
Der Deutsche Bundestag hat am Vormittag des 10. Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in geänderter Fassung beschlossen. Der Bundesrat es nachmittags abgesegnet.
Unser Protest hat dazu beigetragen, besonders weitreichende Verschlechterungen in die öffentliche und politische Debatte zu bringen und abzumildern. Trotzdem bleiben gravierende Eingriffe: Die Finanzierung professioneller Pflege wird begrenzt, Tarifsteigerungen werden nicht mehr vollständig refinanziert und verbindliche Instrumente für eine bedarfsgerechte Personalausstattung werden abgeschafft oder geschwächt.
Wir akzeptieren nicht, dass Beitragssatzstabilität auf Kosten von Pflegefachpersonen, Patient:innen und Versorgungssicherheit erreicht wird.
Die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen setzen mit dem GKV-Gesetz auf Ausgabenbegrenzung statt auf eine bedarfsgerechte Finanzierung. Für professionelle Pflege bedeutet das neue finanzielle und personelle Risiken. Unser Protest endet deshalb nicht mit der Abstimmung. Gemeinsam machen wir sichtbar, was die Beschlüsse in der Versorgung anrichten – und verhindern, dass die gleiche Sparlogik im Pflegeneuordnungsgesetz fortgeschrieben wird.
Gesetze werden nicht nur am Abstimmungstag entschieden. Sie werden vorbereitet, verändert, umgesetzt und später erneut reformiert. Dafür braucht professionelle Pflege eine dauerhaft starke, fachlich unabhängige Stimme. Je mehr Pflegefachpersonen sich im DBfK organisieren, desto größer ist unser politisches Gewicht – in Berlin, in den Ländern und vor Ort!
Das Pflegebudget bleibt formal bestehen, wird aber ab 2027 an eine Obergrenze gebunden. Steigende Pflegepersonalkosten und Tariferhöhungen oberhalb dieser Grenze werden nur noch teilweise berücksichtigt. Mittel für pflegeentlastende Maßnahmen werden stark reduziert und bis 2029 vollständig aus dem Pflegebudget herausgenommen. Gleichzeitig wird die PPR 2.0 als verbindliches Personalbemessungsinstrument abgeschafft; auch der Mindeststandard über die Pflegepersonaluntergrenzen in den Leistungsgruppen wird geschwächt.
Die Folge: Krankenhäuser erhalten stärkere Anreize, Personalaufbau, Ausfallkonzepte, Qualifizierung und Entlastungsmaßnahmen zurückzustellen. Eine abstrakte Pflicht zu „ausreichendem Personal“ ersetzt keine bedarfsbezogene und überprüfbare Personalbemessung.
Für die Häusliche Krankenpflege wird die durchschnittliche Veränderungsrate zur maßgeblichen Obergrenze der Vergütungsentwicklung. Für tarifgebundene Dienste können Tarifsteigerungen oberhalb dieser Grenze für zwei Jahre nur zur Hälfte der Differenz berücksichtigt werden. Das ist gegenüber einer vollständigen Deckelung eine Abmilderung – eine vollständige Refinanzierung tatsächlicher Personalkosten ist es nicht.
Die Folge: Gerade personalintensive Dienste geraten unter Druck, wenn Lohn-, Sach- und Strukturkosten stärker steigen als die gesetzliche Obergrenze. Das gefährdet wirtschaftlich tragfähige Angebote, Tarifbindung und die Versorgung von Menschen zu Hause.
In der außerklinischen Intensivpflege wird die Vergütungsentwicklung begrenzt. Tarifgebundene Leistungserbringer dürfen Vergütungssteigerungen oberhalb der durchschnittlichen Veränderungsrate für zwei Jahre nur anteilig – bis zur Hälfte der Differenz – geltend machen. Die Regelung wird evaluiert, löst aber das strukturelle Problem nicht.
Die Folge: In einem Versorgungsbereich mit hohem Fachpersonenbedarf und besonders großer Verantwortung können steigende Personalkosten nicht vollständig abgebildet werden. Das erhöht das Risiko von Angebotsrückzug, Personalengpässen und instabilen Versorgungsarrangements für besonders vulnerable Menschen.
Die Budgets psychiatrischer und psychosomatischer Kliniken werden stärker in die allgemeine GKV-Ausgabenbegrenzung einbezogen. Der Veränderungswert wird für die Jahre 2027 bis 2029 an die Grundlohnentwicklung gebunden; Tarifsteigerungen oberhalb der Obergrenze werden nur teilweise refinanziert. Nicht besetzte bzw. nicht zweckentsprechend verwendete Personalmittel müssen konsequenter zurückgeführt werden. Die verbindlichen Mindestpersonalvorgaben der PPP-RL bleiben zwar bestehen, ihre Finanzierung wird jedoch enger.
Die Folge: Einrichtungen müssen Mindestvorgaben unter wachsendem Kostendruck erfüllen. Das kann zulasten von Beziehungsarbeit, Kontinuität, Deeskalation, Milieugestaltung und qualifizierter pflegerischer Begleitung gehen.

