DBfK aktuell - Oktober 2026

Mitgliedschaft, die sich auszahlt: Versicherungsschutz im DBfK

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Ein verlorener Dienstschlüssel, ein beschädigtes Arbeitsgerät oder eine unerwartete Kündigung: Im Berufsalltag gibt es für Pflegefachpersonen Situationen, die gravierende finanzielle oder rechtliche Folgen haben können. Für solche Fälle sind wir im DBfK eine wichtige Anlaufstelle für unsere Mitglieder. 

Diesen konkreten Vorteil einer Mitgliedschaft rückt auch die Aktion DBfKplusEins in den Mittelpunkt: Wer Kolleg:innen für eine Mitgliedschaft gewinnt, stärkt nicht nur den Verband, sondern sorgt auch dafür, dass noch mehr Pflegefachpersonen von Beratung, Unterstützung und Versicherungsschutz profitieren.

DBfK-Mitglieder sind über den Verband mit einer Berufshaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung abgesichert. Je nach Fall wird geprüft, ob beispielsweise eine Schadenersatzforderung des Arbeitgebers berechtigt ist oder ob die Kosten für die anwaltliche Vertretung und einen Rechtsstreit übernommen werden können. Anlaufstelle für unsere Mitglieder sind die Regionalverbände: Sie unterstützen dabei, den jeweiligen Fall einzuordnen, die notwendigen Unterlagen zusammenzustellen und an die Versicherung weiterzuleiten.

Wie dieser Schutz in der Praxis aussehen kann, zeigen drei typische Fälle aus dem Berufsalltag:

1. Verlorener Dienstschlüssel

Mitglied Frau X hat ihren Schlüsselbund verloren, an dem auch die Dienstschlüssel zur Arbeitsstätte hängen. Der Arbeitgeber fordert sie dazu auf, den Schaden in Höhe von 150 Euro zu begleichen. Das Mitglied kann sich in diesem Fall an den DBfK wenden, um die Berufshaftpflichtversicherung für Mitglieder in Anspruch zu nehmen.

Der DBfK unterstützt beim Ausfüllen der Schadensformulare und leitet diese an die Versicherung weiter. Benötigt werden in diesem Fall beispielsweise eine Schilderung des Schadens, die Rechnung für den Schlüssel und das Anschreiben des Arbeitgebers, in dem dieser das Mitglied zur Begleichung des Schadens auffordert. Die Versicherung nimmt anschließend direkt Kontakt mit dem Mitglied auf, klärt offene Fragen und gibt zeitnah eine Rückmeldung zur weiteren Regulierung des Schadens.

2. Beschädigtes Tablet

Herr Y ist Mitglied im DBfK und meldet sich besorgt bei seinem Regionalverband. Im Frühdienst ist ihm das teure Tablet der Einrichtung zu Boden gefallen. Das Display weist nun spinnennetzartige Risse auf und das Gerät kann nicht mehr genutzt werden. Der Arbeitgeber hat noch keine Forderung an Herrn Y gestellt. Dieser möchte sich jedoch vorsorglich informieren, ob er als Mitglied die Berufshaftpflichtversicherung des DBfK in Anspruch nehmen kann.

Die Berufshaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz hinsichtlich der persönlichen gesetzlichen Haftpflicht für Mitglieder, die in einem Angestelltenverhältnis tätig sind. Dabei wird geprüft, ob der Schadenersatzanspruch gegenüber dem Mitglied berechtigt ist. Unberechtigte Ansprüche werden auf Kosten des Versicherers abgewehrt – im Zweifel bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung.

3. Kündigung nach 30 Jahren

Frau Z erhält von ihrem Arbeitgeber nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit die Kündigung. Sie möchte sich dagegen wehren und fragt bei ihrem Regionalverband nach, welche Möglichkeiten sie hat und ob im Rahmen der Mitgliedschaft die Rechtsschutzversicherung greift.

Bei einer Ersteinschätzung erhält Frau Z die Information, dass schnelles Handeln erforderlich sein kann: Für eine Kündigungsschutzklage gilt nach Erhalt der Kündigung grundsätzlich eine Frist von drei Wochen. Mit einer Kündigungsschutzklage können Arbeitnehmende durch das Arbeitsgericht prüfen lassen, ob die erhaltene Kündigung form- und fristgerecht sowie sozial gerechtfertigt ist.

Frau Z sollte eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragen. Diese berät sie zu ihren Möglichkeiten und Erfolgsaussichten und vertritt ihre Interessen. Ihr Regionalverband unterstützt auch in diesem Fall bei den Schadensformularen und leitet die erforderlichen Unterlagen an die Versicherung weiter. Diese entscheidet zeitnah darüber, ob die Kosten der Interessenvertretung und eines Rechtsstreits übernommen werden.

Oft ist schnelles Handeln nötig

Es gäbe noch viele weitere Beispiele für Versicherungsfälle im Berufsalltag aufzuzählen. Wer plötzlich mit einer Schadenersatzforderung oder einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung konfrontiert ist, sollte frühzeitig klären lassen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind. Im DBfK unterstützen wir unsere Mitglieder dabei, ihren konkreten Fall einzuordnen und den Versicherungsschutz in Anspruch zu nehmen. Gerade bei arbeitsrechtlichen Fragen können kurze Fristen gelten, deshalb lohnt es sich, schnell Kontakt aufzunehmen.

Eine DBfK-Mitgliedschaft bietet damit ganz konkrete Vorteile im Berufsalltag – von Beratung und Unterstützung bis hin zum Versicherungsschutz. Gleichzeitig stärkt jedes neue Mitglied die gemeinsame Stimme der professionellen Pflege.

Hier setzt unsere Aktion DBfKplusEins an: Wer eine Kollegin oder eine Kollegen für eine Mitgliedschaft gewinnt, stärkt den DBfK und ermöglicht zugleich, dass noch mehr Menschen von den Leistungen des Berufsverbands profitieren.

Jetzt bei DBfKplusEins mitmachen und bei unserer Verlosungsaktion im Dezember gewinnen.

Übersicht unserer Versicherungsleistungen

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