Auch wenn der Ruf der gesetzlichen Rente durch öffentliche Diskussionen und politische Reformen in den vergangenen Jahren etwas gelitten hat – für die meisten Menschen in Deutschland ist und bleibt sie die Basis für die finanzielle Absicherung im Ruhestand. Fast 20 Jahre lang bekommt ein Rentner im Schnitt Geld von der Deutschen Rentenversicherung. Wie viel, das hängt von der jeweiligen Erwerbsbiografie ab. In den oftmals 30 bis 40 Jahren vor dem Ruhestand wird die Basis für die Rente gelegt. Und obwohl es dabei viele gesetzliche Vorgaben gibt, hat man doch Möglichkeiten, die Rente mitzugestalten. Es lohnt also, sich rechtzeitig mit dem Thema zu beschäftigen, um das Beste für sich herauszuholen.
Wir haben ein Informationsangebot zusammengestellt, das einen Überblick und den Einstieg ins Thema bietet. In drei Fallbeispielen gehen wir ausführlich auf für berufliche Pflegende typische Szenarien mit Teilzeitarbeit, Erwerbsminderungsrente, Nebenjob und Altersteilzeit ein. Den Berechnungen liegen die aktuellen Rentenwerte zugrunde, die zum 1. Juli 2019 angepasst wurden.
Für weitergehende Informationen und das Beantworten individueller Fragen steht in erster Linie die Deutsche Rentenversicherung zur Verfügung. Links zu dieser sowie weiterer Beratungs- und Anlaufstellen finden sich ebenfalls auf dieser Seite.
Auch wenn die Formel zunächst kompliziert aussieht – eigentlich ist die Berechnung der Rente ganz einfach. Im Laufe des Lebens sammelt jede/r Versicherte sogenannte Entgeltpunkte: Bei der Ausbildung, während der Berufstätigkeit, bei längerer Krankheit oder Arbeitslosigkeit genauso, wie zu Zeiten der Kindererziehung oder beim Bundesfreiwilligendienst. Ein Entgeltpunkt entspricht dabei dem Durchschnittsverdienst in Deutschland: Je mehr man also verdient, umso mehr Punkte sammelt man. Und je mehr Entgeltpunkte so am Ende des Arbeitslebens zusammenkommen, desto höher fällt die Rente aus.
Wer im Berufsleben steht, macht sich meist wenig Gedanken um Entgeltpunkte und Rentenformel. Doch es lohnt, sich die Renteninformation etwas genauer anzusehen, die jede/r Versicherte ab 27 jährlich geschickt bekommt. Daraus geht hervor, wie viele Entgeltpunkte bereits auf dem Konto sind und mit welcher Rente man im Alter rechnen kann – gesetzt dem Fall, man arbeitet bis zur Rente ungefähr auf dem Niveau weiter wie bisher.
Ab 55 verschickt die Deutsche Rentenversicherung etwa alle drei Jahre die Rentenauskunft mit dann schon ziemlich konkreten Zahlen. Dabei sollte man aber nicht vergessen, dass sich durch die Inflation die Kaufkraft im Alter noch deutlich verschlechtern kann.
Wichtig ist es, sich rechtzeitig um eine sogenannte Kontenklärung zu kümmern. Im Alter von 43 Jahren bekommt jede/r Versicherte automatisch Post mit einem Fragebogen dazu. Ein guter Anlass, einen Termin bei der Deutschen Rentenversicherung zu machen, um eventuelle Lücken im Versicherungsverlauf zu klären. Das ist besonders wichtig, wenn es verschiedene Phasen im Erwerbsleben gab – etwa Studium, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Kindererziehungszeiten. Theoretisch hat das zwar Zeit bis zum Renteneintritt – doch meist ist es einfacher, Daten und Nachweise vorzulegen, wenn man sich früher darum kümmert.
Lange war klar: Die Rente startet mit 65. Doch seit 2012 steigt das Eintrittsalter stufenweise auf 67 Jahre an. Wer 1964 oder später geboren ist, muss bis 67 arbeiten, um die sogenannte Regelaltersrente zu bekommen. Nur wer besonders lang gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann vorzeitig in Rente gehen – unter Umständen sogar abschlagsfrei.
Für diese „Rente für besonders langjährig Versicherte“ (auch „abschlagsfreie Rente mit 63“ genannt) muss man 45 Versicherungsjahre nachweisen können. Wer mindestens 35 Jahre eingezahlt hat, kann auch mit 63 in Rente gehen – allerdings mit Abschlägen („Rente für langjährig Versicherte“).
Auf jeden Fall sollte man genau rechnen, ob man sich eine Frührente tatsächlich leisten kann. Denn auf die Rente müssen noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt werden – und in zunehmendem Maße auch Steuern: Schon heute müssen Neurentner mehr als 75 Prozent ihrer Rente versteuern.
