Der DBfK wird bei Gesetzesvorhaben, die die Pflege betreffen, im Vorfeld häufig um eine Stellungnahme zum Entwurfstext gebeten. Hierbei prüfen wir durch die „professionelle Brille“ z. B. welche der geplanten Regelungen sinnvoll sind, welche nicht, wie wir die Umsetzbarkeit einschätzen oder welche Inhalte oder Aspekte gegebenenfalls noch fehlen.
Häufig finden auch mündliche Anhörungen statt. In jüngster Zeit hat sich der DBfK Südwest bei zwei Gesetzesvorhaben mit Stellungnahmen eingebracht:
Im Saarland ist eine neue Verordnung für mehr Patientensicherheit in Kraft getreten. In saarländischen In Krankenhäusern müssen zukünftig verpflichtend Demenzbeauftragte eingesetzt werden.
Die Frist zur Einführung der Demenzbeauftragten beträgt ein Jahr. Um für die neue Aufgabe eine einheitliche, fachliche Grundlage zu schaffen, wurde gemeinsam mit verschiedenen Expert:innen ein Fortbildungskonzept erarbeitet. Das Gesundheitsministerium übernimmt hier die anfallenden Schulungskosten.
In Baden-Württemberg wird eine neue Verwaltungsvorschrift Schulraumförderung entwickelt. Pflegeschulen, die nicht an Krankenhäusern angesiedelt sind, erhielten bislang Miet- und Investitionskostenzuschüsse, um eine Gleichwertigkeit zu ermöglichen. Da es bisher nicht gelungen ist, eine bundesweite generelle Lösung herzustellen, soll die Verwaltungsvorschrift nun verlängert werden. Diese Weiterführung haben wir befürwortet und besonders unterstützt, dass künftig auch die Einrichtung von Skills Labs förderfähig ist.