Als DBfK-Mitglied bist du versichert, gut informiert, gut beraten, gut vertreten und Teil einer starken Gemeinschaft professionell Pflegender. Auf unserer Website findest du allgemeine Beratung zum Versicherungsschutz, zur Rente und zu deiner Mitgliedschaft.
Oft geht es aber um individuelle Fragen. Dafür haben wir erfahrene Berater:innen in den Regionalverbänden, die dich bei deiner Karriereplanung, zu rechtlichen Fragen oder auch fachlich beraten. Wende dich einfach an deinen Regionalverband und vereinbare einen Beratungstermin vor Ort, telefonisch oder digital.
Deine Daten zur Mitgliedschaft und deine Beiträge kannst du im Mitgliederportal ansehen und ändern.
Einige Fragen rund um die Mitgliedschaft im DBfK tauchen immer wieder auf. Fragen zu den Formalitäten des Beitritts oder konkrete Fragen zu einzelnen Leistungen des Verbands, die man braucht und in Anspruch nehmen will.
Unsere Kolleg:innen aus der Mitgliederberatung haben hier häufig gestellte Fragen zusammengestellt und beantwortet. Wenn deine Frage nicht dabei ist, melde dich einfach bei deinem Regionalverband. Hier bekommst du alle Infos und auch gezielte Beratung für deine Situation.
Die Höhe des Mitgliedsbeitrags richtet sich nach deinem Bruttogehalt. Für Schüler:innen, Student:innen, Rentner:innen, Inaktive oder geringfügig Beschäftigte gelten besondere Konditionen. Für freiberuflich Pflegende und Selbstständige oder Unternehmer:innen gelten ebenfalls spezifische Konditionen. Die Tabelle zum Ablesen der Beitragshöhe und alle weiteren Detailinformationen findest du auf der Infoseite zur Mitgliedschaft.
Art und Umfang von Freiberuflichkeit sind in der Regel sehr individuell gestaltet. Deshalb: wenn du Interesse hast, dem DBfK beizutreten, ruf uns einfach an. Dann können wir mit dir deine spezielle berufliche Situation durchsprechen und dir ein attraktives, genau auf dich bzw. dein Pflegeunternehmen zugeschnittenes Angebot machen.
Weitere Informationen über unsere Angebote und Dienstleitungen für Freiberufler:innen und Unternehmer:innen findest du hier.
Das kommt auf die Frage an – wie komplex sie ist, wie dringend oder welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Am einfachsten ist es, wenn du deine Frage als E-Mail an deine zuständige Geschäftsstelle im Regionalverband schickst. Schildere das Anliegen möglichst konkret, damit wir schnell die richtige Ansprechperson für dich finden. In der Regel erhältst du innerhalb kurzer Zeit eine qualifizierte Antwort. Falls wir Rückfragen haben, setzen wir uns mit dir in Verbindung.
Ist
eine juristische Einzelfallberatung nötig, dann vereinbarst du einen Termin mit
der:dem jeweiligen Expert:in in deinem Regionalverband. Wenn ein gravierendes
Problem aufgetreten ist, bei dem du sofort Hilfe brauchst – eine Kündigung, ein
Versicherungsfall o. ä. –, dann rufe uns direkt an, damit keine Zeit
verloren geht. Denn in solchen Fällen gilt es, Fristen einzuhalten, die häufig
kurz sind.
Wenn du das willst, geht das natürlich. Aber eigentlich reicht dir sicher das Heft, das du als Mitglied jeden Monat automatisch bekommst. Wenn du als Abonnent:in von „Die Schwester | Der Pfleger“ DBfK-Mitglied wirst, hast du zwei Möglichkeiten:
Mit deinem Beitritt im DBfK hast du ein Sonderkündigungsrecht deines Abos bei Bibliomed. D. h., sobald dir die Mitgliedschaft bestätigt und die DBfK-Mitgliedsnummer mitgeteilt wird, kündigst du das reguläre Abonnement beim Bibliomed-Verlag und fügst die Begründung und deine Mitgliedsnummer bei. Dann wird das bestehende Abo zügig abgewickelt.
Du kannst das bestehende Abo auch umwandeln, auch das geht beim Bibliomed-Verlag in diesem Fall kurzfristig. Melde wie oben deinen DBfK-Beitritt mit Angabe deiner Mitgliedsnummer bei Bibliomed und suche dir ein anderes Fachmagazin aus. Der Bibliomed-Verlag bietet DBfK-Mitgliedern 20 Prozent Rabatt auf ein weiteres Abo von „f&w – führen und wirtschaften im Krankenhaus“; „Die GesundheitsWirtschaft“; „Pflege- und Krankenhausrecht“; „PflegenIntensiv“ und „Angehörige pflegen“.
Zunächst einmal bedauern wir es sehr, dass du gerade über eine Kündigung nachdenkst. Sprich uns gerne erst einmal an, wenn du unzufrieden bist oder Leistungen vermisst.
Wenn du dennoch kündigen möchtest, muss die Kündigung rechtssicher sein. Das bedeutet, ein Anruf oder eine E-Mail reichen nicht aus. Du musst deine Kündigung bitte schriftlich an deinen Regionalverband richten und das Schreiben muss eigenhändig unterschrieben sein.
Die einzuhaltende Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Kalenderhalbjahr. Du kannst also immer zum 30. Juni oder 31. Dezember kündigen. Das ist die bei Vereinen/Verbänden übliche Frist. Schließlich müssen im Zusammenhang mit der Kündigung auch die verknüpften Versicherungen gelöst werden, das erfordert Zeit und einen Vorlauf, den die Versicherer definieren. Mit dem Austritt aus dem Regionalverband endet automatisch auch die Mitgliedschaft im Bundesverband.
Für Mitglieder gibt es Sonderkonditionen bei Fachzeitschriften, Bildungsangeboten, beim Autokauf und vielen weiteren Partnern:innen. Eine Übersicht zu den verschiedenen Angeboten findest du auf unserer Bonus-Seite.
Exklusiv für DBfK-Mitglieder: Zum Austausch und zur Vernetzung untereinander besteht für Mitglieder die Möglichkeit, Signalgruppen zu nutzen oder sie selbst zu gründen. Möglich ist das mit der Messenger-App Signal.
Du überlegst gerade, wie dein nächster Karriereschritt aussehen könnte? Du sollst deinen bereits genehmigten Urlaub verschieben, weil nicht genügend Personal da ist? Es gibt fragwürdige Klauseln im Arbeitsvertrag oder einen Dienstplan, der keine Freizeit zulässt? Dann lass dich beraten.
Als DBfK-Mitglied bist du gut geschützt: Die Berufshaftpflicht- und Berufsrechtsschutzversicherungen bieten dir Sicherheit in beruflichen Belangen.
Wir haben ein Informationsangebot zusammengestellt, das dir einen Einstieg ins Thema Rente bietet. Neben Links zu Beratungsangeboten findest du einen Überblick zu all den Themen, die es bei der Rente zu beachten gilt, sowie die Antworten auf häufige Fragen zur Rente.