Wer 2040 oder später in den Ruhestand geht, zahlt auf die gesamte Rente Steuern. Es kann sich also lohnen, doch noch eine Zeit weiterzuarbeiten oder zur Rente dazuzuverdienen („Flexi-Rente“). Auch eine freiwillige Zahlung an die Rentenversicherung kann unter Umständen in Frage kommen.
Gerade jüngere Beschäftige sollten zusätzlich zur Rente vorsorgen. Manche Arten der staatlich geförderten Riester-Rente können sich gerade für Geringverdiener mit Kindern lohnen. Beschäftigte im öffentlichen Dienst können von der Zusatzversorgung (ZÖD) profitieren. In größeren Privatunternehmen gibt es unter Umständen Betriebsrentenmodelle. Generell gilt: Wer viel in Teilzeit arbeitet und längere Phasen ganz ausgesetzt hat, dem wird die Rente allein später kaum zum Leben reichen. Es gibt aber dann die Möglichkeit, Grundsicherung zu beantragen.
Im pflegerischen Bereich ist die Gefahr besonders groß, durch körperliche oder psychische Beeinträchtigungen ganz oder teilweise berufsunfähig zu werden. Es gibt dann zwar die Möglichkeit, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Doch die Hürden dafür sind recht hoch und die Rentenhöhe eher gering. Deshalb lohnt es sich, über eine private Berufsunfähigkeitsrente nachzudenken. Auch eine gesundheitsbezogene Prävention kann helfen, fit ins Rentenalter zu kommen.
Selbständige sind - im Gegensatz zu Angestellten - in der Regel nicht automatisch rentenversichert. Umso wichtiger, sich rechtzeitig Gedanken über die Altersvorsorge zu machen. Möglichkeiten gibt es viele, auch eine freiwillige Zahlung in die Rentenversicherung kann sich lohnen. Auf jeden Fall sollten sich Freiberufler rechtzeitig beraten lassen, um im Alter abgesichert zu sein. Dazu bietet der DBfK seinen Mitgliedern z.B. Karriereberatungen an.
In jedem Fall gilt: Rente gibt es nur auf Antrag. Etwa drei Monate vor dem geplanten Rententermin sollte das Formular (etwa 25 Seiten) eingereicht werden, damit das Geld pünktlich gezahlt wird. Beim Ausfüllen hilft die Rentenversicherung. Es empfiehlt sich, rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren, denn je nach Region kann die Wartezeit einige Woche betragen.
Pünktlich mit 65 in Rente – diese Zeiten sind vorbei. Seit 2012 steigt die Altersgrenze für die reguläre Altersrente jedes Jahr nach Geburtsjahr stufenweise an:
Geburtsjahr | Altersgrenze für Regelaltersrente |
---|---|
1947 | 65 Jahre und 1 Monat |
1948 | 65 Jahre und 2 Monate |
1949 | 65 Jahre und 3 Monate |
1950 | 65 Jahre und 4 Monate |
1951 | 65 Jahre und 5 Monate |
1952 | 65 Jahre und 6 Monate |
1953 | 65 Jahre und 7 Monate |
1954 | 65 Jahre und 8 Monate |
1955 | 65 Jahre und 9 Monate |
1956 | 65 Jahre und 10 Monate |
1957 | 65 Jahre und 11 Monate |
1958 | 66 Jahre |
1959 | 66 Jahre und 2 Monate |
1960 | 66 Jahre und 4 Monate |
1961 | 66 Jahre und 6 Monate |
1962 | 66 Jahre und 8 Monate |
1963 | 66 Jahre und 10 Monate |
ab 1964 | 67 Jahre |
Ja. Wer mindestens 35 Versicherungsjahre hat, kann die „Rente für langjährig Versicherte“ in Anspruch nehmen und bereits ab 63 in den Ruhestand gehen. Allerdings zieht die Rentenversicherung für jeden Monat, in dem die Rente früher gezahlt wird als die eigentliche Altersgrenze für den Jahrgang vorsieht, 0,3 Prozent von der Rente ab. Im Extremfall können das für eine um vier Jahre vorgezogene Rente (mit 63 statt mit 67) 14,4 Prozent sein.
Außerdem gibt es noch die „Rente für besonders langjährig Versicherte“. Wer 45 Versicherungsjahre nachweisen kann, kann diese landläufig „abschlagsfreie Rente mit 63“ genannte Frührente beantragen. Der Name stimmt allerdings nicht mehr. Denn auch hier steigt die Altersgrenze stufenweise an – bis auf 65, für alle, die nach 1963 geboren wurden.
