Für bestimmte Hilfsmittel können seit 01. Januar 2022, um die Hilfsmittelversorgung von Menschen mit Pflegebedarf zu verbessern und zu beschleunigen, Hilfsmittelempfehlungen durch Pflegefachpersonen ausgestellt werden. Das Procedere gleicht dem einer ärztlichen Verordnung und ist in den „Richtlinien zur Empfehlung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln durch Pflegefachkräfte gemäß § 40 Absatz 6 SGB XI“ geregelt. Das Seminar vermittelt Pflegefachpersonen die notwendigen Grundlagen, Hilfsmittelempfehlungen auszustellen.
Zielgruppe:
Pflegefachpersonen in der ambulanten Pflege, in der häuslichen Intensivpflege und in anerkannten Beratungsstellen nach § 37 Abs. 7 SGB XI
Inhalte:
Es werden die Möglichkeiten aber auch die Limitationen des Systems dargestellt. Anhand von Beispielen - die gerne auch jederzeit von den Teilnehmenden eingebracht werden dürfen und können - überträgt der Referent die theoretischen Vorgaben in die Praxis. Zudem erhalten die Teilnehmenden Hilfestellung zur individuellen Formulierung und Begründung von Anträgen. Es wird der Umgang mit dem Hilfsmittelverzeichnis und dessen Bedeutung erläutert. Die in der Richtlinie nach § 40 Abs. 6 SGB XI genannten Hilfsmittel werden kurz skizziert und einige Besonderheiten dargestellt und eingeordnet. Zum Abschluss wird erklärt, wie vorzugehen ist, wenn Hilfsmittel benötigt werden, die nicht durch die Richtlinie erfasst sind.
Alle Termine dieser Veranstaltung finden Sie über den nachfolgenden Link:
https://veranstaltungen.dbfk.mydorg.net/?page=veranst®ion=NW&art=FOB&such=hilfsmittel
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