Region Nordwest
 
 

Häufig gestellte Fragen zur DBfK-Mitgliedschaft

Aus der Erfahrung wissen wir, dass einige Fragen rund um die Mitgliedschaft im DBfK immer wieder auftauchen. Fragen zu den Formalitäten des Beitritts, konkrete Fragen zu einzelnen Leistungen des Verbands, die man braucht und in Anspruch nehmen will. Fragen, wenn der Ruhestand näher rückt und das Ende des aktiven Berufslebens bevorsteht. Davon ist ja auch die Mitgliedschaft im Berufsverband betroffen.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben aus ihrer langjährigen Erfahrung heraus häufig gestellte Fragen zusammengestellt. Hier finden Sie die Antworten dazu:

Wie ist der Ablauf, wenn ich Mitglied bin und eine juristische Frage habe?

Das kommt auf die Frage an - wie komplex sie ist, wie dringend oder welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Am einfachsten ist es, wenn Sie die Frage als E-Mail an Ihre Geschäftsstelle schicken und dabei das Anliegen möglichst konkret beschreiben. In der Regel erhalten Sie innerhalb kurzer Zeit eine qualifizierte Antwort. Falls sich unsererseits Rückfragen ergeben, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

Ist eine juristische Einzelfallberatung nötig, dann vereinbaren Sie einen Termin mit der jeweiligen Expertin/dem Experten in Ihrem Regionalverband.

Wenn ein gravierendes Problem aufgetreten ist, für das Sie sofort Hilfe brauchen - eine Kündigung, ein Versicherungsfall o.ä. - dann rufen Sie an, damit keine Zeit verloren geht. Denn in solchen Fällen gilt es, Fristen einzuhalten, die häufig kurz sind.

Wie ist das, wenn ich bereits ein Abo 'Die Schwester Der Pfleger' habe und jetzt DBfK-Mitglied werden will - bekomme ich die Zeitschrift dann doppelt?

Wenn Sie das wollen, geht das natürlich. Aber eigentlich reicht Ihnen ja das Heft, das Sie als Mitglied jeden Monat automatisch bekommen. Wenn Sie als Abonnent/in von 'Die Schwester Der Pfleger' DBfK-Mitglied werden, haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Sie haben mit dem Eintritt in den DBfK ein Sonderkündigungsrecht Ihres Abos bei Bibliomed. D.h., sobald Ihnen die Mitgliedschaft bestätigt und die DBfK-Mitgliedsnummer mitgeteilt wird, kündigen Sie das reguläre Abonnement beim Bibliomed-Verlag und fügen die Begründung und die Mitgliedsnummer bei. Dann wird das bestehende Abo zügig abgewickelt.
  • Sie können das bestehende Abo auch umwandeln, auch das geht beim Bibliomed-Verlag in diesem Fall kurzfristig. Melden Sie wie oben Ihren Beitritt mit Angabe der DBfK-Mitgliedsnummer bei Bibliomed und suchen Sie sich ein anderes Fachmagazin aus. Der Bibliomed-Verlag bietet DBfK-Mitgliedern 20 % Rabatt auf ein weiteres Abo von 'f&w – führen und wirtschaften im Krankenhaus'; 'Die GesundheitsWirtschaft'; 'Pflege- und Krankenhausrecht'; 'PflegenIntensiv' und 'Angehörige pflegen'.

Was kostet es, Mitglied im DBfK zu sein?

Die Höhe des Mitgliedsbeitrags richtet sich nach Ihrem Bruttogehalt. Für Schüler/innen, Studentinnen/Studenten, Rentner/innen, Inaktive oder geringfügig Beschäftigte gelten besondere Konditionen.

Für freiberuflich Pflegende und Selbstständige/Unternehmerinnen und Unternehmer gelten ebenfalls spezifische Konditionen.

Die Tabelle zum Ablesen der Beitragshöhe und alle weiteren Detailinformationen finden Sie hier.

Wie melde ich mich als Freiberufler/in richtig an?

Art und Umfang von Freiberuflichkeit sind in der Regel sehr individuell gestaltet. Deshalb: wenn Sie Interesse haben, dem DBfK beizutreten, rufen Sie an. Dann können wir mit Ihnen Ihre spezielle berufliche Situation durchsprechen und Ihnen ein attraktives, genau auf Sie bzw. Ihr Pflegeunternehmen zugeschnittenes Angebot machen.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Angebote und Dienstleitungen des DBfK für Freiberufler/Unternehmer/innen.

Wie sind die Details der Versicherungsbedingungen für die Berufsrechtsschutz- und die Berufshaftpflichtversicherung im DBfK?