Ja. Niemand wird gezwungen, seine Rente pünktlich zu beantragen. Wer länger arbeitet, kann seine spätere Rente sogar doppelt steigern. Zum einen durch die zusätzlich von Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen entrichteten Beiträge. Zum anderen durch den Zuschlag, den die Rentenversicherung gewährt: Jeder Monat zusätzlich wird mit 0,5 Prozent Rentensteigerung belohnt. Wer ein Jahr länger arbeitet, erhöht seinen Rentenanspruch somit noch einmal um sechs Prozent.
Das wird mit der sogenannten Rentenformel ermittelt. Entscheidender Faktor sind dabei die sogenannten Entgeltpunkte, auch Rentenpunkte genannt, die dem Durchschnittseinkommen aller Erwerbstätigen in Deutschland entspricht (2018 waren das 37.873 Euro brutto). Wer mehr verdient und entsprechend Rentenbeiträge zahlt, sammelt mehr Entgeltpunkte im Jahr, wer weniger verdient, weniger. Vor dem Eintritt in den Ruhestand wird die Zahl der Entgeltpunkte mit dem dann aktuellen Rentenwert multipliziert.
Dieser Rentenwert wird jedes Jahr angepasst und orientiert sich an den Lohnsteigerungen. Derzeit (Stand: 1. Juli 2019) liegt er bei 33,05 Euro in den westlichen Bundesländern und 31,89 Euro in den östlichen Bundesländern. Abzüge gibt es, wenn man früher in Rente geht als gesetzlich vorgeschrieben. Auch die Rentenart (Erwerbsminderungsrente) kann dazu führen, dass die Rente geringer ausfällt.
Das Rentenniveau gibt an, in welchem Verhältnis die Rente und der Verdienst der Berufstätigen zueinanderstehen. Verglichen werden dabei der aktuelle Durchschnittsverdienst und die sogenannte Standardrente (45 Jahre Beitragszahlung auf Basis des jeweiligen Durchschnittsverdiensts). In den vergangenen Jahren ist das Rentenniveau stetig gesunken. Das heißt: Rentner/innen haben einen immer geringeren Anteil des Durchschnittseinkommens bekommen.
Politisches Ziel ist es, dass das Rentenniveau bis 2025 bei mindestens 48 Prozent liegt. Ein Absinken des Rentenniveaus heißt jedoch nicht, dass die bestehenden Renten gekürzt werden – das ist sogar gesetzlich ausgeschlossen. Die Renten steigen nur nicht so stark wie die Einkommen.
Ja. Wer plant, vorzeitig in Rente zu gehen, kann ab einem Alter von 50 die drohenden Abschläge durch eine Zahlung von Beiträgen ausgleichen. Wie hoch die Zahlung ist, errechnet die Rentenversicherung. Gezahlt werden kann in Raten oder auf einen Schlag. Wer sich am Ende dann doch gegen die Frührente entscheidet, für den erhöht sich entsprechend die Regelaltersrente. Eine Rückzahlung ist nicht möglich.
Ja. Auch auf Renten müssen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. In die Krankenversicherung der Rentner/innen, für die die meisten zuvor gesetzlich Versicherten zuständig ist, zahlen Rentner/innen den halben Beitragssatz ein – die Rentenversicherung übernimmt die andere Hälfte. Den Beitrag zur Pflegeversicherung zahlt der Rentner komplett allein.
Die Beiträge werden direkt vor Auszahlung von der Rente abgezogen. Außerdem fallen unter Umständen Steuern an: Schon heute müssen Neurentner/innen mehr als 75 Prozent ihrer Rente versteuern. Wer 2040 oder später in den Ruhestand geht, zahlt auf die gesamte Rente Steuern. Die meisten Rentner kommen aber dank der Freibeiträge glimpflich davon – es sei denn, sie haben noch weitere Einkünfte im Alter.
Ja, wer zur regulären Altersgrenze in Rente geht, kann so viel nebenher verdienen, wie er will, ohne dass die Rente gekürzt wird. Das gilt auch, wenn man frühzeitig in Rente gegangen ist, aber mittlerweile die Regelaltersgrenze erreicht hat.
Wer früher in Rente geht, darf maximal 6300 Euro im Jahr hinzuverdienen, sonst wird die Rente gekürzt. Das gleiche gilt für „Renten wegen voller Erwerbsminderung“. Bei einer „Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung“ wird die Hinzuverdienstgrenze individuell errechnet, sie liegt derzeit bei mindestens 15.138,90 Euro.
Generell ist es eine Überlegung wert, nur einen Minijob anzunehmen. Beim 450-Euro-Job fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Wer regelmäßig mehr als 450 Euro verdient, muss die Beiträge abführen und unter Umständen auch Steuern zahlen.
Wer vor dem 2. Januar 1961 geboren ist, ist klar im Vorteil: Wer nicht in der Lage ist, sechs Stunden täglich im Hauptberuf oder einem zumutbaren vergleichbaren Beruf zu arbeiten, hat Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente.
