DBfK aktuell - März 2025

DBfK-Bundesvorstand: Frist zur Kandidatur bis 7. März

Der Vorstand lenkt den Verband inhaltlich, legt strategische Ziele fest und realisiert die Beschlüsse der Delegierten. Nun ist letzte Gelegenheit zu kandidieren: Bis spätestens 7. März 2025 müssen die Unterlagen beim DBfK eingegangen sein. 

Die turnusgemäßen Neuwahlen des DBfK-Bundesvorstands und der Präsidentin bzw. des Präsidenten finden bei der Delegiertenversammlung am 16. und 17. Mai 2025 in Berlin statt.
Voraussetzung:
Für eine Kandidatur als Vorstandsmitglied ist laut Satzung eine Mitgliedschaft im Verband von mindestens zwei Jahren erforderlich, für die Wahl zur Präsidentin/zum Präsidenten vier Jahre.

Der Vorstand arbeitet gemeinsam mit einem kompetenten Team aus hauptamtlich Mitarbeitenden. Für Mitglieder ist ein Amt im Bundesvorstand auch eine Chance, sich beruflich und persönlich weiterzuentwickeln.

Dein Gewinn: Du erhältst privilegierte Informationen und Zugang zu Entscheider:innen im System. Du lernst, dich mit politischen Fragen zu befassen und selbst Politik zu gestalten. Du kannst dich in neuen Aufgaben erproben und neue Talente an dir entdecken.

Der Zeitaufwand für die Vorstandssitzungen liegt bei etwa fünf Mal zwei Tagen jährlich (bisher fast immer Freitag und Samstag). Hinzukommen können Termine zur Vertretung des DBfK bei Veranstaltungen, in der Politik oder bei Medien.

Bei Interesse und noch offenen Fragen steht die DBfK-Bundesgeschäftsführerin Dr. Bernadette Klapper: klapper@dbfk.de direkt zur Verfügung.

DBfK-Vizepräsident Stefan Werner über die Vorstandsarbeit

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