Aus der Erfahrung wissen wir, dass einige Fragen rund um die Mitgliedschaft im DBfK immer wieder auftauchen. Fragen zu den Formalitäten des Beitritts, konkrete Fragen zu einzelnen Leistungen des Verbands, die man braucht und in Anspruch nehmen will. Fragen, wenn der Ruhestand näher rückt und das Ende des aktiven Berufslebens bevorsteht. Davon ist ja auch die Mitgliedschaft im Berufsverband betroffen.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben aus ihrer langjährigen Erfahrung heraus häufig gestellte Fragen zusammengestellt. Hier finden Sie die Antworten dazu:
Das kommt auf die Frage an - wie komplex sie ist, wie dringend oder welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Am einfachsten ist es, wenn Sie die Frage als E-Mail an Ihre Geschäftsstelle schicken und dabei das Anliegen möglichst konkret beschreiben. In der Regel erhalten Sie innerhalb kurzer Zeit eine qualifizierte Antwort. Falls sich unsererseits Rückfragen ergeben, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Ist eine juristische Einzelfallberatung nötig, dann vereinbaren Sie einen Termin mit der jeweiligen Expertin/dem Experten in Ihrem Regionalverband.
Wenn ein gravierendes Problem aufgetreten ist, für das Sie sofort Hilfe brauchen - eine Kündigung, ein Versicherungsfall o.ä. - dann rufen Sie an, damit keine Zeit verloren geht. Denn in solchen Fällen gilt es, Fristen einzuhalten, die häufig kurz sind.
Wenn Sie das wollen, geht das natürlich. Aber eigentlich reicht Ihnen ja das Heft, das Sie als Mitglied jeden Monat automatisch bekommen. Wenn Sie als Abonnent/in von 'Die Schwester Der Pfleger' DBfK-Mitglied werden, haben Sie zwei Möglichkeiten:
Die Höhe des Mitgliedsbeitrags richtet sich nach Ihrem Bruttogehalt. Für Schüler/innen, Studentinnen/Studenten, Rentner/innen, Inaktive oder geringfügig Beschäftigte gelten besondere Konditionen.
Für freiberuflich Pflegende und Selbstständige/Unternehmerinnen und Unternehmer gelten ebenfalls spezifische Konditionen.
Die Tabelle zum Ablesen der Beitragshöhe und alle weiteren Detailinformationen finden Sie hier.
Art und Umfang von Freiberuflichkeit sind in der Regel sehr individuell gestaltet. Deshalb: wenn Sie Interesse haben, dem DBfK beizutreten, rufen Sie an. Dann können wir mit Ihnen Ihre spezielle berufliche Situation durchsprechen und Ihnen ein attraktives, genau auf Sie bzw. Ihr Pflegeunternehmen zugeschnittenes Angebot machen.
Hier finden Sie eine Übersicht über die Angebote und Dienstleitungen des DBfK für Freiberufler/Unternehmer/innen.
Berufsrechtsschutz: Im Notfall juristische Hilfe in Anspruch nehmen zu können ist immer sinnvoll. Wir beraten Sie umfassend und einzelfallbezogen.
Als Mitglied sind Sie rechtsschutzversichert
Was müssen Sie noch wissen?
Was ist versichert?
Berufshaftpflicht: Stellen Sie sich vor, während Ihrer Berufsausübung wurde ein/e Patient/in oder Bewohner/in verletzt oder finanziell geschädigt und nun sollen Sie für den Schaden aufkommen. Häufig sparen sich Einrichtungsträger Beiträge, mit denen sie ihre Beschäftigten eigentlich versichern sollen - teilen das aber nicht mit. Oder die Deckungssummen werden abgesenkt, um Beiträge zu reduzieren. Als Verursacher/in müssen Sie ggfs. mit Ihrem gesamten Vermögen haften - und zahlen lebenslang Rente an einen Geschädigten. Die Mitgliedschaft sichert Sie hier zusätzlich ab.
Als Mitglied sind Sie in beruflichen Belangen haftpflichtversichert
Was müssen Sie noch wissen?
Nehmen Sie deshalb im Schadensfall bitte unbedingt so schnell wie möglich mit ihrem DBfK-Regionalverband Kontakt auf. Dort werden Sie vertraulich, kompetent und umfassend zum weiteren Vorgehen beraten.
Was ist versichert?
Für selbständige Pflegefachpersonen und Unternehmer/innen bieten wir Versicherungen mit Sonderkonditionen an. Fragen Sie bitte bei ihrem DBfK Regionalverband nach den Angeboten.
Eine Kündigung muss rechtssicher sein, ein Anruf oder eine E-Mail reichen da nicht. Wenn Sie kündigen möchten, tun Sie das bitte schriftlich, das Schreiben muss eigenhändig unterschrieben sein. Es muss an Ihren Regionalverband gerichtet werden.
Die einzuhaltende Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Kalenderhalbjahr, also zum 30. Juni oder 31. Dezember. Das ist die bei Vereinen/Verbänden übliche Frist. Schließlich müssen im Zusammenhang mit der Kündigung auch die verknüpften Versicherungen gelöst werden, das erfordert Zeit und einen Vorlauf, den die Versicherer definieren. Mit dem Austritt aus dem Regionalverband endet automatisch auch die Mitgliedschaft im Bundesverband.
Reinschauen und dabei sein
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