Mit den am 22. April 2026 in Kraft getretenen bundeseinheitlichen Empfehlungen zum Gewaltschutz liegt erstmals ein gemeinsamer Orientierungsrahmen für stationäre Pflegeeinrichtungen, Tagespflege sowie ambulante Pflege- und Betreuungsdienste vor.
Der Qualitätsausschuss Pflege macht damit deutlich: Gewaltschutz ist keine punktuelle Reaktion auf Einzelfälle, sondern Bestandteil einer systematischen Organisations- und Qualitätsentwicklung. Gewalt wird breit verstanden und umfasst körperliche, psychische und sexualisierte Gewalt ebenso wie Vernachlässigung, finanzielle Ausbeutung und freiheitsentziehende Maßnahmen. Entscheidend ist, dass Gewalt in Pflegebeziehungen unterschiedliche Richtungen haben kann: gegenüber pflegebedürftigen Menschen, An- und Zugehörigen oder Beschäftigten.
Kern der Empfehlungen ist die partizipative Entwicklung eines einrichtungsindividuellen Gewaltschutzkonzeptes. Dieses soll in das interne Qualitätsmanagement integriert, allen Mitarbeitenden bekannt sein und regelmäßig evaluiert werden. Empfohlen werden zudem klare personelle Zuständigkeiten, Risiko- und Ressourcenanalysen, Schulungen, Sensibilisierung aller Beteiligten sowie geschützte Meldewege für Gewaltvorfälle und Verdachtsfälle. Die sachliche, nachvollziehbare Dokumentation wird als Grundlage für Fallbesprechungen und weitere Interventionen hervorgehoben. Wichtig ist auch die Einbindung externer Stellen wie Beratungsstellen, Pflegestützpunkte, Aufsichten, Polizei oder Hausärztinnen und Hausärzte.
Für die Praxis bedeutet dies: Gewaltschutz wird zu einer Führungs-, Team- und Strukturaufgabe, die Prävention, Intervention und Lernen aus Ereignissen miteinander verbindet.
Die Empfehlungen sind im Downloadbereich des Qualitätsausschusses Pflege veröffentlicht.
Am 18. Mai 2026 gab es eine Fachveranstaltung zum Gewaltschutz in der Pflege beim Qualitätsausschuss Pflege. Die Präsentationen sind online abrufbar unter dem Punkt „Fachveranstaltung zum Gewaltschutz in der Pflege“.