Für die Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) in der ambulanten Pflege ist der Ausbau der Digitalisierung des Gesundheitswesens und die Einbindung der Pflege in Deutschland ein entscheidender Schritt. Die Umsetzung bleibt im Moment in diesem zentralen Bereich noch weit hinter den Erwartungen zurück.
Ab Sommer 2025 ist die Anbindung für Pflegedienste und andere Pflegeeinrichtungen bindend. Längst sind nicht alle Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung geklärt. Und für die Pflegedienste kommt mit der Umsetzung auch ein Arbeitspaket hinzu, das es zu bewältigen gilt. Der DBfK Südost betont, dass die Digitalisierung der Pflege nicht nur eine technische, sondern vor allem eine gesellschaftliche Aufgabe ist. Die TI bietet die Möglichkeit, Prozesse zu vereinfachen, die Kommunikation zwischen Leistungserbringern zu verbessern und die Pflegequalität nachhaltig zu steigern.
Der Gesetzgeber hat mit einer Ergänzung des Sozialgesetzbuches den Weg für Modellvorhaben in der Televersorgung bereitet und zur Erprobung entsprechender Technologien bis 2025 insgesamt zehn Millionen Euro bereitgestellt. Erst mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz ist der ursprünglich zur verpflichtenden Umsetzung genannte Zeitraum um ein Jahr nach 2025 verlängert worden, weil erkennbar technische Voraussetzungen sonst nicht rechtzeitig hätten umgesetzt werden können. Die elektronische Patientenakte stellt einen maßgeblichen Baustein der Telematikinfrastruktur dar.
Gemeinsam mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband richtet der DBfK Südost vor dem Hintergrund all dieser Entwicklungen eine Fachtagung „Digitalisierung in der ambulanten Pflege“ aus. Sie findet am 6. März von 10 bis 16 Uhr in der Geschäftsstelle des DBfK Südost in der Edelsbergstraße in München statt. Im Austausch miteinander sollen offene Fragen zur Umsetzung der Telematikinfrastruktur angesprochen werden, zum Beispiel auch zur Finanzierung und zum konkreten Mehrwert digitaler Lösungen.