Lange hat sich der DBfK für eine Erweiterung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen eingesetzt. Insbesondere die Übertragung heilkundlicher Aufgaben stand weit oben auf der Agenda.
Seit dem 1. Januar 2025 nun gelten neue Regelungen, um hochschulisch ausgebildete Pflegefachpersonen auf heilkundliche Aufgaben vorzubereiten. Der baden-württembergische Sozialminister Manne Lucha und Wissenschaftsministerin Petra Olschowski begrüßen die Professionalisierung und fordern vom Bund eine schnelle Verabschiedung und Umsetzung des Pflegekompetenzgesetzes, damit die neuen Fähigkeiten auch in der Praxis ankommen. Dies bekräftigten beide in einer Pressemitteilung.
Andrea Kiefer, Vorsitzende des DBfK Südwest, sagt: „Wir freuen uns, dass die Landespolitik an einem Strang mit uns zieht. Das Pflegekompetenzgesetz muss nun rasch zur Umsetzung kommen. Es steigert nicht nur die Attraktivität des Pflegeberufs, sondern auch die Versorgungssicherheit der Bevölkerung.“ Und ergänzt: „Unser hartnäckiges berufspolitisches Engagement trägt Früchte!“
Pflegerische Vorbehaltsaufgaben sind essenziell für die Qualität, Patientensicherheit und Professionsentwicklung in der Pflege.
Im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege
(KAP) Saarland wurde ein Poster mit dem Titel „Vorbehaltene Tätigkeiten in der
Pflege erfolgreich umsetzen“ erstellt, das einen guten Überblick bietet.
Autor
ist LPR-Präsident und DBfK-Mitglied Marc Helfen. Das Sozialministerium des
Saarlands hat das Poster drucken lassen.
Der DBfK wird bei Gesetzesvorhaben, die die Pflege betreffen, im Vorfeld häufig um eine Stellungnahme zum Entwurfstext gebeten. Hierbei prüfen wir durch die „professionelle Brille“ z. B. welche der geplanten Regelungen sinnvoll sind, welche nicht, wie wir die Umsetzbarkeit einschätzen oder welche Inhalte oder Aspekte ggf. noch fehlen. Häufig finden auch mündliche Anhörungen statt. In jüngster Zeit hat sich der DBfK Südwest bei zwei Gesetzesvorhaben mit Stellungnahmen eingebracht.
Im
Saarland ist eine neue Verordnung für mehr Patientensicherheit in Kraft
getreten. In saarländischen In Krankenhäusern müssen zukünftig verpflichtend
Demenzbeauftragte eingesetzt werden. Die
Frist zur Einführung der Demenzbeauftragten beträgt ein Jahr.
Um für die neue
Aufgabe eine einheitliche, fachliche Grundlage zu schaffen, wurde gemeinsam mit
verschiedenen Expert:innen ein Fortbildungskonzept erarbeitet. Das
Gesundheitsministerium übernimmt hier die anfallenden Schulungskosten.
In Baden-Württemberg wird eine neue Verwaltungsvorschrift Schulraumförderung entwickelt. Pflegeschulen, die nicht an Krankenhäusern angesiedelt sind, erhielten bislang Miet- und Investitionskostenzuschüsse, um eine Gleichwertigkeit zu ermöglichen. Da es bisher nicht gelungen ist, eine bundesweite generelle Lösung herzustellen, soll die Verwaltungsvorschrift nun verlängert werden. Diese Weiterführung haben wir befürwortet und besonders unterstützt, dass künftig auch die Einrichtung von Skills Labs förderfähig ist
Die AG Junge Pflege Rhein-Main des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe, DBfK Südwest e. V., vertritt die berufspolitischen Interessen von Auszubildenden, Studierenden und BerufseinsteigerInnen in der Pflege. Im gemeinschaftlichen Erfahrungsaustausch wurde uns bewusst, dass es in der theoretischen und praktischen Ausbildung Unterschiede im Lernprozess von Auszubildenden mit Migrationshintergrund im Vergleich zu Auszubildenden ohne Migrationshintergrund gibt. Dadurch entstand die Intention, die Probleme genauer zu betrachten und Lösungsvorschläge zu entwickeln, um diese Unterschiede im Sinne aller Pflegenden zu reduzieren.
Auf der Grundlage einer Befragung von Auszubildenden mit und ohne Migrationshintergrund entstand das vorliegende Positionspapier