Errichtung der Landespflegekammer wackelt

Erreichen des Errichtungs-Quorums von 60 Prozent fraglich

29.02.2024

Über rund sechs Wochen lief das Registrierungsverfahren zur Landespflegekammer Baden-Württemberg. Während dieser Zeit hatten Pflegefachpersonen in Baden-Württemberg die Möglichkeit, Einwendungen gegen ihre Registrierung bzw. die Errichtung einer Pflegekammer zu erheben. Sollten über 40 Prozent eine Einwendung geltend machen, wird keine Landespflegekammer errichtet.

Ziele einer Pflegekammer sind die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen, professionellen Pflege für die Bürger:innen sowie die Förderung der beruflichen Belange der Pflegenden.

Etliche ehrenamtliche sog. Kammerbotschafter waren während der vergangenen Monate im Land unterwegs, um das Gespräch mit den Kolleg:innen zu suchen und diese von den Vorteilen einer Pflegekammer zu überzeugen.

Heute verkündete der baden-württembergische Sozialminister Manne Lucha im öffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration, dass es sich abzeichne, dass das Quorum zur Errichtung der Pflegekammer nicht erreicht werde. Der Minister betonte, dass die Zahlen noch abschließend auszuwerten seien.

„Sollte sich das bewahrheiten, wäre das eine herbe Enttäuschung und ein ganz bitterer Tag, einerseits für die professionell Pflegenden und andererseits für die Bevölkerung in Baden-Württemberg.“ sagt Andrea Kiefer, Vorsitzende des DBfK Südwest e. V. „Die Pflegenden in Baden-Württemberg hätten dann die einmalige Chance, die Qualität ihrer Berufsausübung zu sichern, die Belange ihrer Profession selbst in die Hand zu nehmen und mit einer starken Stimme zu sprechen, versäumt.“ so Kiefer weiter. „Dennoch, oder gerade dann, werden wir nach vorne schauen, unser Engagement als Berufsverband aufrechterhalten und in Politik und Gesellschaft für die Anliegen der professionell Pflegenden eintreten.“

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