So können gültige und zuverlässige Aussagen über die Pflege und den Pflegeberuf erstellt werden, die für die zukünftige Bedarfsplanung an Pflegefachpersonen nutzbar sind, um rechtzeitig und angemessen auf Entwicklungen des demografischen Wandels zu reagieren.
Wenn sich etwas ändern soll in der Pflege, benötigen wir starke Interessenvertretungen. Pflegekammern entstehen nicht zuletzt durch die politische Lobbyarbeit des DBfK. Wir als DBfK fordern starke Pflegekammern, die ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen können. Neben den Pflegekammern wird es aber auch weiterhin einen mitgliederstarken DBfK brauchen, denn das Vertretungsmandat zwischen Kammern, Berufsverbänden und Gewerkschaften unterscheidet sich deutlich.
Im Fokus der Pflegekammern steht die sichere Qualität der pflegerischen Versorgung der Menschen im jeweiligen Bundesland. Berufsverbände vertreten die Interessen der Berufsangehörigen bezogen auf die Fachlichkeit und die Rahmenbedingungen pflegerischer Arbeit sowie auf die weitere Professionalisierung. Gewerkschaften setzen sich ein für angemessene Gehälter und Arbeitsbedingungen (z.B. Arbeitszeit). In den Medien werden häufig Trägerverbände fälschlicherweise als "Pflegeverbände" bezeichnet. Diese sind allerdings Arbeitgeberverbände und sie stehen für die Interessen der Betriebe bzw. deren Inhaber.
Pflegekammern haben ein gesetzliches Mandat, Berufsordnungen zu erlassen, die z.B. eine Fortbildungsverpflichtung beinhaltet, die Berufsangehörigen zu registrieren sowie Weiterbildungen zu regeln
Berufsverbände entwickeln und erproben neue, pflegerische Konzepte, setzen sich für gute Rahmenbedingungen und eine qualifizierte Ausbildung ein
Gewerkschaften führen Verhandlungen mit den Arbeitgebern und ggf. Arbeitskämpfe durch
Trägerverbände werden in den Medien fälschlicherweise oft als "Pflegeverbände" bezeichnet. Es handelt sich allerdings um Arbeitgeberverbände, die sich für die Interessen der Betriebe bzw. deren Inhaber einsetzen. Trägerverbände verhandeln mit Kostenträgern die Vergütung der Leistungen.
Die Infos kompakt im Flyer: Wer vertritt wen? Berufsverband - Gewerkschaft - Pflegekammer
Die Bundespflegekammer vertritt die Landespflegekammern auf Bundesebene und wird damit zu einem zentralen Ansprechpartner von Regierung, Parlament und Selbstverwaltung. Sie will eine starke, gemeinsame Interessenvertretung aller Pflegefachpersonen schaffen. Die Gründungskonferenz erfolgte am 28. September 2017. Die Bundespflegekammer hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Sie ist - wie auch die anderen Bundeskammern der Heilberufe - keine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Mitglieder der Bundespflegekammer sind derzeit die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz und der Deutsche Pflegerat in Berlin. Ihre Mitgliederversammlung ist die Pflegekammerkonferenz. Die Bundespflegekammer hat neben der politischen Interessenvertretung auf Bundesebene auch die Aufgabe durch Rahmen- oder Musterordnungen eine Harmonisierung der durch die Länderkammern zu verabschiedenden Ordnung zu erreichen. Das betrifft u.a. die Weiterbildungsordnungen. Es wäre dringend geboten, die großen Unterschiede bei Zuschnitt und Ausgestaltung der Weiterbildungen zwischen den Ländern zu vereinheitlichen.
In Rheinland-Pfalz ist die erste Pflegekammer in Deutschland entstanden. Im Dezember 2015 fand die Wahl zur Vertreterversammlung statt, die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Konstituierende Sitzung war am 25. Januar 2016, am 2. März wurde der Vorstand gewählt. Präsident der Pflegekammer Rheinland Pfalz ist Markus Mai, der bei den Kammerwahlen 2021 im Amt bestätigt wurde.