Wer jünger ist, kann nur eine Erwerbsminderungsrente beantragen, für die die Hürde deutlich höher liegt als bei der alten Berufsunfähigkeitsrente. Hauptunterschied: Es muss auch ein Job übernommen werden, der nichts mit der Ausbildung zu tun hat. Nur, wer nachweisen kann, dass er gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist, mindestens drei Stunden pro Tag in irgendeiner Form erwerbstätig zu sein, hat Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird an denjenigen gezahlt, der zwar weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann, aber mehr als drei Stunden. Der Nachteil: Diese Rente ist auch nur halb so hoch wie die wegen voller Erwerbsminderung – es sei denn, es findet sich kein entsprechender Job.
Grundsicherung beim örtlichen Sozialamt beantragen. Wer nur eine geringe Rente bezieht, bekommt mit dem Rentenbescheid automatisch ein Antragsformular mitgeschickt. Ob ein Anspruch besteht, entscheidet aber das Sozialamt. Im Unterschied zur Sozialhilfe ist die Grundsicherung unabhängig vom Einkommen der Kinder oder Eltern, es sei denn, dieses übersteigt 100.000 Euro im Jahr.
Eines vorweg: Jede Rente ist anders. So individuell eine (Erwerbs-)Biografie ist, so unterschiedlich berechnet sich auch die jeweilige Rente. Hier soll anhand von drei für Pflegeberufe typischen Beispielen erläutert werden, wie ein Übergang in die Rente aussehen könnte und was es dabei zu beachten gibt für die Reguläre Altersrente, die Erwerbsminderungsrente sowie für Nebenjob und Altersteilzeit.
Beate hat 1982 ihre dreijährige Ausbildung zur Pflegefachperson begonnen und danach Vollzeit gearbeitet. Mit der Geburt ihres ersten Kindes 1988 ist sie aus dem Job ausgestiegen. 1992 kam ihr zweites Kind zur Welt. Als die Kinder aus dem Gröbsten heraus waren, hat Beate 2002 wieder angefangen zu arbeiten: zunächst acht Jahre auf einer halben Stelle. Seit 2010 arbeitet sie wieder Vollzeit als professionell Pflegende.
Beate hat während folgender Zeiten Entgeltpunkte bei der Rentenversicherung gesammelt:
Ausbildung 1982 bis 1984 | 3 Jahre |
1985 bis 1988 | 4 Jahre |
2002 bis 2010 | 8 Jahre in Teilzeit |
2010 bis 2019 | 9 Jahre |
Hinzu kommen die Kindererziehungszeiten:
Für das erste Kind 2,5 Jahre (bei Geburten vor 1992)
Für das zweite Kind 3 Jahre (bei Geburten ab 1992)
SUMME 29,5 Jahre
Bis zum regulären Renteneintrittsalter 2031 (mit 67 Jahren) würde sie weitere 12 Jahre arbeiten und somit auf 41,5 Versicherungsjahre kommen.
Beate könnte aber auch schon mit 63 Jahren in Rente gehen. Denn zu diesem Zeitpunkt (2027) hätte sie 37,5 Versicherungsjahre angesammelt. Wer mit 63 eine Versicherungszeit von mehr als 35 Jahren nachweisen kann, der kann die „Rente für langjährig Versicherte“ in Anspruch nehmen. Der Haken: Für jeden Monat, in dem man vorzeitig in den Ruhestand geht, wird die Rente um 0,3 Prozent gekürzt. Das bedeutet im Extremfall 48 Monate (vier Jahre) mal 0,3 Prozent, also 14,4 Prozent weniger Rente jeden Monat – lebenslang. Die Entscheidung Frührente – und wenn ja wann – sollte also gut überlegt und durchgerechnet werden.
Der Einfachheit halber gehen wir davon aus, dass Beate als Vollzeit-Beschäftige in etwa so viel verdient hat, wie der Durchschnitts-Arbeitnehmer (2018 waren das 37.873 brutto im Jahr) – und damit also einen Entgeltpunkt pro Jahr gesammelt hat. In den acht Jahren Teilzeit gehen wir von einem halben Entgeltpunkt pro Jahr aus. In der Ausbildungszeit stockt der Staat die Rentenansprüche auf einen Entgeltpunkt pro Jahr auf. Und auch in der Kindererziehungszeit wird das Rentenkonto mit einem Punkt pro Jahr aufgestockt. Für Beate bedeutet das:
Ausbildung 1982 bis 1984 | 3 Entgeltpunkte |
1985 bis 1988 | 4 Entgeltpunkte |
2002 bis 2010 | 4 Entgeltpunkte (acht Jahre Teilzeit) |
2010 bis 2019 | 9 Entgeltpunkte |
Hinzu kommen die Kindererziehungszeiten:
Für das erste Kind 2,5 Entgeltpunkte (bei Geburten vor 1992)
Für das zweite Kind 3 Entgeltpunkte (bei Geburten ab 1992)
SUMME 25,5 Entgeltpunkte
Würde Beate bis zum regulären Renteneintrittsalter 2031 (mit 67 Jahren) arbeiten, käme sie auf 12 weitere Entgeltpunkte und damit in der Summe auf 37,5.