Mitglieder des DBfK sind über den Verband versichert mit:

Berufsrechtsschutz: Im Notfall juristische Hilfe in Anspruch nehmen zu können ist immer sinnvoll. Wir beraten Sie umfassend und einzelfallbezogen.

Als Mitglied sind Sie rechtsschutzversichert

  • wenn Sie in einem Anstellungsverhältnis arbeiten,
  • bereits 6 Monate Mitglied bei uns sind,
  • Ihre Beiträge korrekt bezahlt haben und nun gegen Ihren Arbeitgeber arbeitsrechtliche Schritte ergreifen müssen.


Was müssen Sie noch wissen?

  • Es gibt einen Selbstbehalt in Höhe von 250 Euro.
  • Haben Sie eine private Rechtsschutzversicherung, hat diese Vorrang. 
  • Bevor Sie einen Anwalt aufsuchen, nehmen Sie bitte unbedingt mit ihrem DBfK-Regionalverband Kontakt auf. Dort werden Sie vertraulich, kompetent und umfassend zum weiteren Vorgehen beraten. Und von dort wird auch der Antrag auf Kostenübernahme bei der Rechtsschutzversicherung gestellt. 
  • Wenn die Versicherung die Kosten übernimmt, haben Sie freie Anwaltswahl.


Was ist versichert?

  • Arbeitsrechtsschutz (z.B. Abmahnung, Kündigung)
  • Sozialgerichtsrechtsschutz (z.B. Rentenversicherung wg. Berufsunfähigkeit)
  • Strafrechtsschutz (z.B. Freiheitsberaubung, Körperverletzung) - außer bei Verurteilung


Berufshaftpflicht: Stellen Sie sich vor, während Ihrer Berufsausübung wurde ein/e Patient/in oder Bewohner/in verletzt oder finanziell geschädigt und nun sollen Sie für den Schaden aufkommen. Häufig sparen sich Einrichtungsträger Beiträge, mit denen sie ihre Beschäftigten eigentlich versichern sollen - teilen das aber nicht mit. Oder die Deckungssummen werden abgesenkt, um Beiträge zu reduzieren. Als Verursacher/in müssen Sie ggfs. mit Ihrem gesamten Vermögen haften - und zahlen lebenslang Rente an einen Geschädigten. Die Mitgliedschaft sichert Sie hier zusätzlich ab.

Als Mitglied sind Sie in beruflichen Belangen haftpflichtversichert

  • wenn Sie in einem Anstellungsverhältnis arbeiten und
  • die Betriebshaftpflichtversicherung ihres Arbeitgebers nicht greift.


Was müssen Sie noch wissen?

Nehmen Sie deshalb im Schadensfall bitte unbedingt so schnell wie möglich mit ihrem DBfK-Regionalverband Kontakt auf. Dort werden Sie vertraulich, kompetent und umfassend zum weiteren Vorgehen beraten.

  • Von dort wird der Antrag auf Kostenübernahme bei der Haftpflichtversicherung gestellt.
  • Die Haftpflichtversicherung prüft zunächst, ob eine leichte, mittlere oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt und ob Sie überhaupt für den Schaden aufkommen müssen. 
  • Sollte ein Anwalt notwendig sein, stellt Ihnen die Haftpflichtversicherung einen zur Verfügung.


Was ist versichert?

  • Personen- und Sachschäden bis zu 5 Mio EURO
  • Abhandenkommen fremder Schlüssel bis 100 000 Euro
  • Mietsachschäden an beweglichen Sachen bis 100 000 Euro
  • Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen bis 5 Mio Euro
  • Vermögensschäden bis 150 000 Euro


Für selbständige Pflegefachpersonen und Unternehmer/innen bieten wir Versicherungen mit Sonderkonditionen an. Fragen Sie bitte bei ihrem DBfK Regionalverband nach den Angeboten.

Ich möchte meine Mitgliedschaft kündigen. Reicht eine E-Mail? Welche Frist muss ich einhalten?

Eine Kündigung muss rechtssicher sein, ein Anruf oder eine E-Mail reichen da nicht. Wenn Sie kündigen möchten, tun Sie das bitte schriftlich, das Schreiben muss eigenhändig unterschrieben sein. Es muss an Ihren Regionalverband gerichtet werden.

Die einzuhaltende Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Kalenderhalbjahr, also zum 30. Juni oder 31. Dezember. Das ist die bei Vereinen/Verbänden übliche Frist. Schließlich müssen im Zusammenhang mit der Kündigung auch die verknüpften Versicherungen gelöst werden, das erfordert Zeit und einen Vorlauf, den die Versicherer definieren. Mit dem Austritt aus dem Regionalverband endet automatisch auch die Mitgliedschaft im Bundesverband.

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