Mit der geplanten Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) will die Bayerische Staatsregierung die Pflegeheimaufsicht neu strukturieren. Die bisher teilweise parallelen Prüfungen von Medizinischem Dienst (MD) und den Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) sollen entfallen.
Künftig soll der Medizinische Dienst die regelmäßigen Prüfungen stationärer Pflegeeinrichtungen übernehmen. Die FQA bleibt ordnungsrechtlich zuständig, prüft bei konkreten Anlässen und soll Einrichtungen stärker beraten.
Damit können Doppelstrukturen und Bürokratie reduziert werden. Gleichzeitig gewinnt der fachliche Austausch an Bedeutung: Beratung soll früher ansetzen und Einrichtungen bei Qualitätsentwicklung und konkreten Herausforderungen unterstützen.
Profession
Pflege einbeziehen
Der DBfK Südost unterstützt die Neuausrichtung grundsätzlich. Mehr Selbstverantwortung, mehr Vertrauen und Beratung können dazu beitragen, Ressourcen stärker auf die Versorgungsqualität zu konzentrieren.
Entscheidend ist jedoch, nicht nur Zuständigkeiten neu zu verteilen. Pflegefachpersonen tragen täglich Verantwortung für die Qualität der Versorgung. Ihre Expertise muss deshalb bei der Weiterentwicklung von Qualitätsanforderungen und Aufsichtsstrukturen einbezogen werden.
DBfK
Südost bringt Expertise ein
Diese Position brachten wir unter anderem bei der Veranstaltung „Mehr Klarheit, weniger Doppelprüfung. Die Neuausrichtung der Pflegeheimkontrollen in Bayern“. Geladen hatte Health Care Bayern mit dem Medizinischen Dienst Bayern. Vertreter:innen von Ministerium, Medizinischem Dienst und Trägern diskutierten dort die geplante Neuordnung.
Für uns als Berufsverband steht fest: Weniger Doppelkontrollen können entlasten – wenn zugleich professionelle Verantwortung und pflegefachliche Expertise gestärkt werden.