Die zwischenzeitlich diskutierte unmittelbare Abschaffung beziehungsweise vollständige Rückführung in das DRG-System wurde nicht umgesetzt. Das Pflegebudget bleibt zunächst als gesondertes Budget bestehen – allerdings mit erheblichen Begrenzungen.
Für tarifgebundene Anbieter in häuslicher Krankenpflege und außerklinischer Intensivpflege wurde gegenüber einer starren Obergrenze eine befristete Teilrefinanzierung tariflicher Steigerungen oberhalb der Veränderungsrate aufgenommen.
Die Koalition hat eine Entschließung zur Versorgung psychisch erkrankter Menschen ergänzt. Sie erkennt an, dass Versorgungseinschränkungen langfristig erhebliche Folgekosten verursachen. Für die Pflege in psychiatrischen Kliniken löst dies die Finanzierungsprobleme jedoch nicht.
Die pflegerischen Folgen des Gesetzes wurden bundesweit öffentlich, in Landesregierungen, Parlamenten, Verbänden und Medien thematisiert. Pflegefachpersonen haben ihre Erfahrungen und Forderungen sichtbar gemacht.
Die Auswirkungen der befristeten Tarifregelungen in der häuslichen Krankenpflege und außerklinischen Intensivpflege sollen untersucht werden, einschließlich möglicher Folgen für die Sicherstellung der Versorgung.
Jetzt beginnt die nächste Phase unserer Arbeit. Wir begleiten die Umsetzung des GKV-Gesetzes, dokumentieren Auswirkungen auf Personal, Arbeitsbedingungen und Versorgung und bringen diese Erkenntnisse in die politische Debatte ein. Gleichzeitig bereiten wir uns auf das Pflegeneuordnungsgesetz vor. Dort drohen erneut Leistungskürzungen, Vergütungsbegrenzungen und eine Politik, die Pflege vor allem als Kostenfaktor behandelt. Dem setzen wir eine klare Alternative entgegen: professionelle Pflege mit erweiterten Kompetenzen, bedarfsgerechter Personalausstattung und verlässlicher Finanzierung.
Erlebst du Einstellungsstopps, reduzierte Entlastungsmaßnahmen, Schwierigkeiten bei Tarifrefinanzierung, Angebotsabbau oder Versorgungslücken? Melde uns konkrete Entwicklungen. Wir bündeln die Hinweise, prüfen sie und bringen sie anonymisiert in unsere politische Arbeit ein.
Nach der Sommerpause geht es weiter: Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz stehen die nächsten Entscheidungen für ambulante und stationäre Langzeitpflege an. Wir werden uns dafür einsetzen, dass nicht Leistungen gekürzt und Verantwortung auf Pflegebedürftige, Angehörige und beruflich Pflegende verlagert wird. Pflege braucht Reformen – aber keine Reformen gegen die Pflege.
Die Bundesregierung plant auch mit dem Pflegeneuordnungsgesetz Einschnitte, die beruflich Pflegende, die pflegerische Versorgung sowie Menschen mit Unterstützungsbedarf konkret treffen.
Beim Pflegeneuordnungsgesetz droht in der Langzeitpflege die Aussetzung bzw. Deckelung zentraler Tariftreue- und Entlohnungsregelungen.
Das ist aus DBfK-Sicht ein Rückschritt für Personalbindung, Nachwuchsgewinnung und Versorgungssicherheit.
Das Pflegeneuordnungsgesetz enthält mit den Transformationsstellenanteilen eine Regelung, die unbesetzte Stellenanteile in Finanzierung für technische oder digitale Systeme übersetzen könnte. Digitalisierung ja – aber nicht als Ersatz für Pflegefachpersonen.
In der Pflegeversicherung drohen höhere Zugangshürden, weniger Unterstützung in frühen Pflegegraden und die Streichung bestimmter Verbrauchspflegehilfsmittel.
Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz wird ein neuer Leistungsanspruch "Pflegebegleitung" anstelle der bisherigen Regelungen zur Pflegeberatung eingeführt. Diese neue Pflegebegleitung kann sinnvoll sein, wenn sie Pflegebedürftige und An- und Zugehörige kontinuierlich, präventionsorientiert und fachlich begleitet. Sie darf aber nicht zu einer verwaltungsförmigen Leistungssteuerung oder zu einem Kontrollinstrument werden, sondern muss als pflegefachliche Leistung unter Verantwortung qualifizierter Pflegefachpersonen geregelt werden. Außerdem dürfen bestehende pflegefachliche Beratungsstrukturen nicht ersatzlos aus dem System gedrängt werden.
7.7.2026, Hamburg: Protestaktion gegen die Sparpläne im Bereich Gesundheit und Pflege gemeinsam mit dem Marienkrankenhaus und dem Goldbach PalliativPflegeTeam:
24.06.2026, Bremen:
24.06.2026, Hannover:


10.6.2026, Hannover: Protestaktion gegen die Sparpläne im Bereich Gesundheit und Pflege gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di anlässlich der Gesundheitsministerkonferenz:


Ausschnitt aus der Protestrede von DBfK Nordwest-Geschäftsführerin Sandra Mehmecke in Hannover
10.06.2026, München:


08.06.2026, Augsburg:

>>> Schau auch hier vorbei: www.dbfk.de/deinohr
Die Delegiertenversammlung des DBfK hat die Bundesregierung und politische Entscheidungsträger:innen in einer Resolution zum Umlenken aufgefordert.
