Unsere Mitglieder machen den DBfK zum größten und bekanntesten unabhängigen Pflegeberufsverband in Deutschland. Wir vertreten einerseits die pflegerischen Interessen in der Politik auf Bundes- und Länderebene sowie in der Öffentlichkeit. Andererseits sind wir Ansprechpartner und Unterstützer für jedes Mitglied in fachlichen und berufsrechtlichen Fragen.
Dies geschieht auf dem Boden unserer Verbandssatzung:
Der Verband stellt sich die Aufgabe, sich der Alten-, Kinderkranken- und Krankenpflege, der öffentlichen Gesundheitspflege und der Hilfe Bedürftiger zu widmen.
(1) Der Verband nimmt die allgemeinen aus der beruflichen Tätigkeit erwachsenden ideellen und wirtschaftlichen Interessen der Berufsangehörigen in der Alten-, Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege wahr. Die Tätigkeit des Verbandes richtet sich insbesondere auf:
(2) Der Verband kann auch Träger von Einrichtungen der Krankenversorgung und Altenhilfe im Sinne der Abgabenordnung sein. Er kann insbesondere selbst gemeinnützige Körperschaften gründen, erwerben oder sich daran beteiligen und so gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung vom 01.01.1977" in der jeweils gültigen Fassung dienen.
(3) Der DBfK gehört dem International Council of Nurses (ICN) an.
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