Um die Rente in Euro und Cent zu errechnen, werden die Entgeltpunkte mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert. Dieser Rentenwert wird jedes Jahr angepasst und orientiert sich an den Lohnsteigerungen. Derzeit (Stand: 1. Juli 2019) liegt er bei 33,05 Euro in den westlichen Bundesländern und 31,89 Euro in den östlichen Bundesländern. Für unsere Rechnung gehen wir davon aus, dass Beate ihr ganzes Leben in Westdeutschland gearbeitet hat. Sie käme also mit 67 (berechnet mit dem Rentenwert von 2019) auf eine reguläre Altersrente von
1239,38 Euro im Monat (37,5 Entgeltpunkte mal 33,05 Rentenwert West).
Würde sich Beate für die Rente mit 63 entscheiden, hätte sie vier Jahre weniger gearbeitet und in die Rentenversicherung eingezahlt. Sie käme also nur auf 33,5 Entgeltpunkte. Außerdem würde ihre Rente für diese vier Jahre um 0,3 Prozent pro Monat gekürzt (insgesamt 14,4 Prozent). Sie käme also mit 63 (berechnet mit dem Rentenwert von 2019) nur auf eine Altersrente für langjährig Beschäftigte von
947,74 Euro im Monat (33,5 Entgeltpunkte mal 33,05 Rentenwert West minus 14,4 Prozent).
Beate könnte nun überlegen, doch ein Jahr länger zu arbeiten und dann auf 34,5 Entgeltpunkte zu kommen. Zudem würden sich die Abzüge auf 10,8 Prozent reduzieren (0,3 Prozent mal 36 Monate früher in Rente). Sie käme dann also mit 64 (berechnet mit dem Rentenwert von 2019) auf eine Altersrente für langjährig Beschäftigte von
1017,09 Euro im Monat (34,5 Entgeltpunkte mal 33,05 Rentenwert West minus 10,8 Prozent).
Eine weitere Überlegung könnte sein, auf eine halbe Stelle zu gehen und doch bis 67 weiterzuarbeiten. In diesen vier Jahren würde sie zwei Entgeltpunkte (4 mal einen halben) sammeln und hätte am Ende keine Abzüge wegen eines vorzeitigen Rentenbeginns. Sie käme dann mit 67 (berechnet mit dem Rentenwert von 2019) auf eine reguläre Altersrente von
1173,28 Euro (35,5 Entgeltpunkte mal 33,05 Rentenwert West).
Renteneintritt | Alter | Rentenhöhe | Rentenart |
---|---|---|---|
2031 | 67 | 1239,38 Euro |
reguläre Altersrente (Vollzeit) |
2031 | 67 | 1173,28 Euro |
reguläre Altersrente (4 Jahre Teilzeit) |
2027 | 63 | 947,74 Euro |
Altersrente für langjährig Beschäftigte |
2028 | 64 | 1017,09 Euro |
Altersrente für langjährig Beschäftigte |
Marie ist 1967 geboren. Wäre sie einige Jahre älter - nämlich vor dem 2. Januar 1961 geboren – könnte sie eine Berufsunfähigkeitsrente beantragen. Wenn sie dann nachweisen könnte, dass sie nicht mehr in der Lage ist, sechs Stunden täglich in Ihrem Hauptberuf oder einem zumutbaren vergleichbaren Beruf zu arbeiten, hätte sie einen Rentenanspruch.
Doch seit einer Gesetzesänderung 2001 hat sich die Lage für alle ab dem 2. Januar 1961 geborenen deutlich verschlechtert. Sie können nur noch eine Erwerbsminderungsrente beantragen, für die die Hürde deutlich höher liegt als bei der alten Berufsunfähigkeitsrente. Das gilt auch für Marie.
Hauptunterschied: Marie muss – wenn sie es trotz ihrer gesundheitlichen Probleme kann – auch einen Job übernehmen, der nichts mit ihrer Ausbildung als Pflegefachperson zu tun hat: etwa im Büro oder an der Pforte. Erst wenn sie nachweisen kann, dass sie gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist, mindestens drei Stunden pro Tag in irgendeiner Form erwerbstätig zu sein, hat sie Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird gezahlt, wenn sie zwar weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann, aber mehr als drei Stunden. Der Nachteil: Diese Rente ist auch nur halb so hoch wie die wegen voller Erwerbsminderung – es sei denn, es findet sich kein entsprechender Job.
