Der DBfK unterstützt grundsätzlich die gesetzgeberischen Initiativen zur Stärkung der Pflegeberufe. Das Pflegekompetenzgesetz (PKompG) und das Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG) setzen wichtige Impulse, bleiben jedoch in zentralen Punkten hinter den Erwartungen des DBfK zurück.
Im Pflegekompetenzgesetz bewerten wir positiv, dass pflegefachliche Kompetenzen gestärkt, Pflegefachpersonen stärker eingebunden und erstmals bestimmte Verordnungsbefugnisse eingeräumt werden. Kritisch sehen wir jedoch, dass statt echter heilkundlicher Kompetenzübertragung vielfach nur von „Empfehlungen“ oder „Leistungen ärztlicher Behandlung“ gesprochen wird. Dies zementiert bestehende Professionsgrenzen, statt interprofessionelle Zusammenarbeit zu fördern.
Wir fordern die ausdrückliche Verankerung eigenständiger Verordnungsrechte für Pflegefachpersonen – insbesondere bei der häuslichen Krankenpflege – sowie die konsequente Umsetzung pflegerischer Vorbehaltsaufgaben. Auch die Streichung der Pflegebevollmächtigten bedauern wir. Die stärkere Beteiligung der Pflegeberufe an der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen, insbesondere in Form wissenschaftlicher Expertise, begrüßen wir – jedoch mit der Forderung, Studien künftig ausschließlich an pflegewissenschaftlich qualifizierte Institute zu vergeben.
Zum Pflegefachassistenzgesetz erkennen wir Fortschritte an – etwa bei der Ausbildungsvergütung und der Anerkennung ausländischer Qualifikationen. Allerdings bleibt die geplante Ausbildungsdauer von 18 Monaten unzureichend. Wir fordern weiterhin eine 24-monatige Ausbildung mit allgemeinbildenden Inhalten zur Ermöglichung beruflicher Anschlussfähigkeit. Der Zugang ohne Schulabschluss sowie pauschale Verkürzungstatbestände gefährden die Ausbildungsqualität. Eine klare Definition „nicht komplexer Pflegesituationen“ fehlt ebenso wie verbindliche Rahmenlehrpläne.
Beide Gesetze bieten Ansatzpunkte, das Pflegeberufefeld zu stärken. Sie benötigen jedoch substanzielle Nachbesserungen, um dem Anspruch einer zukunftssicheren und professionell aufgestellten Pflege gerecht zu werden. Der DBfK begleitet den weiteren Gesetzgebungsprozess kritisch-konstruktiv.