Berufsordnung für Pflegende in NRW verabschiedet
Anlässlich der letzten Kammerversammlung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen am 10. April 2025 wurde die in einem längeren Prozess erarbeitete Berufsordnung verabschiedet – ein Meilenstein für die Profession Pflege! Die DBfK-Fraktion in der Kammer hat diesen Prozess aktiv begleitet, insbesondere Vorstandsmitglied Leah Dörr, die maßgeblich an der Entwicklung der Berufsordnung mitgewirkt und uns ein paar Fragen dazu beantwortet hat.
Warum braucht es eine Berufsordnung für die Pflegeberufe?
Die Berufsordnung regelt zum ersten Mal die Rechte und Pflichten der Berufsgruppe in NRW. Sie ist ein Kernelement und wichtiger Schritt hin zur Professionalisierung der Pflege. Das nordrhein-westfälische Heilberufsgesetz hat hierfür die rechtliche Notwendigkeit und Grundlage geschaffen. Die Berufsordnung bietet einen wichtigen Kompass für Pflegefachpersonen selbst, aber auch für alle, die Pflege empfangen und die mit der Pflegeprofession zusammenarbeiten.
Ab wann gilt sie und welche Bereiche werden darin geregelt?
Nach der Prüfung durch die Rechtsaufsicht wird sie im Ministerialblatt veröffentlicht. Danach gilt die Berufsordnung für alle Pflegefachpersonen in NRW. Sie regelt gesetzlich vorgegebene Bereiche wie Berufspflichten oder -verletzungen, Fort- und Weiterbildung, Dokumentation, Berufshaftpflicht, Schweigepflicht, Qualitätssicherung etc. Darüber hinaus haben wir in einem breiten, partizipativen Prozess weitere wichtige Thematiken wie pflegefachliche Weisungen, Verantwortung in Bildung und Forschung oder Gutachten und Beratung mit eingearbeitet.
Was ändert sich konkret für Pflegefachpersonen in NRW?
Pflegefachpersonen erhalten mit der Berufsordnung einen definierten Bezugsrahmen, in dem ihre Rechte und Pflichten gebündelt und rechtssicher abgebildet sind und auf den sie sich jederzeit berufen können.
Wie geht es nach der Verabschiedung durch die Kammversammlung weiter?
Nach der rechtlichen Prüfung wird die Berufsordnung gemeinsam mit einem Erläuterungsdokument veröffentlicht. Wir als Kammervertreter:innen verstehen die Berufsordnung als dynamisch, sie wird nach entsprechenden Entwicklungen wie z.B. der Etablierung einer eigenen Ethikkommissionergänzt. Wichtig ist, dass die Berufsordnung durch die Profession im beruflichen Alltag angewendet und gelebt wird. Dafür wird aktuell eine Kommunikationsstrategie in der Kammer erarbeitet.