Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen, Entbürokratisierung des Heimrechts, Stärkung der Hochschulen: In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen standen im April drei politische Initiativen auf der Agenda, die trotz unterschiedlicher thematischer Schwerpunkte und teils positiver Ansätze einen gemeinsamen blinden Fleck haben: Die professionelle Pflege kommt darin zu kurz. Der DBfK Nordwest mahnt in drei Stellungnahmen Änderungsbedarfe an und macht konkrete Vorschläge.
So hat der DBfK Nordwest in einer Stellungnahme Nachbesserungen bei der Neufassung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen (PsychKG) in Nordrhein-Westfalen gefordert. Pflegefachpersonen spielen eine zentrale Rolle bei der Krisenbegleitung, Beziehungsarbeit, Deeskalation, Entlassplanung und sektorenübergreifenden Koordination. Aus Sicht des DBfK Nordwest muss sich dieser Beitrag in den Regelungen zu Vorsorge und Nachsorge, zur Zusammenarbeit, zu Krisendiensten und zu den gemeindepsychiatrischen Verbünden widerspiegeln. Außerdem betont der Verband die Rolle von psychiatrischer Versorgung als Teil des Gesundheitssystems und warnt davor, psychische Erkrankungen pauschal mit Gefährdungslagen zu verknüpfen und damit Betroffene zu stigmatisieren oder ihr Vertrauen in die Hilfesysteme zu schwächen.
In einer weiteren Stellungnahme geht es um einen Gesetzentwurf zur Verwaltungsvereinfachung im Bereich des Heimrechts für das Land Nordrhein-Westfalen sowie einen Entwurf einer Verordnung zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes. Während der DBfK Nordwest das Anliegen eines deutlich übersichtlicher strukturierten Heimrechts und den Fokus auf die Gefahrenabwehr befürwortet, warnt er davor, personelle Anforderungen von pflegebezogenen Angeboten unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung auszuhöhlen. Denn die Personalausstattung ist entscheidend für Sicherheit, Versorgungsqualität, Gewaltschutz, Infektionsschutz und gesunde Arbeitsbedingungen. Der DBfK Nordwest fordert verbindliche Mindestvorgaben zur personellen Präsenz in den Tag- und insbesondere in den Nachtstunden. Heimrechtlicher Schutz darf sich nicht auf einen bloßen Verweis auf bundesrechtliche Finanzierungsregelungen beschränken.
Eine dritte Stellungnahme bezieht sich auf eine geplante Novelle des Hochschulgesetzes in Niedersachsen, mit der die Landesregierung die Hochschullandschaft modernisieren und in ihrer Autonomie stärken will. Ein Vorhaben, dass der DBfK Nordwest grundsätzlich begrüßt. Allerdings sieht der Verband die pflegefachliche Perspektive darin nicht hinreichend abgebildet und fordert deshalb, dass die Pflegedirektion als gleichberechtigte Partnerin neben ärztlicher und kaufmännischer Leitung in den Präsidien und Vorständen der niedersächsischen Hochschulkliniken benannt werden muss. „Die Beteiligung der größten Berufsgruppe im Gesundheitswesen an zentralen Entscheidungen der Krankenversorgung ist keine Option, sondern eine Voraussetzung für Qualität, Sicherheit und nachhaltige Entwicklung“, sagt der DBfK Nordwest-Vorsitzende Dr. Martin Dichter.
Übrigens: In der DBfK App finden registrierte Mitglieder des DBfK Nordwest alle Stellungnahmen im Bereich „Medien“ sowie ausführliche Berichte darüber unter „Aktuelles“.