Unsere Mitglieder machen den DBfK zum größten und bekanntesten unabhängigen Pflegeberufsverband in Deutschland. Wir vertreten die pflegerischen Interessen in der Politik auf Bundes- und Länderebene sowie in der Öffentlichkeit. Wir sind Ansprechpartner und Unterstützer für jedes Mitglied in fachlichen und berufsrechtlichen Fragen.
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Hinweis
Teilnehmer:innen,
die Fort- und Weiterbildungen bzw. Veranstaltungen des DBfK bereits über www.dbfk.de gebucht haben,
verfügen seit 2023 automatisch über einen Portalzugang zum Mitgliederportal mein.dbfk.de
– hier steht Ihnen auch ein vorausgefülltes Mitgliedsantragsformular zur
Verfügung. Bitte nutzen Sie dieses Formular, wenn Sie Mitglied werden! Sollte
Ihnen Ihr Passwort nicht mehr vorliegen, nutzen Sie bitte die „Passwort
vergessen“-Funktion.
Der monatliche Mitgliedsbeitrag richtet sich nach deiner Bruttovergütung. Ab dem 1. Januar 2024 gelten folgende Monatsbeiträge:
Bruttogehalt | monatlicher Beitrag | Bruttogehalt | monatlicher Beitrag |
---|---|---|---|
geringfügig Beschäftigte (g. B.) | 9,50 € | 2201–2400 € | 21,00 € |
g. B. bis 800 € | 12,00 € | 2401–2700 € | 22,50 € |
801–1400 € | 12,50 € | 2701–3000 € | 24,00 € |
1401–1600 € | 13,00 € | 3001–3500 € | 27,50 € |
1601–1800 € | 15,00 € | 3501–4000 € | 31,00 € |
1801–2000 € | 17,50 € | 4001–5000 € | 34,00 € |
2001–2200 € | 19,50 € | ab 5001 € | 37,00 € |
Mitgliedsbeitrag pro Monat