DBfK aktuell - Juli 2025

Pflege in der Nacht: DBfK fordert verbindliche Personalvorgaben

Die Versorgung pflegebedürftiger Menschen in der Nacht ist eine besondere Herausforderung – und häufig ein blinder Fleck in der politischen Diskussion. 

Der DBfK macht in seinem aktuellen Positionspapier „Mindestpersonalvorgaben im Nachtdienst in der stationären Langzeitpflege“ deutlich: Ohne verbindliche Personalvorgaben im Nachtdienst steht die Sicherheit der Bewohner:innen und die Gesundheit der Pflegefachpersonen auf dem Spiel.

Daten aus Studien und Rückmeldungen aus der Praxis belegen, dass unerwünschte Ereignisse wie Stürze, Delirien, Infektionen oder Medikationsfehler besonders häufig in der Nacht auftreten – gerade dann, wenn zu wenig oder kein qualifiziertes Personal verfügbar ist. Eine Umfrage des DBfK zeigt: Fast 40 Prozent der Befragten sind nachts allein für bis zu 80 Bewohner:innen zuständig. Der Stress ist enorm, das Gefühl, den Anforderungen nicht gerecht werden zu können, allgegenwärtig.

Der DBfK fordert deshalb bundesweit einheitliche und verbindliche Vorgaben für die Personalausstattung im Nachtdienst – analog zum Bremer Landesrecht. Dort ist gesetzlich vorgeschrieben: Mindestens eine Pflegefachperson pro Einrichtung sowie weitere Fach- oder Assistenzkräfte, gestaffelt nach Bewohner:innenzahl.

Gute Pflege endet nicht um 22 Uhr. Es braucht endlich politischen Willen und klare gesetzliche Rahmenbedingungen für sichere und würdige Pflege – auch in der Nacht.

Positionspapier: Mindestpersonalvorgaben im Nachtdienst in der stationären Langzeitpflege

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