Mit der Veröffentlichung der Qualitätsdarstellungsvereinbarung ambulant (QDVA) wird das Qualitätssystem für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste neu ausgerichtet. Die Vereinbarung tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft und löst die bisherige Pflege-Transparenzvereinbarung ambulant ab.
Künftig sollen Ergebnisse aus Qualitätsprüfungen fachlich differenzierter, nachvollziehbarer und für Versicherte verständlicher dargestellt werden. Damit verbunden ist ein Wechsel weg von stark verdichteten Transparenznoten hin zu einer stärker inhaltlich orientierten Qualitätsdarstellung.
Für ambulante Dienste bedeutet dies, dass Qualitätsprüfungen, Ergebnisdarstellung und öffentliche Information enger miteinander verzahnt werden. Parallel treten neue Prüfrichtlinien in Kraft, sodass sich Einrichtungen frühzeitig mit den veränderten Anforderungen befassen sollten. Für die Fachöffentlichkeit ist die QDVA ein wichtiger Schritt, weil sie Qualität nicht nur bewertet, sondern transparenter kommunizierbar machen soll.
Die Materialien sind u.a. veröffentlicht im Downloadbereich des Qualitätsausschusses Pflege.