Wie bei der Altersrente hängt die Höhe der Erwerbsminderungsrente vor allem von den im Laufe des Lebens erworbenen Entgeltpunkten ab. Das benachteiligt natürlich junge Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll arbeiten können, die nur wenige Jahre in die Rentenkasse einbezahlen konnten. Deshalb gibt es die sogenannte Zurechnungszeit: Seit 2019 wird die Erwerbsminderungsrente so hochgerechnet, als hätte der Antragsteller bis zum Alter von 65 Jahren und acht Monaten mit dem bisherigen Durchschnittseinkommen gearbeitet und Beiträge bezahlt. Diese Zurechnungszeit steigt in den kommenden Jahren schrittweise weiter auf 67 Jahre.
Wegen ihres Rückenleiden und der psychischen Erkrankung entschließt sich Marie nach Rücksprache mit ihren Ärzt/innen, einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung zu stellen. Ein aufwendiges Prüfverfahren beginnt: Die Rentenversicherung holt Unterlagen über den Gesundheitszustand ein und ordnet weitere Untersuchungen Maries an.
Die Ärzt/innen stellen fest: Marie ist gesundheitlich in der Lage, mehr als drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden am Tag zu arbeiten. Die Deutsche Rentenversicherung bewilligt Marie also eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Wie üblich ist diese Rente auf drei Jahre befristet – schließlich könnte sich Maries Gesundheitszustand wieder bessern. Diese befristete Rente wird erst sieben Monate nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt. Bis dahin muss Marie vom Krankengeld ihrer gesetzlichen Krankenversicherung leben.
Im Laufe ihres Berufslebens hat Marie 25 Entgeltpunkte in der Rentenversicherung gesammelt – trotz längerer Krankheitsphasen. Denn beim Krankengeldbezug (bis 78 Wochen) zahlt die Krankenkasse auch Rentenbeiträge, und zwar so, als würde man 80 Prozent des bisherigen Einkommens beziehen. Hinzu kommen fünf weitere Entgeltpunkte durch die Zurechnungszeit (Hochrechnung des Durchschnittseinkommens bis zum Alter von 65 Jahren und acht Monaten). Grundlage für die Berechnung der Erwerbsminderungsrente sind also 30 Entgeltpunkte. Diese werden mit dem aktuellen Rentenwert West multipliziert. Marie kommt so auf eine Erwerbsminderungsrente von:
991,50 Euro (30 Entgeltpunkte mal 33,05 Rentenwert West).
Da Marie aber nur eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bewilligt wurde, halbiert sich der Betrag auf
495,75 Euro.
Doch auch bei der Erwerbsminderungsrente gilt: Wer vorzeitig in Rente geht, muss Abschläge in Kauf nehmen. Bei der Erwerbsminderungsrente galt bis 2011 eine Altersgrenze von 63 Jahren. Sie steigt bis 2024 stufenweise auf 65 Jahre an. Die aktuelle Altersgrenze 2019 liegt bei 64 Jahren und zwei Monaten. Wer bei der Auszahlung der Erwerbsminderungsrente jünger ist, muss einen Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat hinnehmen, allerdings maximal 10,8 Prozent.
Marie ist mit 52 Jahren noch weit von der aktuellen Altersgrenze entfernt. Sie muss also den maximalen Abschlag von 10,8 Prozent hinnehmen und kommt so auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung von
442,21 Euro (30 Entgeltpunkte mal 33,05 Rentenwert West geteilt durch 2 minus 10,8 Prozent).
Marie wird sich also einen Job suchen müssen, um über die Runden zu kommen. Weil sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bezieht, darf sie täglich nur weniger als sechs Stunden arbeiten (bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung wären es maximal drei Stunden täglich). Neben diesem zeitlichen Rahmen spielt auch die Höhe des Verdienstes eine Rolle. Diese jährliche Hinzuverdienstgrenze wird individuell errechnet und orientiert sich am Einkommen der letzten 15 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung. Sie liegt derzeit jedoch bei mindestens 15.138,90 Euro.
Im Fall von Marie hat die Rentenversicherung eine Hinzuverdienstgrenze von 17.500 Euro im Kalenderjahr errechnet. Verdient sie in dieser Zeit mehr, wird ihre Erwerbsminderungsrente gekürzt. Gesetzt dem Fall, Marie würde 20.000 Euro im Jahr verdienen, würde die Differenz zur Höchstverdienstgrenze (2500 Euro) durch 12 geteilt (208,33) und von 40 Prozent (83,33 Euro) von der monatlichen Erwerbsminderungsrente abgezogen. Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung liegt die Hinzuverdienstgrenze generell bei 6300 Euro im Jahr.
