DBfK aktuell - Februar 2026

Pflegeversicherung im Umbau: Einordnung des „Zukunftspakts Pflege“

Der „Zukunftspakt Pflege“ der Bund-Länder-Arbeitsgruppe markiert keinen großen Reformentwurf, sondern eine strategische Neujustierung der Pflegeversicherung mit spürbaren Folgen für das gesamte Pflegesystem. 

Die Ende 2025 vorgelegte Roadmap zielt auf Umstrukturierungen bei den Leistungserbringern – insbesondere in Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten und Beratungsstellen – ebenso wie auf veränderte Aufgabenprofile bei den Pflegekassen. Pflegefachpersonen spielen dabei eine zentrale Rolle, agieren jedoch nicht isoliert, sondern im Zusammenspiel mit weiteren Gesundheitsberufen, mit Menschen mit Pflegebedarf sowie mit pflegenden Angehörigen. Der Reformansatz verdeutlicht: Zukünftige Lösungen sollen stärker vernetzt, präventionsorientiert und sektorenübergreifend angelegt sein. 

Inhaltlich hält die Arbeitsgruppe am Grundprinzip der Pflegeversicherung als Teilleistungssystem fest, verbindet dies jedoch mit der klaren Zielsetzung, Pflegebedürftigkeit künftig möglichst zu vermeiden oder zumindest hinauszuzögern. Prävention, Rehabilitation und eine stabilisierende Begleitung im häuslichen Umfeld gewinnen damit an Bedeutung. Diese Aufgaben betreffen nicht nur Pflegefachpersonen, sondern erfordern neue Kooperationsformen zwischen ambulanten Diensten, Beratungsstellen, Ärztinnen und Ärzten sowie kommunalen Akteuren. Gleichzeitig rückt die professionelle Pflege stärker in koordinierende und beratende Funktionen, etwa bei der Einschätzung von Unterstützungsbedarfen oder der Begleitung komplexer Versorgungssituationen.


Neue Rollen für die Pflege

Ein weiterer Schwerpunkt der Roadmap liegt auf der Vereinfachung und Flexibilisierung von Leistungen, insbesondere im ambulanten Bereich. Vorgesehen ist ein gebündeltes Sachleistungs- und Entlastungsbudget, das den Einsatz unterschiedlicher Unterstützungsformen erleichtern soll. Für Leistungserbringer bedeutet dies Anpassungen in Organisation und Abrechnung, für Pflegekassen neue Steuerungs- und Beratungsaufgaben. Pflegefachpersonen sind in diesem Gefüge wichtige Akteure, weil ihre fachliche Einschätzung maßgeblich dazu beiträgt, Leistungen sinnvoll zu planen und einzusetzen – stets im Dialog mit den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen.

Die anhaltende Diskussion über steigende Eigenanteile in der stationären Pflege erhöht den Reformdruck zusätzlich. Modelle zur Begrenzung oder Dynamisierung von Eigenanteilen verändern jedoch nichts an der grundlegenden Herausforderung, ausreichend qualifiziertes Personal für eine qualitativ hochwertige Versorgung zu sichern. Der DBfK weist seit Langem darauf hin, dass strukturelle Reformen nur dann Wirkung entfalten, wenn sie mit einer nachhaltigen Stärkung der professionellen Pflege einhergehen – etwa durch bessere Rahmenbedingungen, klare Verantwortlichkeiten und echte Mitgestaltungsmöglichkeiten im Versorgungsalltag. 


Noch viele offene Umsetzungsfragen

Der Zukunftspakt Pflege setzt damit weniger auf kurzfristige Kostendämpfung als auf langfristige Systemstabilität. Ob dieser Anspruch eingelöst wird, hängt entscheidend davon ab, wie konsequent die angekündigten Umstrukturierungen umgesetzt werden und ob alle beteiligten Akteure – von den Pflegekassen über die Leistungserbringer bis hin zu den Pflegefachpersonen – angemessen eingebunden werden. 

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) will nach der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung noch in diesem Jahr konkrete Vorschläge zur Finanzierung der Pflegeversicherung vorlegen und die Länder im Februar 2026 zu Gesprächen einladen. Zwischenzeitlich beteiligt sich auch der DBfK in den Fachanhörungen. Auf der Grundlage der Ergebnisse soll anschließend ein Gesetzentwurf erarbeitet werden, der möglichst Ende 2026 in Kraft treten kann. 

Die vorläufigen Ergebnisse auf den Seiten des BMG

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