Das geplante Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) setzt wichtige Impulse für eine stärker vernetzte, interoperable und sichere digitale Gesundheitsinfrastruktur.
Aus Sicht des DBfK ist im Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums positiv zu bewerten, dass pflegerische Leistungserbringer stärker in die Telematikinfrastruktur einbezogen, sichere Kommunikationsverfahren ausgeweitet und interoperable Datenstrukturen weiterentwickelt werden sollen. Damit greift der Entwurf zentrale Forderungen auf, die für eine sektorenübergreifende Versorgung unverzichtbar sind. Zugleich bleibt der Gesetzentwurf aus pflegefachlicher Sicht an entscheidenden Stellen zu technisch und zu wenig an den realen Versorgungsprozessen orientiert. Pflege ist von den neuen digitalen Pflichten stark betroffen, wird aber in Governance, Entwicklung und praktischer Ausgestaltung weiterhin nicht gleichberechtigt berücksichtigt.
Besonders in der ambulanten Pflege, in der Versorgung in der Häuslichkeit und in kleinteiligen Strukturen stellen TI-Anbindung, KIM, eHBA, SMC-B, Software, Schulung und laufender Betrieb erhebliche organisatorische und finanzielle Anforderungen dar. Digitalisierung kann nur gelingen, wenn sie nicht als zusätzliche Belastung erlebt wird, sondern konkrete Entlastung schafft: weniger Medienbrüche, bessere Kommunikation, nutzbare pflegerische Daten in der ePA und praxistaugliche Anwendungen für Pflegefachpersonen.
Der DBfK fordert deshalb verlässliche Refinanzierung, stabile Infrastruktur, verbindliche sektorenübergreifende Standards und eine systematische Beteiligung professioneller Pflege an allen Entscheidungs- und Entwicklungsprozessen. Nur dann wird GeDIG zu einem echten Fortschritt für Versorgung und Pflegepraxis.