DBfK aktuell - Juni 2025

Neuer Integrationsbonus in Hessen – eine gute Sache!?

Einrichtungen und Betriebe mit bis zu 100 Beschäftigten in Hessen, die in sogenannten Engpassberufen tätig sind, können jetzt für Bemühungen zur Gewinnung und Eingliederung internationaler Fachkräfte einen Integrationsbonus beantragen. Das teilte das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales mit.

Die betriebliche Integration von internationalen Fachkräften sowie die Weiterentwicklung und Umsetzung von Integrationsmaßnahmen bindet Personalressourcen. Deshalb unterstützt die Landesregierung mit dem einmaligen Bonus in Höhe von maximal 12.000 Euro nun Betriebe, die bereits Erfahrungen mit dem betrieblichen Teil beruflicher Anerkennungsverfahren haben. Gleichzeitig möchte sie Anreize schaffen, um betriebliche Integrationsmaßnahmen weiter zu verstärken.

Andrea Kiefer, Vorsitzende des DBfK Südwest e. V., erläutert: „Der Integrationsbonus kann für manche Betriebe sicherlich eine willkommene finanzielle Unterstützung bei der Integration zugewanderter Kolleg:innen sein. Allerdings ist er zu kurz gesprungen. Integration ist kein einmaliges Projekt, sondern ein längerer Prozess. Gerade kleinere Einrichtungen benötigen finanzielle Planungssicherheit, eine einmalige Finanzspritze führt kaum zu nachhaltiger Umsetzung von Konzepten. Zudem darf der Integrationsbonus nicht zu weiterer Belastung durch neue bürokratische Anforderungen führen. Wir fordern die Landesregierung in Hessen darum auf, den einmaligen Integrationsbonus zu einer langfristigen Integrationsunterstützung weiterzuentwickeln.“

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