Erwerbsminderungsrenten werden in der Regel zunächst auf drei Jahre befristet. Wichtig ist es, dass rechtzeitig (vier Monate) vor Ende der Befristung ein Antrag auf Verlängerung gestellt wird. Meist wird die Befristung bis zu zweimal wiederholt, sodass es neun Jahre dauern kann, bis die Erwerbsminderungsrente dauerhaft gezahlt wird. Nur in Ausnahmefällen ist es möglich, dass eine Erwerbsminderungsrente von Anfang an dauerhaft bewilligt wird.
Renteneintritt | Rentenhöhe | Rentenart |
---|---|---|
2019 | 991,50 Euro (ohne Abschläge) | Rente wegen voller Erwerbsminderung |
2019 | 495,75 Euro | Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung |
2019 | 442,21 Euro (inkl. Abschläge) | Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung |
Für unsere Berechnung gehen wir davon aus, dass Roswita bis zu ihrem 63. Lebensjahr 40 Entgeltpunkte gesammelt haben wird und durchgängig in Westdeutschland beschäftigt war. Würde sie dann zum frühestmöglichen Termin mit 63 in den Ruhestand gehen – und damit drei Jahre früher als zur Regelaltersgrenze von 66 – müsste sie Abzüge von 10,8 Prozent hinnehmen (0,3 Prozent für jeden Monat). Sie käme (berechnet mit dem Rentenwert von 2019) auf eine Rente für langjährig Beschäftigte von
1179,22 Euro (40 Entgeltpunkte mal 33,05 Rentenwert West minus 10,8 Prozent).
In Früh-Rente gehen – mit Nebenjob
Gut für Roswita, dass 2017 die Regelungen zum Nebenverdienst zur vorgezogenen Altersrente deutlich gelockert wurden. Bis dahin durfte man ohne Folgen für die Rente maximal 450 Euro im Monat hinzuverdienen. Heute ist es möglich verteilt auf das ganze Jahr 6300 Euro zu verdienen, ohne dass Abzüge bei der Rente drohen. Wie hoch der Verdienst in den einzelnen Monaten ist, spielt dabei keine Rolle. Trotzdem muss der Nebenjob in jedem Fall der Rentenversicherung gemeldet werden. Außerdem lohnt es sich, genau zu rechnen: Manchmal ist ein Minijob mit 450 Euro im Monat besser, als regelmäßig mehr zu verdienen. Denn dann fallen Beiträge für die Sozialversicherung und unter Umständen auch Steuern an.
Regulär in Rente gehen – mit Nebenjob
Wenn Roswita doch erst mit 66 in Rente geht, muss sie sich keine Gedanken um Hinzuverdienstgrenzen machen. Wer regulär in Altersrente gegangen ist, kann so viel nebenher verdienen, wie er will, ohne dass die Rente gekürzt wird. Das gilt auch, wenn man frühzeitig in Rente gegangen ist, aber mittlerweile die Regelaltersgrenze erreicht hat.
Für unsere Berechnung gehen wir davon aus, dass Roswita in den drei Jahren zwischen 63 und 66 drei weitere Entgeltpunkte gesammelt hat. Abzüge hätte sie keine. Sie käme (berechnet mit dem Rentenwert von 2019) auf eine Altersrente von
1421,15 Euro (43 Entgeltpunkte mal 33,05 Rentenwert West).
Mit einem Nebenjob könnte Roswita sogar dafür sorgen, dass ihre Rente weiter steigt. Wenn sie und ihr Arbeitgeber für den Nebenjob Rentenbeiträge abführen, erhöht sich die Rente entsprechend und zusätzlich gibt es noch einen Zuschlag der Rentenversicherung von 0,5 Prozent im Monat – also bis zu sechs Prozent im Jahr.
Für unsere Berechnung gehen wir davon aus, dass Roswita zwei Jahre lang neben der Rente einen Job hat und in dieser Zeit einen weiteren Entgeltpunkt sammelt. Weil sie über die Regelaltersgrenze hinaus Rentenversicherungsbeiträge bezahlt hat, bekommt sie zudem einen Zuschlag von 0,5 Prozent pro Monat. In ihrem Fall also zwölf Prozent auf die 33,05 Euro (Rentenwert West für einen Entgeltpunkt), um die ihre Rente gestiegen ist. Ihre Altersrente würde dann steigen auf
1458,17 Euro (44 Entgeltpunkte mal 33,05 Rentenwert West plus 12 Prozent von 33,05 Euro).
