Mitglieder des DBfK sind über den Verband versichert mit:
Berufsrechtsschutz
Im Notfall juristische Hilfe
in Anspruch nehmen zu können, ist immer sinnvoll. Wir beraten dich umfassend
und zu deinem konkreten Einzelfall.
Als Mitglied bist
du rechtsschutzversichert, wenn du,
- in einem Anstellungsverhältnis
arbeitest,
- bereits 6 Monate Mitglied bei uns bist,
- deine Mitgliedsbeiträge korrekt
bezahlt hast und nun gegen deinen Arbeitgeber arbeitsrechtliche Schritte
ergreifen musst.
Das musst du zur Berufsrechtsschutzversicherung
noch wissen:
- Es gibt einen Selbstbehalt in Höhe
von 250 Euro.
- Hast du eine private
Rechtsschutzversicherung, hat diese Vorrang.
- Bevor du einen Anwalt aufsuchst, musst du zuerst Kontakt mit deinem DBfK-Regionalverband Kontakt aufnehmen. Dort wirst du
vertraulich, kompetent und umfassend zum weiteren Vorgehen beraten. Und von
dort wird auch der Antrag auf Kostenübernahme bei der Rechtsschutzversicherung
gestellt.
- Wenn die Versicherung die Kosten
übernimmt, hast du die freie Anwaltswahl.
Und das ist alles versichert:
- Arbeitsrechtsschutz (z. B.
Abmahnung, Kündigung)
- Sozialgerichtsrechtsschutz (z. B.
Rentenversicherung wg. Berufsunfähigkeit)
- Strafrechtsschutz (z. B.
Freiheitsberaubung, Körperverletzung) – außer bei Verurteilung
Berufshaftpflicht
Stell dir vor, während deiner Berufsausübung
wurde ein:e Patient:in oder Bewohner:in verletzt oder finanziell geschädigt und
nun sollst du für den Schaden aufkommen. Häufig sparen sich Einrichtungsträger
Beiträge, mit denen sie ihre Beschäftigten eigentlich versichern sollen –
teilen das aber nicht mit. Oder die Deckungssummen werden abgesenkt, um
Beiträge zu reduzieren. Als Verursacher:in musst du im ggf. mit deinem gesamten
Vermögen haften – und zahlst lebenslang Rente an eine:n Geschädigte:n. Die
Mitgliedschaft im DBfK sichert dich für diese Fälle zusätzlich ab.
Als Mitglied bist
du in beruflichen Belangen haftpflichtversichert,
- wenn du in einem
Anstellungsverhältnis arbeitest und
- die Betriebshaftpflichtversicherung deines
Arbeitgebers nicht greift.
Das musst du
zur Berufshaftpflichtversicherung noch wissen:
- Im Schadensfall musst du bitte unbedingt so schnell wie möglich mit deinem
DBfK-Regionalverband Kontakt aufnehmen. Dort wirst du vertraulich, kompetent und
umfassend zum weiteren Vorgehen beraten.
- Von dort wird der Antrag auf
Kostenübernahme bei der Haftpflichtversicherung gestellt.
- Die Haftpflichtversicherung prüft
zunächst, ob eine leichte, mittlere oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt und ob du
überhaupt für den Schaden aufkommen musst.
- Sollte ein Anwalt notwendig sein,
stellt dir die Haftpflichtversicherung einen zur Verfügung.
Und das ist alles versichert:
- Personen- und Sachschäden bis zu 5
Mio EURO
- Abhandenkommen fremder Schlüssel bis
100.000 Euro
- Mietsachschäden an beweglichen
Sachen bis 100.000 Euro
- Mietsachschäden an unbeweglichen
Sachen bis 5 Mio Euro
- Vermögensschäden bis 150.000 Euro
Die detaillierten Versicherungsbedingungen findest du im Mitgliederportal Mein DBfK.
Für selbständige Pflegefachpersonen und Unternehmer:innen bieten
wir Versicherungen mit Sonderkonditionen an. Frag bitte bei deinem DBfK
Regionalverband nach den Angeboten.