Die aktuelle Diskussion um den Erhalt des Wahlrechts nach § 59 Pflegeberufegesetz macht deutlich, wie groß der Handlungsdruck in der pflegerischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen ist.
Personalmangel, hohe fachliche Anforderungen und belastende Arbeitsbedingungen sind reale Herausforderungen. Sie dürfen jedoch nicht dazu führen, das Pflegeberufegesetz und damit die generalistische Pflegeausbildung grundsätzlich infrage zu stellen oder an einzelnen Arbeitsfeldern auszuhöhlen.
Generalistische Ausbildung als Antwort auf komplexe Versorgungsanforderungen
Das Pflegeberufegesetz definiert bewusst eine generalistische Pflegeausbildung. Sie ist die fachlich und berufspolitisch richtige Antwort auf die komplexen Anforderungen moderner Pflege. Die Ausbildung qualifiziert Pflegefachpersonen für alle pflegerischen Handlungsfelder und Versorgungsstrukturen und legt zugleich die Grundlage für eine vertikale Weiterentwicklung beruflicher Handlungskompetenz. Präventive, kurative, rehabilitative und palliative Pflege sind gleichermaßen Bestandteil, die Anwendung pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse wird systematisch gestärkt und ein gemeinsames Berufsverständnis gefördert. Damit schafft das Pflegeberufegesetz die Voraussetzung für berufliche Mobilität, langfristige Berufsverläufe und eine starke professionelle Identität der Pflege.
Auch die pädiatrische Pflege ist im Pflegeberufegesetz klar mitgedacht. Der Vertiefungsschwerpunkt „pädiatrische Versorgung“ eröffnet die Möglichkeit, große Teile der praktischen Ausbildung in entsprechenden Settings zu absolvieren. Entscheidend ist, dass diese gesetzlichen Vorgaben bundesweit verlässlich, qualitativ hochwertig und mit verbindlichen Standards umgesetzt werden. Qualitätsprobleme entstehen dort, wo Einrichtungen und Ausbildungsträger die gesetzlichen Spielräume nicht konsequent nutzen oder strukturelle Voraussetzungen fehlen.
Spezialisierung braucht Umsetzung – nicht Gesetzesänderungen
Pädiatrische Kompetenz ist kein Endpunkt der Ausbildung. Das Pflegeberufegesetz ist ausdrücklich auf Weiterentwicklung angelegt. Die fachliche Differenzierung der Pflege erfolgt nach der generalistischen Erstausbildung horizontal durch unterschiedliche Einsatzfelder und Versorgungsbereiche sowie vertikal durch Fort- und Weiterbildung, erweiterte Rollen und akademische Qualifikationen. Spezialisierungen werden so systematisch, anschlussfähig und nachhaltig entwickelt. Um das Beispiel ein weiteres mal zu strapazieren: Nicht von ungefähr absolvieren auch Ärzt:innen ein generalistisches Medizinstudium mit anschließender Facharzt-Qualifikation. Diese Entwicklung gilt für eine Vielzahl von Berufen.
Dass Pflegefachpersonen die Kinderkrankenpflege verlassen, liegt in der Praxis überwiegend an unzureichenden Rahmenbedingungen: Personalschlüssel, Arbeitsbelastung, fehlende Entwicklungsperspektiven und unklare Rollen. Diese Probleme lassen sich nicht durch Änderungen am Pflegeberufegesetz lösen, sondern nur durch dessen konsequente Umsetzung.
Ein einzelner Arbeitsbereich wie die Pädiatrie darf nicht dazu herangezogen werden, das Pflegeberufegesetz grundlegend zu verändern. Gefordert sind vielmehr Einrichtungen, Träger und Politik, die gesetzlichen Vorgaben ernst zu nehmen, Strukturen anzupassen und attraktive, fachlich anspruchsvolle Arbeitsfelder zu schaffen. Die Zukunft der Pflege liegt in der konsequent umgesetzten Generalistik des Pflegeberufegesetzes – mit klaren, verlässlichen horizontalen und vertikalen Entwicklungswegen für alle Versorgungsbereiche.
Der DBfK und der Deutsche Pflegerat (DPR) haben diese Positionen im Januar in Pressemitteilungen untermauert:
DBfK: Generalistische Pflegeausbildung konsequent umsetzen
DPR: Kinder brauchen Sicherheit in der Versorgung – Pflege jetzt zukunftsfest weiterentwickeln