Pflegeberufekammer

Der DBfK setzt sich für die bundesweite Errichtung von Pflegeberufekammern und damit für die Selbstverwaltung der Pflege ein. Das Ziel einer Pflegekammer bzw. Pflegeberufekammer ist die Sicherstellung einer professionellen Pflege für die Bürger:innen entsprechend aktueller pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse. Die Pflegekammer hat die Aufgabe, die beruflichen Belange der Pflegenden unter Beachtung der Interessen der Bevölkerung zu fördern.

Berufskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, die die Interessen der Gesellschaft bzw. der Bevölkerung zu deren Wohl stellvertretend für den Staat wahrnehmen. Der Staat überträgt also Aufgaben an die Berufsgruppe. Die Berufsangehörigen wiederum verpflichten sich, ihre Aufgaben gewissenhaft und verantwortungsvoll zu erfüllen. Verkammerte Berufe werden in der Öffentlichkeit und im politischen Raum verstärkt wahrgenommen. Dies erhöht die Wertschätzung des Berufs und macht pflegerische Expertise in der Politikberatung und Gesetzgebung verfügbar. Die Verkammerung fördert die berufliche Identität des Pflegeberufs. Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Apotheker:innen oder Psychotherapeut:innen haben ihre Kammern schon lange etabliert.

Hinweis zu den Begrifflichkeiten: Die Begriffe „Pflegekammer“ und „Pflegeberufekammer“ werden synonym verwendet, so auch im DBfK. In der Medienberichterstattung wird häufiger der Begriff „Pflegekammer“ genutzt, der DBfK hat sich aber klar zur Bezeichnung „Pflegeberufekammer“ positioniert – schließlich handelt es sich um die Kammer für alle Pflegeberufe.

Wie entsteht eine Kammer?

Der Staat überträgt der Berufsgruppe einen Teil seiner Regelungsaufgaben. Die Pflegekammer wird gegründet, indem sich alle Pflegefachpersonen mit staatlich anerkannter Ausbildung zusammenschließen. Es entsteht eine „Körperschaft des öffentlichen Rechts“, denn es werden hoheitliche Aufgaben übernommen.

Die Gründung ist wie bei anderen Berufskammern nur auf Länderebene möglich. Die Pflegekammer gehört zu den Heilberufekammern, wie z. B. Ärzte- oder Psychotherapeutenkammer. Damit sie ihre Aufgaben erfüllen kann, sind die Berufsangehörigen zur Mitgliedschaft verpflichtet – sie werden registriert – und zahlen in der Regel nach Einkommen gestaffelte Mitgliedsbeiträge. Das heißt, dass alle professionell Pflegenden eines Bundeslandes in einer Organisation erfasst werden – eine Voraussetzung für eine demokratische Meinungsbildung in den Pflegeberufen.


Das sind Aufgaben, die der Staat erfüllen muss. Sie können groß sein (z. B. die öffentliche Sicherheit, für die u. a. die Polizei zuständig ist), und auch eher klein (Ausstellung von Personalausweisen etc.). Pflegeberufekammern übernehmen hoheitliche Aufgaben, u. a. den Schutz der Bevölkerung vor unsachgemäßer Pflege.

Berufsangehörige werden zentral in ihrem Bundesland erfasst, diese Registrierung ist verpflichtend. Es werden die Daten gespeichert, die eine Pflegeberufekammer zur Erfüllung ihrer Aufgaben braucht.

Aufgaben der Pflegeberufekammer

  • Erlass einer Berufsordnung, diese regelt z. B. Berufsbild und Berufsaufgaben, Qualitätsstandards in der Berufsausübung, berufliche Pflichten (z. B. Schweige- und Dokumentationspflicht), Qualitätssicherung durch Fortbildung und ethische Pflichten im Beruf
  • Führen eines Berufsregisters aller Pflegefachpersonen, Statistik und Erhebung von Strukturdaten
  • Erstellen einer Weiterbildungsordnung
  • Abnahme von Prüfungen

  • Vergabe von Lizenzen und Zertifikaten (z. B. für Bildungsangebote)
  • Einsatz von Gutachten und Sachverständigen
  • Beteiligung bei Gesetzgebung
  • Mitwirkung bei der Gestaltung des Gesundheitssystems vor dem Hintergrund einer Pflegeexpertise
  • Mitwirkung bei der Ausgestaltung gesetzlicher Bestimmungen für die Pflegeausbildung und bei der Entwicklung von verbindlichen Curricula und zentralen schriftlichen Prüfungsverfahren

Brauchen wir dann noch einen Berufsverband?

Ganz klar: ja! Für Verbesserungen in der Pflege brauchen wir starke Interessenvertretungen. Pflegekammern entstehen nicht zuletzt durch unsere politische Lobbyarbeit. Wir im DBfK fordern starke Pflegeberufekammern, die ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen können. Daneben braucht es aber weiterhin einen mitgliederstarken DBfK, denn das Vertretungsmandat zwischen Berufsverbänden, Kammern und Gewerkschaften unterscheidet sich deutlich.

Das kann die Pflegekammer nicht leisten

  • Sie ist nicht die Interessenvertretung und Stütze der einzelnen Pflegefachperson, wenn es Probleme und Konflikte im Beruf bzw. am Arbeitsplatz gibt.
  • Sie kümmert sich nicht primär um bessere Arbeitsbedingungen.

  • Sie bietet keine Altersversorgung.
  • Sie verhandelt keine Tarife.
  • Sie führt keine Qualitätsprüfungen in den Einrichtungen durch.

Wo gibt es Pflegeberufekammern?

Landespflegekammer Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz gründete sich die erste Pflegekammer in Deutschland. Im Dezember 2015 fand Wahl zur ersten Vertreter:innenversammlung statt. Konstituierende Sitzung war am 25. Januar 2016, die Amtszeit der Vertreter:innen beträgt fünf Jahre.

Pflegekammer Nordrhein-Westfalen

Der Landtag in NRW hat 2020 per Gesetz die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht. Der Errichtungsausschuss arbeitete zwei Jahre, bis sich im Dezember 2022 die Pflegekammer konstituierte. Die Kammerversammlung besteht aus 60 Personen, etliche DBfK-Mitglieder sind im Vorstand und den Ausschüssen vertreten.

Landespflegekammer Baden-Württemberg

Der Landtag in Baden-Württemberg hat am 24.05.2023 das Gesetz zur Errichtung einer Pflegeberufekammer verabschiedet. Der Gründungsauschuss wurde im Juli 2023 berufen. Er hat 18 Monate Zeit, die rund 110.000 Pflichtmitglieder zu registrieren und die Wahl zur ersten Vertreter:innenversammlung vorzubereiten. Diese soll Ende 2024 erstmals zusammenkommen und damit die Landespflegekammer offiziell gründen.

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