Versicherungen

Mitglieder des DBfK sind über den Verband versichert mit:

Berufsrechtsschutz 

Im Notfall juristische Hilfe in Anspruch nehmen zu können, ist immer sinnvoll. Wir beraten dich umfassend und zu deinem konkreten Einzelfall.

Als Mitglied bist du rechtsschutzversichert, wenn du,

  • in einem Anstellungsverhältnis arbeitest,
  • bereits 6 Monate Mitglied bei uns bist,
  • deine Mitgliedsbeiträge korrekt bezahlt hast und nun gegen deinen Arbeitgeber arbeitsrechtliche Schritte ergreifen musst.


Das musst du zur Berufsrechtsschutzversicherung noch wissen:

  • Es gibt einen Selbstbehalt in Höhe von 250 Euro.
  • Hast du eine private Rechtsschutzversicherung, hat diese Vorrang.
  • Bevor du einen Anwalt aufsuchst, musst du zuerst Kontakt mit deinem DBfK-Regionalverband Kontakt aufnehmen. Dort wirst du vertraulich, kompetent und umfassend zum weiteren Vorgehen beraten. Und von dort wird auch der Antrag auf Kostenübernahme bei der Rechtsschutzversicherung gestellt.
  • Wenn die Versicherung die Kosten übernimmt, hast du die freie Anwaltswahl.


Und das ist alles versichert:

  • Arbeitsrechtsschutz (z. B. Abmahnung, Kündigung)
  • Sozialgerichtsrechtsschutz (z. B. Rentenversicherung wg. Berufsunfähigkeit)
  • Strafrechtsschutz (z. B. Freiheitsberaubung, Körperverletzung) – außer bei Verurteilung


Berufshaftpflicht

Stell dir vor, während deiner Berufsausübung wurde ein:e Patient:in oder Bewohner:in verletzt oder finanziell geschädigt und nun sollst du für den Schaden aufkommen. Häufig sparen sich Einrichtungsträger Beiträge, mit denen sie ihre Beschäftigten eigentlich versichern sollen – teilen das aber nicht mit. Oder die Deckungssummen werden abgesenkt, um Beiträge zu reduzieren. Als Verursacher:in musst du im ggf. mit deinem gesamten Vermögen haften – und zahlst lebenslang Rente an eine:n Geschädigte:n. Die Mitgliedschaft im DBfK sichert dich für diese Fälle zusätzlich ab.

Als Mitglied bist du in beruflichen Belangen haftpflichtversichert,

  • wenn du in einem Anstellungsverhältnis arbeitest und
  • die Betriebshaftpflichtversicherung deines Arbeitgebers nicht greift.


Das musst du zur Berufshaftpflichtversicherung noch wissen:

  • Im Schadensfall musst du bitte unbedingt so schnell wie möglich mit deinem DBfK-Regionalverband Kontakt aufnehmen. Dort wirst du vertraulich, kompetent und umfassend zum weiteren Vorgehen beraten.
  • Von dort wird der Antrag auf Kostenübernahme bei der Haftpflichtversicherung gestellt.
  • Die Haftpflichtversicherung prüft zunächst, ob eine leichte, mittlere oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt und ob du überhaupt für den Schaden aufkommen musst.
  • Sollte ein Anwalt notwendig sein, stellt dir die Haftpflichtversicherung einen zur Verfügung.


Und das ist alles versichert:

  • Personen- und Sachschäden bis zu 5 Mio EURO
  • Abhandenkommen fremder Schlüssel bis 100.000 Euro
  • Mietsachschäden an beweglichen Sachen bis 100.000 Euro
  • Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen bis 5 Mio Euro
  • Vermögensschäden bis 150.000 Euro


Die detaillierten Versicherungsbedingungen findest du im Mitgliederportal Mein DBfK.

Für selbständige Pflegefachpersonen und Unternehmer:innen bieten wir Versicherungen mit Sonderkonditionen an. Frag bitte bei deinem DBfK Regionalverband nach den Angeboten.

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