Die Struktur des DBfK
Der DBfK hat eine föderale Struktur. Unter dem Dach des Bundesverbands befinden sich vier Regionalverbände - alle fünf sind in ihrer Rechtsform eigenständige Vereine und von daher in gewisser Weise autonom. Inhaltlich verfolgt der Verband selbstverständlich gemeinsame Strategien, die innerhalb des DBfK konsentiert sind.
Die Aufgaben des Bundesverbands und der Regionalverbände unterscheiden sich. Der Bundesverband setzt seinen Schwerpunkt auf die Bundes- und Europapolitik und hält die Verbindung zu europäischen und internationalen Organisationen. Viele wichtige Angelegenheiten und Regelungen sind in Deutschland allerdings Ländersache - dies ist deshalb die Aufgabe der DBfK-Regionalverbände vor Ort. Die Regionalgeschäftsstellen und -vertretungen sind aber vor allem die Ansprechpartner für unsere Mitglieder.
Organe des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe sind auf Bundesebene die Delegiertenversammlung und der Bundesvorstand und auf regionaler Ebene die Mitgliederversammlung und der Regionalvorstand. Grundlage ist die Satzung des Verbandes in der Fassung vom Juni 2018.
Delegiertenversammlung
- entspricht der Mitgliederversammlung und ist damit das oberste Organ des Verbandes
- tagt mindestens einmal pro Jahr
Aufgaben der Delegiertenversammlung laut Satzung sind:
- Beschlussfassung über die berufs-, gesundheits-, sozial- und verbandspolitischen Ziele des Verbandes.
- Wahl der/des Vorsitzenden und 4 weiterer Mitglieder des Bundesvorstandes nach Wahlordnung, die Bestandteil dieser Satzung ist.
- Entgegennahme des Geschäftsberichtes, der Jahresbilanz und der Haushaltspläne.
- Beschlussfassung über Vorlagen des Bundesvorstandes und Anträge.
- Entlastung des Bundesvorstandes.
- Beschlussfassung über dieHöhe der Bearbeitungsgebühr bei Aufnahme und der Beitragsordnung für Vollmitglieder und Inaktive Mitglieder.
- Wahl von 3 Revisor/innen und deren Stellvertreter/innen, die weder dem Vorstand, noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und auch nicht Angestellte des Verbandes sein dürfen, für die Dauer von zwei Jahren. Wiederwahl ist möglich
- Beschlussfassung über Satzungsänderungen und über die Wahlordnungen.
- Beschlussfassung über die Verleihung einer Ehrenmitgliedschaft.
- Beschlussfassung über die Geschäftsordnung der Delegiertenversammlung.
- Beschlussfassung über die Auflösung des Verbandes.
Bundesvorstand
besteht aus:
- der Präsidentin/dem Präsidenten,
- den beiden Vizepräsidenten,
- zwei weiteren von der Delegiertenversammlung gewählten Mitgliedern, sowie
- den Vorstandsvorsitzenden der Regionalverbände.
Die Geschäfte werden von der/dem Vorsitzenden mit zwei aus dem Kreis der Vorstandsmitglieder gewählten Personen als Geschäftsführender Vorstand geführt
Aufgaben laut Satzung sind:
- Der Bundesvorstand führt die Geschäfte des DBfK-Bundesverbandes im Rahmen der Beschlüsse der Delegiertenversammlung und berät über die zu leistende Verbandsarbeit. Er konzentriert sich auf die strategische Ausrichtung und die Weiterentwicklung des Verbandes. Er vertritt die Interessen der Mitglieder und des Verbandes auf Bundesebene und im Ausland. Er gibt sich eine Geschäftsordnung.
- Der Bundesvorstand bestellt einen/eine Geschäftsführer/in mit folgendem Geschäftsbereich:
- Abwicklung aller finanziellen Geschäfte
- Führung der laufenden Geschäfte der Geschäftsstelle
- Vertretung des Bundesverbandes.
- Die Vertretungsberechtigung der/der Geschäftsführers/in regelt eine vom Vorstand zu beschließende Geschäftsordnung.
- Der/die Bundesgeschäftsführer/in gehört dem Bundesvorstand mit beratender Stimme an. Er/sie nimmt auch an den Sitzungen der anderen Verbandsorgane teil.:
Der Bundesvorstand beschließt:
- Maßnahmen zur konkreten Umsetzung der von der Delegiertenversammlung bestimmten Ziele
- verbandsübergreifende Führungsinstrumente, die auch in den Regionalverbänden umgesetzt werden
- die Bestellung des/der Bundesgeschäftsführers/in
- den inhaltlichen Zuschnitt der 12 Bundesfachgruppen und deren Arbeitsrichtlinien
- die Geschäftsordnung der Bundesarbeitsgemeinschaften und die Zahl der Delegierten pro Bundesarbeitsgemeinschaft
- über die Aufnahme und den Ausschluss von juristischen Personen und deren Mitgliedsbeitrag
- den jährlichen Haushaltsplan inkl. Entscheidung eines möglichen Haushaltspostens zum Risikostrukturausgleich als befristete Projektmittel
- über Ehrungen und Auszeichnungen und ihre Verleihung
- die Verteilung der Mitgliedsbeiträge zwischen Bundesverband und Regionalverbänden.
Geschäftsführer-Konferenz
Koordiniert die operativen Geschäfte der Regionalverbände und des Bundesverbandes.
Bundesfachgruppen und Bundesarbeitsgemeinschaften
- Zur Intensivierung der fachlichen Arbeit können bis zu 12 Bundesfachgruppen durch den Bundesvorstand eingerichtet werden. Die Bundesfachgruppen sind keine selbständigen rechtlichen Einheiten, sondern Gliederungen des Bundesverbandes. Jedes Vollmitglied und jedes inaktive Mitglied ist gleichzeitig auch Mitglied der für sein Arbeitsfeld gebildeten Bundesfachgruppe. Alle eingeschriebenen Mitglieder einer Bundesfachgruppe wählen durch schriftliche Abstimmung 10 Mitglieder ihrer Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) für die Dauer von 4 Jahren.
- Die Bundesarbeitsgemeinschaften haben die Aufgabe, den fachlichen Austausch in den einzelnen Arbeitsfeldern zu fördern, fachliche Positionen für den Bundesverband zu erarbeiten und den Bundesvorstand fachlich zu beraten. Die Bundesarbeitsgemeinschaften haben ein Antragsrecht sowie Berichtspflicht an den Bundesvorstand. Die Arbeit der Mitglieder einer Bundesarbeitsgemeinschaft erfolgt ehrenamtlich.
- Die Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft entsenden die entsprechend ihrer Mitgliederzahl festgelegte Anzahl von Delegierten in die Delegiertenversammlung und wählen eine/n Sprecher/in, die/der nicht gleichzeitig auch Delegierte/r sein soll.