Weiter im Job – aber mit weniger Stunden
Da Roswita in den letzten Jahren vor der Rente gerne etwas kürzertreten will, spricht sie mit ihrem/r Arbeitgeber/in über eine Stundenreduzierung. Grundsätzlich haben Arbeitnehmer/innen ein Recht auf Teilzeit, wenn der/die Arbeitgeber/in mehr als 15 Beschäftigte hat. Einen Rentenantrag will Roswita dann erst mit 66 stellen. Vorteile: Sie umgeht die Abschläge für die Frührente und ihr Gehalt fällt – trotz Stundenreduzierung – deutlich höher aus, als die Rente. Nachteil: Durch die Teilzeitarbeit baut sie in den verbleibenden Jahren weniger Rentenansprüche auf als das bei einer Vollzeitbeschäftigung möglich gewesen wäre. In der Regel sind diese Einbußen aber überschaubar, gerade wenn die Teilzeitphase nicht allzu lang ist.
Für unsere Berechnung gehen wir davon aus, dass Roswita zwischen 63 und 66 ihre Arbeitszeit auf 75 Prozent reduziert und in diesen drei Jahren 2,25 Entgeltpunkte gesammelt hat. Sie käme dann auf eine Altersrente (berechnet mit dem Rentenwert von 2019) von
1396,36 Euro (42,25 Entgeltpunkte mal 33,05 Rentenwert West).
Altersteilzeit vereinbaren
Auch wenn die Altersteilzeit nicht mehr staatlich gefördert wird, in vielen Unternehmen und Branchen gibt es weiterhin die Möglichkeit, solche Modelle zu vereinbaren, auch bei Roswitas Arbeitgeber. In ihrem Fall sieht es so aus: Zwei Jahre – zwischen 62 und 64 – arbeitet Roswita zwar die volle Stundenzahl, bekommt aber nur das Geld für eine halbe Stelle (Arbeitsphase). Damit sich das finanzielle Minus in Grenzen hält, stockt der/die Arbeitgeber/in das Gehalt um 20 Prozent auf (manche sogar noch mehr).
Die zwei Jahre vor der Rente bleibt Roswita dann zu Hause, bekommt das Gehalt aber weiter (Freistellungsphase). Für Roswita bleibt am Ende deutlich mehr als das halbe Gehalt übrig – durch die 20-Prozent-Aufstockung und einen niedrigeren Steuersatz. Sollte es trotzdem nicht reichen, kann sie auch einen Nebenjob annehmen – muss sich das allerdings vom Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin genehmigen lassen.
Was man allerdings bedenken sollte: Fällt man aus gesundheitlichen Gründen länger als sechs Wochen aus, bekommt man Krankengeld von der Krankenkasse. Und das richtet sich nach dem aktuellen Gehalt und könnte somit sehr niedrig ausfallen. Mit Vorerkrankungen sollte man deshalb gut über eine Altersteilzeit nachdenken.
Renteneintritt | Alter | Rentenhöhe | Rentenart |
---|---|---|---|
2021 | 63 | 1179,22 Euro |
Rente für langjährig Beschäftigte |
2024 | 66 | 1421,15 Euro |
Altersrente |
2024 | 66 | 1458,17 Euro |
Altersrente mit Rente f. Nebenjob + Zuschlag |
Für Kontoklärung, Anträge und Berechnungen und sonstige Fragen ist die Deutsche Rentenversicherung der Ansprechpartner:
Auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung können zudem zahlreiche Broschüren angefordert oder auch direkt heruntergeladen werden:
Broschüren
Auch die erforderlichen Formulare können heruntergeladen und direkt am Rechner ausgefüllt werden:
Formulare und Anträge
Hilfreich sind auch die Online-Rechner, mit denen sich Rentenbeginn und Rentenhöhe, Barwert, Gleitzone und Flexi-Rente berechnen lassen:
Online-Rechner
Wer nicht gleich Kontakt zur Rentenversicherung selbst aufnehmen will, kann sich an die ehrenamtlichen Versichertenältesten und Versichertenberater/innen wenden. Sie beraten kostenlos, helfen beim Ausfüllen von Formularen, nehmen Anträge entgegen und machen zum Teil auch Hausbesuche:
Suche nach Auskunfts- und Beratungsstellen und Versichertenberatern/-ältesten
Viele Sozialverbände und Wohlfahrtsorganisationen bieten Beratung in Sachen Rente an (meist jedoch nur für Mitglieder), etwa:
Viele Städte und Gemeinden bieten kostenlose Rentenberatungen an. Informationen gibt es bei den Stadt-und Gemeindeverwaltungen.
Freie Rentenberater verlangen für ihre Dienste ein Honorar. Adressen finden sich beim Bundesverband der Rentenberater:
Wenn es hart auf hart kommt, kann es notwendig sein, im Rechtsstreit eine/n Fachanwalt bzw. Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht einzuschalten. Eine Empfehlung aus dem Bekanntenkreis ist dabei immer hilfreich. Sonst gibt es Suchmöglichkeiten beim Deutschen Anwaltsverein:
Anwaltsauskunft
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