Mit Inkrafttreten des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) sind die Leistungen der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent gestiegen.
Ob ambulante Pflegesachleistungen, Pflegegeld, Tagespflege oder Entlastungsbeträge – alle Zahlen und Regelungen sind übersichtlich auf dem neuesten DBfK-Poster zusammengefasst:
Bleib informiert und nutze das DBfK-Poster „Leistungen der Pflegeversicherung“ und das erläuternde Infoblatt als praktischen Überblick für den Arbeitsalltag.
Beides steht zum Download zur Verfügung:
Poster Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI)
Infoblatt Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI)
Die neuen Leistungsbeiträge sind u. a. amtlich beim Bundesverwaltungsamt veröffentlicht.