Der Landtag in NRW hat am 14.7.2020 per Gesetz die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht. Der Errichtungsausschuss ist berufen und hat seine Arbeit am 21.9.2020 aufgenommen. Zur Vorsitzenden wurde Sandra Postel gewählt. Der DBfK ist mit Sonja Wolf als Mitglied und Marleen Schönbeck als stellvertretendem Mitglied im Errichtungsausschuss vertreten.
Der Ausschuss hat bis Ende 2022 Zeit, die Wahl des Vorstandes durch die Kammerversammlung vorzubereiten. Die dazu notwendige Registrierung der Pflegefachpersonen ist angelaufen.Das Land NRW unterstützt die Aufbauarbeit mit insgesamt fünf Millionen Euro, die noch einmal aufgestockt wurden, damit sich die Kammer bis 2027 beitragsfrei etablieren und die notwendige Aufbauarbeit leisten kann. Langfristig soll die Kammer durch Beitragserhebungen finanziell unabhängig werden, um souverän agieren zu können.
Der Landtag hatte am 15.07.2015 mit den Stimmen von SPD, Grünen und SSW das Gesetz zur Errichtung der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein verabschiedet und damit die zweite Pflegekammer in Deutschland auf den Weg gebracht. Am 21.04.2018 fand die konstituierende Sitzung der Kammerversammlung statt, die Kammer nahm ihre Arbeit auf und registrierte rund 26.000 Pflegfachpersonen. Auf Beschluss der inzwischen amtierenden Regierungskoalition aus CDU, FDP und Grünen wurde 2021 eine sogenannte Urabstimmung über die Zukunft durchgeführt, an der 17.747 Mitglieder teilgenommen haben. 15.942 bzw. 91,77 % der gültigen Stimmen votierten gegen die Kammer, 1.430 bzw. 8,23 Prozent dafür. Am 11. Juni 2021 trat das Gesetz zur Abwicklung der Pflegeberufekammer in Kraft, seit Ende des Jahres 2021 gibt es keine souveräne Vertretung beruflich Pflegender mehr in Schleswig-Holstein.
Am 12.12.2016 hat der niedersächsische Landtag das Gesetz zur Errichtung einer Pflegekammer verabschiedet - und damit den Prozess zur Gründung der dritten Pflegeberufekammer in Deutschland angestoßen. Im Juni 2018 wählten die beruflich Pflegenden die erste Kammerversammlung, die sich anschließend folgenden Aufgaben widmete: Erstellen und Verwalten eines Pflegeberuferegisters, Organisation und Umsetzung von Weiterbildungen, Erarbeiten einer gemeinsamen Berufsordnung sowie Einrichtung der bundesweit ersten Ethikkommission einer Pflegekammer.
Die Pflegekammer Niedersachsen stand von Beginn an in der Kritik von Kammermitgliedern, die sich gegen die Pflichtmitgliedschaft sowie die Beitragspflicht richtete. Sie erhielt keine Anschubfinanzierung und in schwierigen Zeiten keine oder zu wenig Unterstützung von der Landesregierung. Daraus resultierend nahmen an einer Umfrage im Jahr 2020 nur 19 % der rund 78.000 Kammermitglieder teil, die sich mehrheitlich mit 70,6 % gegen den Fortbestand der Kammer aussprachen. Die niedersächsische Landesregierung folgte trotz der geringen Beteiligung dem Votum und hat am 28.04.2021 das Gesetz zur Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen verabschiedet. Ihre Abwicklung erfolgte bis Ende 2021, so dass Pflegefachpersonen auch in Niedersachsen keine berufsständische Vertretung mehr haben.
DBfK-Broschüren zur Pflegekammer:
Gute Argumente zur Errichung einer Pflegekammer
Wer vertritt wen? Berufsverband - Gewerkschaft - Pflegekammer
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