Die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) trat zum 1. Juli 2024 in Kraft. Damit wurde die PPR 2.0 verbindlich in den Krankenhäusern eingeführt – ein wichtiger Schritt zur besseren Erfassung des Personalbedarfs in der Pflege und zur Sicherstellung der Pflegequalität.
Um die praktische Anwendung der PPR 2.0 zu erleichtern und bestehende fachliche Unklarheiten zu beseitigen, haben der Deutsche Pflegerat (DPR), die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) gemeinsam eine umfassende FAQ-Liste erarbeitet. Diese soll den Pflegefachpersonen und dem Pflegemanagement helfen, die neuen Vorgaben der PPBV gut umzusetzen. Der DBfK hat sich mit seiner Fachexpertise an der Erstellung der FAQs beteiligt.
Die FAQ-Liste wurde am 24. März auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit veröffentlicht und ist unter folgendem Link abrufbar: Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus | BMG
Technische Fragen und Datenlieferung: Weiteres FAQ durch das InEK
Zusätzlich hat das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) eine eigene FAQ-Liste mit Informationen zu technischen Fragestellungen sowie zum Ablauf, zur Art und zum Umfang der erforderlichen Datenlieferungen veröffentlicht. Diese ist hier abrufbar: FAQ zur Umsetzung der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) – PPR 2.0
Bedeutung der PPR 2.0 für die Pflege
Die umfangreichen Daten, die mit der PPR 2.0 erhoben werden, sind essenziell, um den tatsächlichen Personalbedarf im Krankenhaus genau zu erfassen. Diese Datengrundlage trägt dazu bei, das Instrument weiterzuentwickeln und langfristig die Pflegequalität sicherzustellen.
Für den DBfK ist klar: Die PPR 2.0 ist ein zukunftsweisendes und gleichzeitig unbürokratisches Instrument zur Pflegepersonalbemessung. Gerade in der aktuellen Situation darf an diesem Konzept nicht gerüttelt werden. Mit der Einführung der PPBV und der Bereitstellung umfassender FAQs ist ein entscheidender Schritt getan, um die PPR 2.0 flächendeckend anwenden zu können.
(IB)